Ablauf einer Privatinsolvenz

Erlöschen eines Privatkonkurses

Die Entwicklung jeder Privatinsolvenz hängt von den persönlichen Umständen ab. Die Privatinsolvenzverfahren bieten eine schnelle und garantierte Entschuldung. Was ist das Verfahren der Privatinsolvenz? Unternehmensinsolvenz: Verfahren - Regelmäßige Insolvenz: Verfahren - Insolvenzplan:

Private Insolvenz (Verbraucherinsolvenz) - Anforderungen und Verfahren

Bei der Privatinsolvenz oder Konsumenteninsolvenz handelt es sich um ein spezielles Konkursverfahren für Privatpersonen. Die Privatinsolvenz hat zum Zweck, den Insolvenzverwalter innerhalb eines gewissen Zeitraums von allen seinen Verbindlichkeiten zu entlasten. Nachfolgend habe ich die wesentlichen Fragestellungen und Beantwortungen zum Themenbereich Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) aufbereitet. Drei Jahre ( "Rückzahlung von 35% der Schuld und der Verfahrenskosten"), fünf Jahre (mit Zahlung der Verfahrenskosten), nach Beginn des Konkursverfahrens.

Die Pfändungssicherheit tritt unmittelbar mit der Öffnung der Privatinsolvenz ein. Für wen ist ein Antrag auf Privatinsolvenz möglich? Jeder Privatmann ist berechtigt, die Privatinsolvenz zu erwirken. Praxistipp: Für Selbständige ist dagegen ein regelmäßiges Insolvenzverfahren die beste Option. Inwiefern funktioniert der Privatkonkurs? Eine Privatinsolvenz gliedert sich im Kern in drei Phasen: Eine Privatinsolvenz muss gut aufbereitet sein. Als Betroffene sollten Sie sich daher von einem Sachverständigen darüber informieren lassen, ob Ihre beabsichtigte Privatinsolvenz eine Erfolgschance hat.

Beispielsweise sollte ein eigenes Konto eingerichtet und auch die Auszahlung an die Kreditoren eingestellt werden. Nur nach sorgfältiger Vorarbeit sollte ein außergerichtlicher Versuch zur Begleichung von Schulden mit den Kreditgebern durchgeführt werden. Bei erfolglosem außergerichtlichem Vergleichsversuch sollte der Insolvenzantrag eingereicht werden. Darüber hinaus bekommt man einen ersten Beratungsgespräch mit einer Schuldenberatung erst nach 6 bis 9 Jahren.

Die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens erfolgt etwa fünf Kalenderwochen nach Einreichung des Antrags durch das Konkursrichter. Praxistipp: Dem Zahlungsbevollmächtigten werden gewisse Rechte eingeräumt. Der Insolvenzgerichtshof beantragt eine Privatinsolvenz, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Frühere Gewährung der Resteentlastung in den vergangenen 10 Jahren Ablehnung der Restentlastung wegen Insolvenzdelikten; Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland; die Urkunde einer " passenden Personen " oder einer " passenden Körperschaft " über das Fehlschlagen der aussergerichtlichen Beilegung; Vermögen/Schuldenregister; Praxistipp: Wenn Sie Arbeitslosenunterstützung I oder II erhalten, können Sie natürlich auch Privatinsolvenz anmelden.

Auch bei geringem Ertrag wird die Privatinsolvenz eroeffnet. Wurde die Privatinsolvenz eroeffnet, muessen Sie nach der Ausschüttung des am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögens eine Zeit des guten Verhaltens durchlaufen, um die Restschuld zu tilgen. drei Jahre (mit einer Erstattung von 35% der Verschuldung und der Verfahrenskosten); nach der Eroeffnung des privaten Insolvenzverfahrens. Praxistipp: In dieser Zeit werden Sie als Insolvenzverwalter nicht mehr mit dem Konkursgericht in Kontakt kommen.

Allen Gläubigern gehen ihre Ansprüche verloren und Sie sind frei von Schulden. Weil Sie als Insolvenzverwalter während des Verfahrens nicht unter der Aufsicht des Konkursverwalters sind, können Sie über den pfändungsfrei gewordenen Teil Ihres Vermögens nach eigenem Ermessen veräußern. Auch wenn Sie in privaten Insolvenzverfahren frei entscheiden können, müssen Sie die folgenden Verpflichtungen beachten: Erwerbszwang, halbe Vererbung während der Privatinsolvenz, Meldung eines Wohnortwechsels, Praxistipp: Wenn Sie während der Zeit des guten Verhaltens gegen Ihre Verpflichtungen verstossen, kann die Befreiung von der Restschuld durch das Konkursgericht abgelehnt werden, § 290 InsO.

Wer von der Privatinsolvenz profitiert, sollte sich überlegt haben: Folgendes: Sammle alle Briefe von deinen Kreditgebern; praktischer Tipp: Der Kreditnehmer sollte nicht mit seinen Kreditgebern allein handeln, wenn er sich nicht ganz sicher ist, wie er exakt verfahren soll.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum