Insolvenz in 3 jahren

Zahlungsunfähigkeit in 3 Jahren

Nach drei Jahren oder noch schneller zur Restschuldbefreiung (schuldenfrei) - Reduzierung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre. Bsp. 3. Niedrigerer Schuldenstand: 8. 000,- ?

(2. 800,- ? = 35-%-Quote),. Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das Verbraucherinsolvenzrecht reformiert. Damit kann nach 5 Jahren oder nach 3 Jahren ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung (Reduzierung der Insolvenz) gestellt werden. Das Insolvenzverfahren läuft in der Regel vor Ablauf von 6 Jahren ab.

Zahlungsunfähigkeit in 3 Jahren - Termin wird in Kürze zum ersten Mal ablaufen.

Mit der am 01.07.2014 inkraftgetretenen Novelle des Konkursrechts ist es gelungen, das Konkursverfahren zu kürzen. Seitdem kann die Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre gekürzt werden. Für das am Tag der Konkursrechtsreform eröffnete Rechtsstreitverfahren endet die Fristen für die Kürzung der Insolvenzzeit auf 3 Jahre erstmalig am 30. Juni 2017.

Nicht von selbst erfolgt die Kürzung des bis zu 6 Jahre andauernden Prozesses - die Schuldner sind verpflichtet, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht zu stell. Diesen Termin haben wir zum Anlaß genommen, die betroffenen insolvenzbedürftigen über die Erfordernisse einer Reduzierung zu unterrichten. Kurz nach Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform stellten viele Schuldner einen Insolvenzantrag.

Ausschlaggebend war damals der 01.07.2014 - alle nach diesem Zeitpunkt eröffneten Prozesse haben die Moeglichkeit, das Prozess unter gewissen Bedingungen zu stoppen. Bis zu diesem Zeitpunkt können z. B. diejenigen Konkursschuldner, deren Insolvenzverfahren am 01.07.2014 eingeleitet wurde, einen Anspruch auf frühzeitige Befreiung von Restschuld geltend machen.

Bei Zahlung der Prozesskosten kann die Insolvenz auf 5 Jahre reduziert werden. Der Verfahrensaufwand besteht im Wesentlichen aus den Honoraren für das Konkursgericht und der Entschädigung des Konkursverwalters. Verschiebt der Konkursschuldner die Aufwendungen für das Insolvenzverfahren bis zur Gewährung der Resteinbringlichkeit durch einen Gesuch nach 4a Abs. 1 Nr. 2 Nr. 2, so genügt für die Minderung, wenn der Konkursschuldner die Prozesskosten innerhalb von 5 Jahren nach Verfahrenseröffnung trägt.

Nach Zahlung dieses Betrages an den Zahlungsbefugten kann ein Gesuch um frühzeitige Gewährung der Rückstandsentschädigung eingereicht werden. Bei Zahlung der Prozesskosten und Zahlung von 35% des Schuldenbetrages kann die Insolvenz auf 3 Jahre reduziert werden. Wie hoch die Schulden sind, hängt von den in der Insolventabelle eingetragenen Ansprüchen ab - nur diese sind bei der Reduzierung zu beachten.

Ein Problem bei einer Reduzierung auf 3 Jahre ist in der Regel die Summe der Prozesskosten. Der Betrag der Entschädigung des Konkursadministrators wird proportional zum Insolvenzvermögen ermittelt - je größer das Vermögen, umso höher die Gegenleistung. Daher sind in der Regel neben den 35% des Schuldenbetrages in der Regel Prozesskosten in der Größenordnung von 15% des Schuldenbetrages zu zahlen.

Der zu zahlende Geldbetrag, der notwendig ist, um die Dauer der Insolvenz zu kürzen, beträgt daher oft 50% des geschuldeten Betrages. Mit Hilfe unseres 3-jährigen Insolvenzrechners können Sie den erforderlichen Wert ganz unkompliziert und rasch selbst berechnen. Mit dem Ziel, diese Frist auf 3 Jahre reduzieren zu können, sind die Schuldner der Insolvenz dazu angehalten, innerhalb von 3 Jahren beim zuständigen Gericht einen Gesuch um frühzeitige Befreiung von Restschuld zu beantragen.

Interessierte Parteien sollten jedoch darauf achten, dass ein Gesuch erst nach Bezahlung des erforderlichen Betrages berücksichtigt werden kann. Vorsichtshalber kann kein Gesuch eingereicht werden. Deshalb sollte frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter/Treuhänder Rücksprache gehalten werden, um den richtigen Betrag für die Reduzierung zu errechnen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Verkürzungsmöglichkeiten des Insolvenzverfahrens kann das Verfahren durch einen Ausgleich in der Insolvenz zu einem vorzeitigen Ende gebracht werden.

Es ist erforderlich, dass ein Forderungsausgleich mit allen Insolvenzgläubigern zustande gekommen ist. Nach der Übertragung des Betrages auf die Kreditgeber kann beim Zahlungsgericht ein Gesuch um frühzeitige Befreiung von Restschuld erhoben werden. Dieses Verfahren kann für diejenigen in Frage kommen, die einen Betrag für die Abwicklung über Dritte (Freunde, Angehörige oder Bekannte) erhalten.

Im Rahmen eines solchen Forderungsausgleichs in der Insolvenz sind viele besondere Merkmale zu berücksichtigen.

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