Dsl Widerruf

Dsl-Widerrufung

Kündigung DSL-Vertrag 1&1AG Liebe Rechtssuchende(r), ich möchte Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Tatsachenaussage wie nachfolgend beschrieben antworten und Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Diskussionsforum nur dazu dient, einen ungefähren Überblick über die Rechtslage zu geben und eine eingehende Kundenbesprechung nicht ersetzt werden kann, da vor allem das Auslassen essentieller Informationen das Antwortergebnis beeinträchtigen kann. Wenn Sie mit 1&1 vom offenbar wirksamen Auftrag zurücktreten wollen, ist dies nur eingeschränkt möglich.

Die einen Möglichkeiten sind der Widerruf nach §312 d BGB. Ausgehend von Ihrer Beschreibung, das DSL-Paket im Internet gekauft zu haben, ergibt sich, dass es sich um einen so genannten Fernverkaufsvertrag handele. Der Konsument hat dann ein Recht auf Widerruf. Du hast Recht, wenn du erkennst, dass zwei verschiedene Zeitpunkt entscheidend sein können. Man fragt sich, ob die Widerrufsfrist von 2 Kalenderwochen, die auch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 gewährt wird, bereits mit dem Vertragsabschluss, in diesem Fall im Juli 2009, oder erst mit der Aktivierung der Verbindung beginnen soll.

Das Problem im vorliegenden Falle ist, dass die Dienste von 1&1 Dienste sind. Nach § 312 d Abs. 2 BGB beginnen die Widerrufsfristen für Serviceleistungen nicht vor dem Datum des Vertragsabschlusses. Sie haben bereits im Monat Juli Ihr Vertragsangebot unterbreitet. Der vorliegende Auftrag wurde spÃ?testens mit dem Versenden einer AuftragsbestÃ?tigung an Sie abgeschlossen.

Wenn dies wieder der Falle war, zeigt sich aus Ihren Daten jedoch nicht. Ein solcher Kontrakt kam spÃ?testens am 01.09. 2009 zustande, als Sie wahrscheinlich ein Insertionsdatum erhielten. In Ihrem Falle waren Sie aber auch auf die Auslieferung der Hardwaresysteme angewiesen. In Ihrem Land sind Sie auf die Bereitstellung der Geräte aus. Andernfalls wären Sie sowieso nicht in der Lage gewesen, das Servicepaket zu nutzen.

Im Falle von Warenlieferungen fängt die Rücktrittsfrist erst an, wenn sie beim Konsumenten eingetroffen ist, voraussichtlich am 17.09.2009. Insofern ist zwischen der Bereitstellung von Hardwaren und der tatsächlichen Leistung von 1&1 zu differenzieren. Allerdings wäre es nicht fair zu behaupten, dass in diesem Fall, wenn die Leistung ohne Hardwarelieferung nicht genutzt werden kann, die Rücktrittsfrist bereits mit Vertragsabschluss begann.

Aus Sicht dieser Seite beginnt die Widerrufsfrist daher erst am 17. September 2009. Es wäre daher weiterhin möglich, den Auftrag zu kündigen und zwar bis längstens 01.10.2009, dies wäre sinnvoll per Telefax oder Einschreiben/Rückschein, da Sie einen Liefernachweis haben.

Gleichzeitig sollten Sie sicherheitshalber Ihren Vertragsrücktritt erklärt haben. Ursächlich dafür ist die Nichterfüllung der Dienstleistung, die am 24. September 2009 hätte erfolgen müssen. Bedauerlicherweise kann bereits vorhergesagt werden, dass 1&1 den Widerruf ablehnen wird, da dies das gängige Verfahren des Unternehmen zu sein scheinen. Im vorliegenden Falle ist es im Falle der Ablehnung des Widerspruchs durchaus angebracht, die Übermittlung der Fakten an die Konsumentenschutzzentrale zu gefährden, da 1&1 dort bereits gut bekannt zu sein schien.

Wenn Sie Rechtsbeistand in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen natürlich auch ich zur Seite.

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