Antrag für Privatinsolvenz

Privatinsolvenzantrag

Die Middelhoff hat am Dienstag beim Amtsgericht Bielefeld die Privatinsolvenz beantragt. EINLEITUNG, Teil 3.1. Der In Autor (en): Ein Antrag auf Insolvenzverfahren kann entweder vom Zahlungspflichtigen oder von einem Kreditgeber gestellt werden. Die Beantragung durch einen Kreditgeber ist unter den Bedingungen von 14 I INVO möglich.

Der Antrag des Zahlungspflichtigen muss den Anforderungen von 305 I INVO entsprechen. Stellt ein Kreditgeber einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, muss das Konkursgericht dem Kreditnehmer gemäß 306 III, 305 III S. 3 S. 3 S. 3 InsO die Gelegenheit einräumen, innerhalb von drei Jahren einen eigenen Antrag zu stell.

Auch dieser Debitorenantrag muss nach den Bestimmungen des 305 I InO gestellt werden, was zur Folge hat, dass vor dem Antrag ein aussergerichtlicher Vergleichsversuch mit den Kreditoren durchgeführt werden muss. Binnen drei Monate muss der Debitor dann einen Antrag auf Insolvenzeröffnung über sein Vermögensergänzen. Für seinen Antrag muss der Kreditgeber nicht die offiziellen Formulare ausfüllen.

Dies gilt nur für den Debitor. Gemäß 14 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist der Antrag eines Gläubigers zulässig, wenn der Kreditgeber ein gesetzliches Eigeninteresse an der Insolvenzeröffnung hat und den Grund für die Insolvenzeröffnung und seine Ansprüche gegen den Zahlungspflichtigen nachweist. Der Antrag eines Gläubigers ist nur dann Sinn, wenn sich der Kreditor in einer hoffnungslosen Lage befand - im Hinblick auf eine einzelne Zwangsvollstreckung - oder wenn der Kreditor den Verdacht hat, dass der Kreditor nebenbei Vermögenswerte anlegt.

Andernfalls stellt der Kreditgeber seine eigenen finanziellen Interessen in Frage, weil er den Kreditnehmer ermutigt, zusammen mit seinem eigenen Antrag einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. In diesem Fall wird der Kreditgeber aufgefordert, die Restschuld zu erlassen. Werden z. B. die Erträge des Zahlungspflichtigen langfristig von einem anderen Zahlungsempfänger beschlagnahmt, ist das Konkursverfahren oft die einzig mögliche Zahlungsweise für die anderen Zahlungspflichtigen, um überhaupt Abschlagszahlungen zu bekommen. Der Rest der Pfändbarkeitsanteile wird während des Konkursverfahrens und der darauffolgenden Zeit des guten Verhaltens zu gleichen Teilen auf alle Kreditgeber aufgeteilt.

Die Gläubigerin muss ihr Kostendeckungsrisiko bei der Beantragung des Antrags weiter berücksichtigen. Um die Gerichtskosten zu decken, kann der Anmelder im Rahmen des Eröffnungsverfahrens einen Vorbehalt erheben. Im Falle eines Gläubigerantrags muss der Insolvenzschuldner rasch handeln, da er nur dann eine Rückstandsentschädigung erhält, wenn er selbst die Rückstandsentschädigung zusammen mit seinem eigenen Antrag auf Insolvenzeröffnung beantragt.

Der in § 305 III Satz 3 InO vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten ist für die notwendigen Massnahmen sehr kurz. Diese werden wir durchgehen und uns dann mit Ihnen in Kontakt setzten, um Ihnen ein verbindliches Mandatsangebot zu machen. Alle Artikel der Serie: Über die Autoren: RA Harald Brenner ist Begründer und Managing Partner der Anwaltskanzlei Brenner & Mitinhaber.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im insolvenzrechtlichen Umfeld für Einzelunternehmer und Gewerbe. Seit 1999 ist Harald Brennerecke im Rahmen der Unternehmensrestrukturierung mit dabei. Auf dem Gebiet des Konkursrechts konzipiert er Restrukturierungen und begleitete Unternehmensinsolvenzen. Herr Staatsanwalt Brenecke betreut vor allem die Geschäftsführung in der Krise des Konzerns im Hinblick auf die für diese vorhandenen Haftpflichtrisiken sowie die Aktionäre im Sinne einer Unternehmensrestrukturierung aus Sicht der Gesellschaft als Vermögensteil des Anteilseigners.

Rechtsanwältin Brenecke führt Verhandlungen mit Insolvenzverwalterinnen und -verwaltern über den Erwerb von Gesellschaften aus der Zahlungsunfähigkeit zum Zweck der Fortführung des Unternehmens durch Anleger oder Familienmitglieder. Darüber hinaus vertreten wir den Konkursverwalter bei Forderungen gegen Aktionäre, Angehörige oder Dritte sowie bei (häufig unterschätzten) Haftpflichtansprüchen gegen die Geschäftsführung von Aktiengesellschaften. Der Insolvenzverschmutzer wird bei der Erlangung einer Restschuld und der dazu notwendigen Verpflichtungen beraten und während des Insolvenzverfahrens vertreten, um zu gewährleisten, dass der Insolvenzverschmutzer die ihm auferlegten Verpflichtungen zur Geltendmachung einer Restschuldbefreiung ( "Restschuldbefreiung") einhält.

Das Missverständnis, dass Insolvenzschuldner nur dann eine Entlastung erhalten haben, wenn sie alle Voraussetzungen des Konkursadministrators erfüllt haben, ist bedauerlicherweise noch weit verbreitet. Eine solche Entlastung ist nicht möglich. Rechtsanwältin Brenecke informiert Debitoren darüber, wie sie die Möglichkeiten des einheitlichen EU-Rechts zur Begleichung von Restschuldigkeiten nutzen können. "â??Er ist im Arbeitskreis â??Intolvenzrechtâ?? des DeutschenAnwaltVereins und Lehrbeauftragter fÃ?r Unternehmensinsolvenzrecht an der DMA.

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