Anmeldung Insolvenz

Insolvenzantrag

Der Gläubiger wurde über die Eröffnung informiert und aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Er hat dies in der Benachrichtigung anzugeben und spätestens in der Satzung des nachfolgenden Prüfungstages zu bescheinigen. Die Insolvenzgläubiger müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. liest nun in der Zeitung, dass über das Vermögen der S GmbH das Insolvenzverfahren. Schwerpunkte; Handels- und Wirtschaftsrecht - Insolvenzrecht; Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

174 INNO Anmeldung von Ansprüchen

1 ) Die Insolvenzgläubiger hat ihre Ansprüche gegenüber dem Konkursverwalter in schriftlicher Form geltend zu machen. 2 Die Dokumente, aus denen sich der Anspruch ableitet, sind zum Zeitpunkt der Einreichung in der Form beigefügt zu reproduzieren. 3Erbringer von Inkassoleistungen (registrierte Person nach  10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) sind auch berechtigt, Gläubigers in den nach dieser Abs. zu verfahrenden Verordnungen zu vertreten.

Bei der Registrierung sind der Anlass und die Höhe der Anforderung sowie die Fakten zu nennen, aus denen sich nach Einschätzung der Gläubigers ergeben, dass sie eine schlechte Tat begangen hat, eine vorsätzliche pflichtgemäße Pflichtverletzung einer Unterhaltspflichtigen oder eine Steuerdelikt des Unterhaltspflichtigen nach den 370, 373 oder 374 der Steuergesetzbuchordnung die Grundlage ist.

1 Die Ansprüche des nachrangigen Gläubiger werden nur dann geltend gemacht, wenn das Konkursgericht die Einreichung solcher Ansprüche ausdrücklich verlangt. 2 Bei der Anmeldung solcher Ansprüche ist auf den Rangrücktritt zu verweisen und die Rangordnung, auf die Gläubiger Anspruch hat, anzugeben. Der Antrag kann durch Übermittlung eines elektronisch erstellten Dokumentes gestellt werden, wenn der Zahlungsbefugte der Übermittlung von elektronisch gespeicherten Dokumenten unter ausdrücklich zugestimmt haben.

2 In diesem Falle sind die Unterlagen, aus denen sich der Anspruch entwickelt, nachträglich an unverzüglich zu übermitteln.

Beschlüsse zu § 107 Abs. 1 IO

Für Ansprüche, die nach Fristablauf eingereicht und nicht im Gesetz über den Allgemeinen Prüfungstag ausgehandelt wurden, ist eine spezielle Prüfungstag-Satzung anzuordnen; § 105 Abs. 1 gilt. Reklamationen, die später als 14 Tage vor der Sitzung des Tages zur Überprüfung der Schlussrechnung eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. Der Insolvenzgerichtshof lädt die Kreditoren durch Bekanntgabe oder durch Sondereinladung zu diesem Sonderprüfungsgesetz ein.

Jeder Kreditor, der die Antragsfrist nicht eingehalten hat, erstattet dem Konkursverwalter für die mit dieser Vorladung und der Deklaration des Konkursverwalters zusammenhängenden Aufwendungen 50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, es sei denn, der Kreditor konnte keinen früheren Antrag stellen. Er hat dies in der Benachrichtigung anzugeben und spätestens in der Satzung des nachfolgenden Prüfungstages zu bestätigen.

Die Kreditgeber, deren Ansprüche erst nach einer speziellen Prüfungstagverfassung ausgehandelt werden, können die zuvor geprüften Ansprüche nicht anfechten.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum