Barclays wird nun wegen Betrugs wegen einer Falschaussage vor ein Gerichtsverfahren gestellt. Der Vorwurf lautet, dass Barclays seinen Sorgfaltsfragebogen nicht ausgefüllt hat, da die darin genannten Anhänge nicht oder gar nicht vorhanden waren. In dem X1-Prozess hatte die Bank PLC wahrscheinlich das falsche Argument vorgebracht: Außerdem hatte Barclays X1-Zertifikate im Entschädigungsverfahren vorlegen können, die von ihr ausgegebenen X1-Zertifikate waren nicht unmittelbar an die Investoren, sondern über Fremdbanken veräußert worden.
15.07. 2014 - Az: XI ZR 100/13 unter der Voraussetzung, dass kein vertragliches Verhältnis zwischen dem angeschlagenen Käufer und Barclays besteht. Daher können die Käufer von X 1-Zertifikaten vor der Ausstellung nur dann Forderungen aus Verschulden geltend machen, wenn ihnen die Forderungen aus vorsätzlicher Vertragsverletzung im Wege eines gesonderten Rechtsgeschäfts erwachsen.
Denn diese Forderungen wurden mit der Anleihe nicht zwangsläufig durch den Erwerb von Forderungen an Fremdbanken eingezogen. In Unterschleißheim bei München konnte die als Herausgeberin der X1-Zertifikate fungierende Bank jedoch erklären, dass sie weder Zwischenkäufer noch Kommissionär für den Erwerb derertifikate, sondern nur Abonnent für Barclays war. Die Münchener DAB-Bank bestätigt auch, dass ihre Kundinnen und -kunden ebenfalls unmittelbar bei Barclays gekauft haben und dass sie als depotführende Bank nur die Auszahlungsstelle für Barclays ist.
Schadensersatzansprüche gegen BARCOLAYS möglich: Im Rahmen der neuen Erkenntnis für beschädigte Investoren erwächst aus ihren Anforderungen aus vorsorglicher Schuldverletzung nun endlich die Chance, sich durchzusetzen. Die Käufer der X1-Zertifikate sind direkte Geschäftspartner von BARCOLAYS geworden, so dass ihnen nicht nur die vertraglichen Forderungen aus der Anleihe nach 793 BGB, sondern auch die vertraglichen Forderungen aus dem Erwerbsrecht nach 433ff und 311 BGB gegen BarCOLAYS gegenüberstehen.
Im Hinblick auf die durch den Versuchsbetrug eingeleitete rechtliche Wende ist die Schadenersatzverurteilung von Barclay wahrscheinlich auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zurückzuführen. Dazu sollte der unmittelbare Vertragsanspruch nebst Pflichteinhaltung, dem der Bank wegen nicht vollständiger Sorgfaltspflichtfragebögen zur Last gelegt wird, ausreichend sein. Ausgehend von diesen neuen Erkenntnissen sollten X1-Anleger, die noch keine Ansprüche gegen die Bank aus dem Totalverlust von X1-Zertifikaten geltend gemacht haben oder deren Ansprüche zurückgezogen oder zurückgewiesen wurden, einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einbeziehen.
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