Das kurzfristige Darlehen ist über die Bank und das Online-Banking-Angebot von o2 zugänglich. Unter anderem durch die Ausgaben für den Geldnotruf wird die Verbraucherberatungsstelle gestört. Die Fidor Bank hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den "Geldnotruf" mehrere Konditionen verwendet, um die Konditionen und den Geldbetrag in bestehenden Kontrakten unilateral zu verändern.
Darüber hinaus gewährte sich das Kreditunternehmen das Recht, die Höhe der Kleinkreditkosten nach eigenem Ermessen zu ändern. Für die erste "Überfälligkeitsanzeige", die nachfolgende "Zahlungserinnerung" und die "letzte Mahnung" stellte die Fidor Bank je 3,00 auf. Inzwischen hat die Fidor Bank in mehreren Etappen eine komplette Abmeldeerklärung erstellt und zugesichert, dass sie die angefochtenen Regelungen nicht mehr anwenden und die Mahn- und Inkassokosten auf höchstens 3,00 EUR begrenzen wird.
Die Fidor Bank warnte vor einem Minikredit "Geldnotruf": Illegale Wechselklauseln und unverhältnismäßige Erinnerungskosten.
Der Finanzmarktbeauftragte hat die Fidor Bank vor dem von der Bank gewährten Mini-Kredit "Geldnotruf" warnt. Sie haben sich, wie vom Verbraucherzentrum Sachsen am 29.01.2019 angekündigt, gegen unerlaubte Ergänzungsklauseln und unverhältnismäßig hohen Mahnaufwand ausgesprochen. In der Zwischenzeit hatte die Bank eine umfangreiche Abmahnung ausgesprochen und versprochen, die angefochtenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden und die Mahn- und Kostenübernahme zu übernehmen.
Der " Geldnotruf " ist ein Minidarlehen der Fidor Bank AG, das auch über das gemeinschaftliche Online-Banking des Mobilfunkbetreibers O² genutzt werden kann, erklärt die Verbraucherberatungsstelle. Damit konnten die Konsumenten zunächst für 30 Tage 100 EUR einfordern. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den "Geldnotruf" haben die Marktbeobachter mehrere Bestimmungen beanstandet, mit denen die Fidor Bank die Konditionen und den Geldbetrag in bestehenden Kontrakten unilateral abändern konnte.
"Solche Veränderungsrechte nach Vertragsabschluss erachten wir als nicht zulässig, vor allem wenn sich der Auftrag für den Konsumenten verschlechtert", sagt Kerstin Schultz, Gruppenleiterin der Market Guard Finance im Verbraucherzentrum Sachsen. Zudem haben die Marktbeobachter überproportional hoch angesetzte Mahn- und Dienstleistungskosten getadelt. Für eine erste "Überfälligkeitsanzeige", für die nachfolgende "Zahlungserinnerung" und für die "letzte Mahnung" hatte die Fidor Bank je drei EUR beantrag.
In Extremfällen können sich die gesamten Mahnkosten somit innerhalb weniger Tage auf neun EUR summieren. Laut Market-Watch-Experten sind sie jedoch mit sechs EUR im Verhältnis zu anderen Darlehen hoch. Trotz der gleichen Frist und einem sehr guten Diskontierungssatz von 12,5% liegen die fixen Kosten für vergleichbare Darlehen bei 1,04 Euro", sagt Schultz.
Die Fidor Bank hat nach Angaben der Konsumentenberatung nun in mehreren Etappen eine komplette Abmahnung ausgesprochen und sich verpflichtet, die angefochtenen Regelungen nicht mehr anzuwenden und die Mahn- kosten auf höchstens drei EUR zu begrenzen.
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