Außerdem können Sie kein kostenloses Bargeld an ALLEN Automaten beziehen und Sie müssen auch die monatlichen Kosten für die Nutzung Ihres Kontos bezahlen. In der Vergangenheit habe ich in der Regel auch Bankhopping gemacht, um monetäre Vorzüge zu erzielen. Seit Jahren habe ich eine freie Visum-Goldkarte mit einer Kreditlinie meiner Wahl bei meiner Mutter.
Consors bietet eine kostenfreie Visa-Karte an, die nur eine EC-Karte ist. Das ist richtig, ich kann nicht von jedem Bancomat gratis auszahlen, sondern von allen Zahlungsstellen und Bankautomaten in meiner Auslandsbank und allen privaten Banken. Mit der Gold Card kann ich auch an Bankautomaten in anderen Ländern Europas gratis einlösen. Und nicht zuletzt: Die Administration aller Konti, ob Giro-, Visum-, Sparkonto, ist völlig unkompliziert und nachvollziehbar.
Bei vielen Kreditinstituten wird bei der Eröffnung eines Kontos mit einer Kontoprämie geworben. Der Startkredit beträgt in der Regelfall 50 EUR, einige Provider gewinnen gar neue Kunden mit einer Kontoprämie von bis zu 200 EUR. Daher kann sich eine Kontoprämie wirklich rechnen. Möglicherweise muss in der Erklärung eine Kontoprämie ausgewiesen werden.
Aus steuerlicher Sicht sind die Kontoprämien so genannte Einnahmen aus anderen Dienstleistungen. Erfreulicherweise sind solche Erträge nur dann zu versteuern, wenn Sie die Freibeträge von 256 EUR innerhalb eines Kalenderjahrs überschreiten. In einfacher Sprache: Wenn Sie von Ihrer Hausbank ein Anfangsguthaben von 50 EUR erhalten und keine weiteren Einnahmen aus anderen Dienstleistungen haben, bleiben die Girokonto-Prämien zollfrei.
Nebenbei bemerkt: Sie haben immer dann Einkommen aus anderen Vergünstigungen, wenn Sie keinen Anstellungsvertrag haben und wenn Sie dieses Einkommen nur vereinzelt oder gar nur einmal haben. Wenn Sie die Befreiungsgrenze jedoch nur um einen einzigen EUR überschreiten, müssen Sie den Gesamtbetrag in der Erklärung angeben und darauf Steuern zahlen. Angenommen, Sie haben von Ihrer Hausbank eine Kontoaufschlag von 50 EUR erhalten.
Darüber hinaus haben Sie zusätzliche Einnahmen aus anderen Dienstleistungen in der Größenordnung von 250 EUR, weil Sie Ihr Reisemobil einmal an die Nachbarschaft gemietet haben. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 300 EUR - das heißt, Sie befinden sich oberhalb der Freistellungsgrenze. Nun müssen Sie die ganzen 300 EUR als Einkommen aus anderen Dienstleistungen mit Ihrem individuellen Steueranteil anrechnen.
Im Anhang SO Ihrer Umsatzsteuererklärung geben Sie dann die Kontoprämie und alle anderen Erträge aus anderen Dienstleistungen an. Denn: Wenn Ihnen rund um das Startguthaben des Kontos Ausgaben angefallen sind - z.B. Reisekosten zur Bank oder Versandkosten für die Kontrakte - können Sie diese zunächst von Ihrem Kontobeitrag einbehalten.
Möglicherweise müssen Sie auf den nach dem Absetzen verbleibenden Betrag Steuern zahlen. Im Falle von Sachboni ist der " gemeinsame Nutzen " maßgebend Sie haben von Ihrer Hausbank einen Sachbonus wie z.B. einen E-Book-Reader oder eine Verpflegung statt eines Barbonus erhalten? Danach müssen Sie den so genannten gemeinsamen Nutzen als sonstiges Einkommen deklarieren. Gleiches trifft übrigens auch auf Investoren zu, die von Ihrer Hausbank eine Einlagenprämie erhalten haben.
Weil das Steueramt keinen Einfluss darauf hat, ob Sie ein Girokonto im Privatbereich oder ein Aktionärsdepot als Investor eröffneten. Bei den Erträgen aus anderen Dienstleistungen handelt es sich sowohl um die Kontoprämie als auch um die Depotprämie; in beiden FÃ?llen ist keine Abgeltungssteuer zu entrichten. Du hast eine Frage zur Erfassung deiner Kontoprämie in der Umsatzsteuererklärung oder brauchst Hilfe?
Gern unterstützen Sie unsere Consultants bei der Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum