In einem im Feber 2013 bekannt gegebenen Beschluss hat das Amt für Wirtschaft und Finanzen Frankfurt am Main die englische Grossbank Barclays Bank PLC erstmalig aufgefordert, eine Einzahlung an einen Investor zu tätigen, der das von Barclays ausgegebene X1 Global Index Zertifikat übernommen hatte. Zuvor hatte Barclays den Kurs der Aktien seit 2010 mit "Null" angesetzt, da der zugrundeliegende Referenzindex auf "Null" gesunken sei, was für X1-Investoren einen Gesamtverlust bedeutete.
Der X1 Globale Index-Zertifikat sollte die Performance eines "diversifizierten Hedge-Fonds-Portfolios" über einen "X1 Globalen Euro-Index" wiedergeben. Der Benchmark-Index wurde im Juni 2009 zuletzt "regulär" mit 1.939,61 EUR je Aktie bewertet. Diese Werte wurden bis zum 6. Mai 2010 unveränderte aktualisiert und in allgemein zugänglichen Publikationen veröffentlicht.
Barclays hat jedoch in einer "Mitteilung an die Anleihegläubiger" vom 28. Mai 2010 erklärt, dass der "Index-Sponsor" sich entschieden hat, "die Investition der Mittel der Indexkomponenten" zu gestatten, indem er "an der Performance von fremdfinanzierten Referenzportfolios durch Vertragsbeziehungen mit Anbietern/Emittenten von Derivatprodukten beteiligt" ist. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Indexbestandteile über eine Beteiligung an der "Fonds K1 Global Ltd." "abgebildet" werden.
Das Unternehmen K1 Global Ltd. Die Vermögenswerte, die nach Barclays durch den Referenzindex des X1 Global Index Certificate repräsentiert werden sollen, gehen unter anderem auf die von Helmut Kiener verwaltete "K1 Fon GbR", eine zivilrechtliche Partnerschaft zurück. Schon 2001 wurde das damals Bundesbankwesen auf Helmut Kiener und seine "K1"-Gesellschaften hingewiesen.
Helmut Kiener verlagerte dann den Firmensitz seiner Unternehmen auf die British Virgin Islands und registrierte sie als "K1 Global Ltd" und "K1 Invest Ltd" nach nationalem Recht. 2005 kam Helmut Kiener in Geschäftskontakt mit Barclays. Anscheinend schlägt er Barclays vor, eine Form von "K1 Global Certificate" auszustellen, dessen Betrag an den ökonomischen Erfolgen von K1 Global Ltd. gebunden sein sollte.
Ein direkter Zusammenhang des Wertes eines Zertifikates mit der K1 Gobal Ltd. wurde, soweit erkennbar, nachträglich nicht festgestellt. Stattdessen wurde ein "X1 Internationaler Euro Index" erstellt, dessen Performance sich an der Performance eines "diversifizierten Hedgefondsportfolios" orientiert. Die Höhe des "X1 Globalen Indexzertifikats" sollte mit der Höhe dieses (angeblichen) Indexes verknüpft werden.
Das " breit gefächerte Hedge-Fonds-Portfolio " sollte, wie sich später herausgestellt hat, das Anlagevermögen der K1 International Ltd. sein. Dies wurde jedoch nirgendwo in den Prospektiven und der Produktbroschüre für das X1 Global Index Zertifikat erwähnt. Die K1 Gobal Ltd. und andere von Helmut Kiener gegründete Unternehmen wurden 2009 schließlich als Betrugssystem "Schneeballsystem" entlarvt.
Mit den investierten Mitteln wurden ausgeschiedene Investoren ausgezahlt und inzwischen eingetretene Schäden gedeckt. Anscheinend ist K1 Global Ltd. größtenteils ohne Vermögenswerte. Bisher ist Barclays der Ansicht, dass er keine Haftung für die Intrigen des Kollegen Kiener trägt. Mit dem X1 Global Index Certificate hatte die BayernLB den Investoren nur die Möglichkeit gegeben, am ökonomischen Ergebnis der K1 Global Ltd. zu partizipieren.
Allerdings war Barclays selbst nicht für den ökonomischen Unternehmenserfolg oder für ein richtiges "Indexmanagement" zuständig. Barclays wurde im Rahmen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Januar 2013 aufgefordert, einem X1-Investor die halbe Kaufsumme zu zahlen, die er für den Kauf bezahlt hat.
Deshalb wurde das in erster Instanz ergangene Gericht des Landgerichtes Frankfurt am Main, das die Klageschrift noch vollständig zurückgewiesen hat, dahin gehend abgeändert, dass Barclays eine Entschädigung in der Größenordnung von etwa der halben Schadenssumme zu zahlen hatte. Zudem ist es möglich, dass Barclays voll erfolgreich ist, wenn der BGH den Verdacht hat, dass Barclays gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, was zu einem Schadenersatzanspruch gegen Barclays führen würde.
Es wäre auch vorstellbar, zu dem Schluss zu kommen, dass das jeweils aktuelle "reguläre" Indexniveau entscheidend für die Erfüllungsansprüche von X1-Anlegern gegen Barbeclays ist. Seit 2010 begleitet die Anwaltskanzlei Hongkong die Weiterentwicklung der X1 Globalen Index-Zertifikat-Fallrechtsprechung und berät eine große Anzahl von betroffenen Investoren.
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