Wie muss der Debitor im Insolvenzfall eines Verbrauchers vorgehen? Die so genannten Konsumenteninsolvenzverfahren werden von den meisten Menschen als private Insolvenzverfahren bezeichnet. In der Verbraucherinsolvenz kann ein Debitor keinen Antrag beim Amtsgericht selbst einreichen - wie im regulären Insolvenzverfahren. Verbraucherinsolvenzen - was ist zu tun? Hierfür ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungskonzept zu implementieren.
Erst wenn dies nicht gelungen ist, kann der Insolvenzantrag eingereicht werden. Die Umsetzung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans sollte daher durch eine Schuldenberatungsstelle oder eine geeignete Personen wie einen Anwalt erfolgen, da das Versagen eines Planes nur von einer dieser beiden Kanzleien nachgewiesen werden kann. Die betreffende Personen können den Schuldenplan nicht selbst durchlaufen.
Die Anwendung könnte man prinzipiell aus dem Netz auslesen. Die Anfrage ist ca. 40 Umfang. Neben formalen Fehlern beim Formularausfüllen können auch unbeabsichtigte Fehldarstellungen dazu beitragen, dass der Antrag im Extremfall vom örtlichen Gericht zurückgewiesen wird. Daher sollten Sie den Antrag nicht allein einreichen.
Auch weil sich die Rechtslage in der Konkursordnung verändert hat (siehe hier) und die neuen Vorschriften über Verbrauchsinsolvenzverfahren seit dem 01.07.2014 inkrafttreten sind. Der Betreffende sollte auch wissen, welche Ansprüche des Gläubigers eigentlich zahlungsfähig sind. Ansprüche aus Verwaltungsdelikten sind z. B. wie andere Ansprüche nicht Gegenstand der Befreiung von Restschuldigkeiten und gelten daher nach Abschluss des Konkursverfahrens nicht als "erledigt".
In jedem Falle sollte eine diesbezügliche Stellungnahme eingeholt werden. Für nach dem 30. Juni 2014 eingereichte Klagen beim sachlich zuständigen Gericht - dem Konkursgericht - werden die neuen Bestimmungen der Konkursordnung inkrafttreten. Insbesondere die Reduzierung auf fünf Jahre ist auch für diejenigen möglich, die aktuell zur Existenzsicherung eine Leistung erhalten (Schuldnerberatung für Arbeitslose) oder ein sehr geringes Arbeitseinkommen haben.
Zur Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre müssen mind. 35 v. H. der eingereichten Ansprüche zuzüglich der Kosten des Verfahrens des Trustees erledigt sein. Für viele Beteiligte kann ein Verbraucherinfizierungsverfahren eine gute Alternative sein, aber es sollte immer in Erwägung gezogen werden, wenn möglich, Verbindlichkeiten durch Gläubigerverhandlungen zu begleichen.
Im Jahr 2014 wurde mehr als die Hälfe der Verschuldung durch Gläubigerabrechnungen zurückgezahlt.
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