Der Amtsgerichtshof Bückeburg ist das für den ganzen Amtsgerichtsbezirk Bückeburg zuständiges Insolvenzgericht. Der Insolvenzgerichtshof ist erreichbar unter : Informationen zum Thema Konkursrecht. Die seit 1999 in Kraft getretene neue Insolvenzregelung hat nicht nur Auswirkungen auf Firmen, sondern vor allem auf Einzelpersonen. Mit der neuen Konkursordnung (InsO) wurden die bisherigen Konkurs- und Vergleichsregeln durch ein gemeinsames Konkursverfahren ersetzt, um durch flexible Strukturierungsmöglichkeiten im Zuge der Gläubigerautonomie die größtmögliche Zufriedenheit zu erzielen.
Zu diesem Zweck eröffnet das Standardverfahren vor allem für Gesellschaften (juristische Personen) verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten wie die Reorganisation und Fortsetzung der Gesellschaft, ggf. durch die Erstellung eines Insolvenzplans als Vereinbarung zwischen den Parteien, bis hin zur vollständigen Verwerfung (Liquidation) des Vermögens des Schuldners zur gemeinsamen Zufriedenheit der Kreditgeber. Diese Varianten werden auf der Grundlage eines Insolvenzantrages erst in der ersten Gläubigerversammlung über die Verfahrensführung (Berichtsdatum) beschlossen.
Die Position des Zahlungspflichtigen ist aber auch an die wirtschaftliche Situation angepasst: Er kann mit Zustimmung der Kreditgeber zur Verwaltung und Verfügung über die Schuld befugt sein ( "Selbstverwaltung") und kann als Privatperson nach der Führung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens von seinen Restschulden freigestellt werden, wenn er trotz ehrlicher Bemühungen ökonomisch versagt hat (Restschuldbefreiung).
Nur das örtliche Gericht, das örtliche Insolvenzgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft oder der Debitor seinen allgemeinen Gerichtsstand hat ( 13 - 19 ZPO), wird aktiv. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt auf schriftlichen Wunsch, der auch beim Registerführer des Insolvenzgerichtes eingereicht werden kann - nicht jedoch im Falle der Verbraucherinsolvenz. In diesem Fall ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erforderlich.
Dabei sind die Servicestellen Ansprechpartner für den öffentlichen Verkehr und telefonische Informationen. Der Aktenverkehr wird von den Mitarbeitern der Service-Einheiten gesteuert und ist für die Registerführung verantwortlich. Für Rückfragen steht Ihnen immer das Dateiname zur Verfügung. Der Aktenzeichensatz ist wie folgend aufgebaut: Sie gelangen wie nachstehend zu den Servicestellen des Insolvenzgerichtes (Kernzeit: Montag - Freitag 9 - 12 Uhr):
Weitere Angaben dazu sind im " Leitfaden für Gerichtsverfahren " zu entnehmen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum