Je nach Verfahrenszweck sind die Insolvenzverfahren unterschiedlich: Bestehen Aussichten auf eine Sanierung des Betriebes oder bleibt das Betriebliche Ergebnis profitabel, gibt es die Moeglichkeit einer Umtragung der Schulden (in der Regel in Absprache mit den Kreditgebern). Gibt es keine Rettungsmöglichkeit, wird das Geschäft aufgelöst (d.h. es geht in Konkurs).
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, ein spezielles Insolvenzverfahren zu eröffnen, in dem ein Schuldenrückzahlungsplan aufgestellt wird und nach einer vertretbaren Zeit (!) (in der Regel drei Jahre) die Restschuld abgebaut wird. Bei allen Prozessen können die Kreditgeber nach ihrer formalen Eröffnung ihre Forderungen nicht mehr einzeln einfordern. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Kreditoren in Hinblick auf das Vermögen des Schuldners gleich behandelt werden.
Zur Eintreibung ihrer Schulden müssen die Kreditgeber in der Lage sein, ihre Ansprüche entweder vor dem zuständigen Richter oder vor dem für die Neuverteilung oder Verwertung des Vermögens des Kreditnehmers zuständigen Konkursverwalter nachzuweisen. Konkurse von Gesellschaften oder Geschäftsleuten, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten geschäftlich tätig sind oder Vermögen besitzen, können nach EU-Recht, insbesondere der VO 2015/848, behandelt werden (hier erhalten Sie eine Übersicht über die wesentlichen Punkte).
Schuldenerlass bei EU-Insolvenz: Bei EU-Kreditinsolvenz, z.B. in England, ist ein Schuldenerlass innerhalb von 12 Monate möglich. Schließlich dauern Insolvenzverfahren in Deutschland drei bis sechs Jahre, bis die Restschuld abgebaut ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch eine Zahlungsunfähigkeit in England reibungslos verlaufen sollte. Lediglich die Erkennung der Rückstandsentschädigung mangelt. Nach der Rückgabe können daher Probleme mit der Zahlungsunfähigkeit der EU entstehen.
Für die in Deutschland ansässigen Zahlungsunfähigen ist die EU-Restpostentlastung anzuerkennen. Laut der European AnsVO ist es der Prinzip, dass auch für dt. Kreditgeber eine solche britische oder franz. Befreiung von Restschulden von der Pflicht zur automatischen Anerkennung besteht. Besteht jedoch der Beweis, dass Sie wegen der Verschuldung nur ins Inland umgezogen sind, ist die Auslandsschuldbefreiung in Deutschland ineffizient.
Zur Beweispflicht steht der Kreditor jedoch hier. Geht die Kreditwürdigkeit so weit? Erstens müssen sich die Kreditgeber mit diesem Beweis sehr anstrengen. Wenn Sie in der Schlussphase oft in Deutschland sind, kann die Situation fraglich sein. Darüber hinaus dürfen die Ausgaben für die EU-Insolvenz nicht außer Acht gelassen werden.
Diese dürfen nicht armselig sein, denn ein Schuldenerlass-Verfahren ist in England oder Frankreich sehr teuer. Derjenige, der dieses Verlustrisiko kostenpflichtig übernimmt, kommt eventuell innerhalb von 12 oder 24 Monate zu seinem Schuldenerlass. Vorbeugendes Handeln, Unternehmenssicherheit - Ihr Weg zu dauerhaftem Wachstum! Wenn Sie die richtigen Vorkehrungen treffen, Unruheherde im Auge behalten und vorausplanen, können Sie Ihr Unternehmertum mit Sicherheit zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg anleiten.
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