Insolvenzgeld

Zahlungsunfähigkeitsgeld

Bei der Insolvenz wurde eine Sicherheit für Mitarbeiter geschaffen, deren Unternehmen zahlungsunfähig wird. Die Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit. Die Voraussetzung für die Zahlung von Insolvenzgeldern ist die Existenz eines solchen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten die Arbeitnehmer ein sogenanntes Insolvenzgeld. Mathias Klose, Regensburg, berät Sie im Arbeits- und Sozialrecht im Zusammenhang mit Insolvenzgeldern.

Insolvenzmasse 2018 - Informationen über Betrag, Zeitdauer und Antragsstellung

Insolvenzgeld (ehemals Konkursverlustgeld) ist eine Lohnersatzversorgung, die dazu bestimmt ist, die Mitarbeiter für die noch ausstehenden Lohnauszahlungen im Insolvenzfall eines Unternehmers zu entschädigen. Das Insolvenzgeld ist in den 183 - 206 SGB III gesetzlich festgelegt. Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit ausbezahlt. Hier werden die mit dem Insolvenzgeld verrechneten Ansprüche des Mitarbeiters an die BA übertragen.

Das Insolvenzgeld wird durch eine Abgabe finanziert, für die alle Unternehmer 0,1% des Bruttolohns zahlen. Prinzipiell haben alle in Deutschland tätigen Mitarbeiter das Recht auf Insolvenzgeld. Auch Mitarbeiter, die von ihrem Dienstgeber ins europäische Ausland versetzt wurden, haben Anrecht auf diese Leistung. Auch für Teilzeitbeschäftigte gibt es einen Insolvenzanspruch im Zuge eines so genannten "Minijobs" oder 450 EUR-Arbeitsplätze.

Grundvoraussetzung für einen Insolvenzanspruch ist das Vorhandensein eines Vorfalls. Eine solche Insolvenz ist gegeben, wenn das Verfahren bereits eingeleitet oder mangels Vermögen abgelehnt wurde. Der Insolvenzantrag dagegen ist kein Insolvenzfall und stellt daher (noch) keinen Insolvenzgeldanspruch dar. Ist kein Insolvenzantrag eingereicht worden, entsteht auch dann ein Insolvenzgeldanspruch, wenn die Geschäftstätigkeit in Deutschland gänzlich eingestellt wurde und das Konkursverfahren mangels Vermögen offenbar nicht in Frage kommt.

In diesen FÃ?llen fragt die BA in der Regelfall den EigentÃ?mer oder GeschÃ?ftsfÃ?hrer des Unternehmens nach dem Mangel an Schweinen. Die Zahlung des Insolvenzgelds erfolgt im Prinzip für höchstens die letzen drei Monaten vor der Entscheidung des Insolvenzgerichtes über die Einleitung oder Abführung des Konkursverfahrens. Wenn das Anstellungsverhältnis vor dem Tag der Beschlussfassung gekündigt wurde, z.B. durch Beendigung, werden die letzen drei Monaten des Anstellungsverhältnisses zur Ermittlung des Insolvenzgelds verwendet.

Weil diese Vorschrift in vielen FÃ?llen dazu fÃ?hren wÃ?rde, dass die Arbeitnehmer fÃ?r Monate ohne EinkÃ??nfte sind, kann die BA das Insolvenzgeld als Vorauszahlung auszahlen, wenn die Bedingungen fÃ?r die Inanspruchnahme des Insolvenzgelds mit ausreichender Eintrittswahrscheinlichkeit erfÃ? Darüber hinaus ist für die Vorauszahlung des Insolvenzgelds das Anstellungsverhältnis zu beenden und die Beantragung der Insolvenzeröffnung zu beantragen.

Der Betrag der Insolvenzzahlung ist abhängig vom Nettogehalt des Mitarbeiters. Eine Reklamation liegt nur dann vor, wenn für den Anwartschaftszeitraum noch ausstehende Lohnauszahlungen vorhanden sind. Hat der Mitarbeiter während der Dauer des Anspruchs bereits Arbeitslosenunterstützung oder ein Arbeitsentgelt aus einer neuen Stelle erhalten, wird dieses Einkommen mit dem zu zahlenden Insolvenzgeld verrechnet. Der Betrag der Insolvenzleistung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der der Einkommensschwelle der Arbeitslosigkeitsversicherung nachkommt.

Der Betrag der offenen Forderungen ist in Form einer Bescheinigung über das Insolvenzgeld im Fall einer Betriebsaufgabe oder der Ablehnung des Insolvenzantrages durch den Auftraggeber anzugeben. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzkautionsbescheinigung vom verantwortlichen Insolvenzverwalter ausgestellt. Die BA nimmt auch Zuschüsse zur Kranken- und Krankenpflegeversicherung sowie Zuschüsse zur Pensionsversicherung für den Zeitraum an, in dem ein Insolvenzanspruch auftritt.

Insolvenzgelder werden nur auf Wunsch des Mitarbeiters ausgezahlt. Die rechtzeitige Einreichung des Antrags ist von Bedeutung, da durch die spätere Einreichung des Antrags der Zahlungsanspruch auf die Insolvenzgeldzahlung erlischt (Ausschlussfrist). Das Gesuch ist innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten des Insolvenzfalls einzureichen. Werden ein Konkursverfahren beantragt oder der Insolvenzantrag mangels Vermögens abgelehnt, sind die Mitarbeiter entsprechend zu informieren.

In dieser Hinsicht ist der zeitliche Rahmen des Insolvenzfalls vergleichsweise leicht zu ermitteln. Allerdings wird in einigen FÃ?llen die Beendigung der GeschÃ?ftstÃ?tigkeit als Insolvenzfall von Amtes wegen bestimmt, ohne dass die Mitarbeiter den exakten Ermittlungszeitpunkt kennen. Es ist daher empfehlenswert, so früh wie möglich einen Insolvenzantrag zu stellen. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen Insolvenzantrag zu richten. Bei der Beantragung des Insolvenzgeldes hat der Anmelder das Aktennummer des Konkursverfahrens sowie seinen Anstellungsvertrag, die drei letztgenannten Gehaltsabrechnungen und ggf. ein Beendigungsschreiben einzureichen.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum