Mit einem Beschluss des Landgerichtes Ravensburg vom 23. Oktober 2018 wird der Widerrufsjooker für Konsumentenkredite wiederbelebt (Ref.: 2 O 21/18). Wie das Landgericht Ravensburg feststellte, hat die beschuldigte Bank eine rechtswidrige Aufrechnungsbestimmung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch genommen. Infolgedessen war die Klärung der Informationspflichten im Kreditvertrag ungenügend und damit in ihrer Gesamtheit falsch.
Dies bedeutet im Gegenzug, dass die Kündigungsfrist nie in Gang gekommen ist und der Kreditvertrag noch Jahre nach seinem Abschluss widerrufen werden kann. Die noch nicht rechtskräftig gewordene Beurteilung des Landgerichtes Ravensburg basiert auf einer vom Bundesgerichtshof getroffenen Entscheid. So hatte der BGH im MÃ??rz 2018 festgestellt, dass eine Aufrechnungsklausel unzulÃ?ssig ist, weil sie den Konsumenten unzumutbar diskriminiert und ihm die AusÃ?
Es handelte sich insbesondere um die folgende Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen einer Sparkasse: "Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen die Bank nur insofern verrechnen, als seine Ansprüche unwidersprochen oder endgültig feststehen". Mit der konsequenten Umsetzung der ständigen Judikatur des Bundesgerichtshofs hat das LG Ravensburg beschlossen, dass diese Bestimmung die Pflichtinformationen im Kreditvertrag nicht ausreichend klärt und der Rücktritt daher auch noch Jahre nach Abschluss möglich ist.
Davon können viele Konsumenten partizipieren, die ihr Kreditgeschäft kündigen wollen, um positiv umzuwandeln und von den nach wie vor tiefen Zinssätzen zu profitieren", sagt RA Ralf Bürger, Fachanwalt für Bank- und Kreditrecht direkt aus Fernarf. Die Entscheidung gilt für Kreditverträge, die nach dem Stichtag des Beschlusses vom 11. Mai 2010 abgeschlossen wurden. Es ging vor dem Landesgericht Ravensburg um den Rücktritt eines Grundstücks.
Die Entscheidung sollte jedoch auf Verbraucherkredite im Allgemeinen anwendbar sein. Aber auch hier sollte ein Widerspruch in vielen Fällen möglich sein. Weil die Kfz-Finanzierung oft ein sogenanntes Connected Business ist, wird der Rücktritt sowohl den Kredit- als auch den Abnahmevertrag aufheben. Im Prinzip ist die Aufhebung der Kfz-Finanzierung jedoch nicht davon abhängig, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Otto- oder Dieselmotor aufbaut.
Es ist möglich, wenn die Bank falsche Angaben gemacht hat", so Buerger. Dabei ist das Amtsgericht Ravensburg in seiner Beurteilung stets umweltbewusst. Sie hat entschieden, dass die Bank auch für den Zeitraum nach Erhalt des Widerspruchs keine Verzugszinsen berechnen darf.
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