Insolvenzgründe

Zahlungsgründe

Ab wann muss die Geschäftsleitung eines Unternehmens Insolvenz anmelden? An dieser Stelle finden Sie Erläuterungen zu den Gründen für die Insolvenz. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Insolvenzgründe" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Was sind die Gründe für Insolvenzen von Schuldnern? Wann ist Überschuldung ein Grund für eine Insolvenz und wann nicht?

Insolvenz

Prinzipiell sind alle Gesellschaften dazu angehalten, im Insolvenzfall einen Antrag auf Insolvenz beim für den Fall der Insolvenzfähigkeit sachverständigen Gericht, d.h. vor allem bei der AG und der GmbH, zu richten. Aber wann ist ein solches Betrieb pleite, und wie kann man das sehen? Der Versicherer ist zur Beantragung der Insolvenzpflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung angehalten. Für beide Insolvenzgründe gilt die Konkursordnung.

Als insolvent gilt, wer nicht in der Lage ist, mindestens 90% seiner derzeit geschuldeten Zahlungen innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei bis vier Kalenderwochen zu leisten. Das betreffende Institut hat die Höhe der in diesem Zusammenhang geschuldeten Zahlungsverbindlichkeiten mit der Höhe der "liquiden Mittel", d.h. der am Bilanzstichtag vorhandenen Mittel, zu vergleichen.

Hinzu kommen die erwarteten Zahlungseingänge in den kommenden drei bis vier Jahren. Nach Fertigstellung des nach diesen Prinzipien erstellten Finanzplans ist leicht festzustellen, ob ein nach dem Insolvenzrecht zahlungsfähiges oder zahlungsunfähiges Unter-nehmen vorliegt: Hat die Höhe der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag nicht mindestens 90 v. H. der geschuldeten Schulden betragen (einige Gerichtshöfe fordern gar einen Abdeckungsgrad von 95 v. H.), so ist das unterlegen.

Das bedeutet, dass eine Insolvenzantragspflicht ohne Verzug, längstens aber innerhalb von drei Monaten auftritt. Die zweite Ursache für den Antrag auf Insolvenz ist die so genannten Überschuldungen. Nach § 19 Abs. 2 der Konkursordnung ist ein Insolvenzunternehmen unverschuldet, wenn sein Aktivvermögen seine vorhandenen Schulden nicht mehr ausgleicht. Zur zweifelsfreien Erkennung muss das betreffende Institut einen Überschuldungsgrad als gesonderte Bilanz erstellen.

Besteht eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, dass das von der Gesellschaft gehaltene Vermögen in den kommenden zwei Jahren solvent bleiben wird (positive Going-Concern-Annahme), so ist bei der Wertermittlung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf die sogenannten "Going-Concern-Werte" (d.h. in der Regel Wiederbeschaffungswerte bzw. Teilwerte) zu verweisen. Für eine Fortsetzungsprognose ist jedoch ein fundiertes Geschäftskonzept erforderlich.

Aber auch eine gute Fortsetzungsprognose nützt nichts, wenn das Traditionsunternehmen selbst zu Fortsetzungswerten überverschuldet ist: In diesem Falle gibt es immer eine Insolvenz. Zeigt die Finanzplanung, dass das Unternehmertum zumindest bis zum Ende des kommenden Geschäftsjahrs nicht solvent bleiben wird, ist die Fortsetzungsprognose nachteilig. Prinzipiell sollte auch bei einer positiven Unternehmensfortführungsannahme neben der Unternehmensfortführung immer präventiv auch die Verwertungsbilanz bestimmt werden.

Dies ist natürlich auch der entscheidende Überschuldungsgrad im Falle einer negativen Fortsetzungsprognose.

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