Alles über Privatinsolvenz

Rund um den Privatkonkurs

Ab Ende des dritten Jahres nach der Restschuldbefreiung der Privatinsolvenz werden alle bis zur Eröffnung bestehenden Schufa-Einträge gelöscht. Von wem wird das private Insolvenzverfahren durchgeführt? Kann man nach einem Privatkonkurs alle Schulden loswerden? Hier finden Sie alles rund um die Privatinsolvenz. Wann sollte die Privatinsolvenz beantragt werden?

Wen werden wir im Falle einer Privatinsolvenz informieren?

Die Privatinsolvenz ist ein sensibles Gesprächsthema in der Gemeinschaft, natürlich wollen viele nicht, dass die Information über die Zahlungsunfähigkeit nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Bei Privatinsolvenzen ist es immer ein sensibles Problem, das im Falle einer Privatinsolvenz sofort gemeldet wird. Auf lange Sicht ergibt sich jedoch die Problematik für jeden Debitor, der über die Privatinsolvenz genau Bescheid weiß, wie das passiert und welche Effekte das haben kann.

Bereits mit Ihrem außergerichtlichen Vergleichsversuch und spätestens durch das Bundesgericht werden die Gläubiger über den Antrag der Privatinsolvenz informiert. Weil Ihre Gläubiger unmittelbar an der Zahlungsunfähigkeit teilnehmen, lässt sich dies nicht umhin. Spätestens wenn das zuständige Amtsgericht Ihre Einkommenssituation überprüft, wird der Auftraggeber über Ihr Konkursverfahren informiert.

Dies ist auch unvermeidlich und deshalb sollten Sie Ihren Auftraggeber im Hinblick auf den Antrag auf Privatinsolvenz besser über Ihre Intention und die Gründe dafür unterrichten. Erst wenn Sie eine Sicherheitsleistung geleistet haben, wird dem Verpächter Ihre Privatinsolvenz bekannt, da diese Teil der Konkursmasse oder des pfändbaren Vermögens ist.

Wenn Sie während der Privatinsolvenz ziehen sollten, dann kann es vorkommen, dass der zukünftige Hauswirt eine SCHUFA-Information von Ihnen abruft und darüber Ihr privates Insolvenzwissen erhält. Dies ist natürlich auch durchaus möglich durch den Konkursverwalter und/oder Treuhänder, wenn dieser die über die Zahlungsunfähigkeit informierte Hausbank und/oder Beträge von Ihrem Bankkonto abziehen muss oder die Sparbücher auflöst.

Dies erfordert eine Begründung und schließt auch Ihre Privatinsolvenz wie den Anspruch des Treuhänders ein.

Was Sie über Insolvenzen wissen müssen

Wenn ein Debitor nicht in der Lage ist, seine Kreditoren zu bezahlen, wird dies als Konkurs bezeichnet. Unter dem Stichwort "Insolvenz" versteht man die Zahlungsfähigkeit eines Zahlungspflichtigen gegenüber seinen Anlegern. Darüber hinaus wird der Terminus auch für die Gefahr einer drohenden Zahlungsfähigkeit aufgrund von Überverschuldung benutzt. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Insolvenzverfahren: die reguläre und die Konsumenteninsolvenz, die auch im Volksmund als Privatinsolvenz bezeichnet wird.

Eine reguläre Insolvenz ist an Bedingungen geknüpft, z.B. muss der Anmelder selbständig sein und es müssen Ansprüche von mind. 20 Kreditgebern vorliegen. Andererseits ist die Konsumenteninsolvenz nur für Privatpersonen möglich, die die Anforderungen an eine reguläre Insolvenz nicht erfüllt - juristische Person, wie z.B. eine Kapitalgesellschaft, hat keinen Anspruch auf Konsumenteninsolvenz.

Das Insolvenzverfahren hat zum Zweck, die Ansprüche der Kreditgeber zu erfüllen. Sowohl Debitoren als auch Kreditoren sind berechtigt, einen Antrag zu stellen, aber nur juristische Person ist verpflichtet, dies zu tun. Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung sind das Vorhandensein eines Insolvenzgrundes - Insolvenz, bevorstehende Insolvenz oder Überschuldung sowie ein ausreichendes Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten.

Verfügt eine natürliche Personen nicht über ein ausreichendes Insolvenzguthaben, kann ein Kostenverschiebungsantrag eingereicht werden - in diesem Falle trägt der Mitgliedstaat die Verfahrenskosten. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter wird im Laufe des Prozesses im Falle einer regulären Insolvenz zunächst das Insolvenzvermögen erfassen; außerdem wird er Ansprüche der Kreditgeber annehmen.

Besteht ein so genanntes "Vorbehaltseigentum", d.h. Objekte, die der Debitor benutzt hat, die aber nicht zu seinem Vermögen zählen, so geht dieses auf den eigentlichen Inhaber über. Der Insolvenzverwalter bemüht sich dann, die Ansprüche der Kreditoren aus den verbliebenen Insolvenzmassen zu erfüllen.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum