Insolvenzplan

Zahlungsplan

Inwiefern das funktioniert, erfahren Sie hier, garantiert kostenlos! Insolvenzplan Der Insolvenzplan: Das Insolvenzplanverfahren ist ein besonderes Kapitel der Insolvenzordnung. Über das Inkrafttreten eines Insolvenzplans entscheiden die Gläubiger durch Abstimmung. Voruntersuchung und Bestätigung eines Insolvenzplans. Die Gruppenbildung ist eines der wichtigsten Instrumente bei der strategischen Vorbereitung und Umsetzung eines Insolvenzplans.

Dies ist der Struktur und des Inhalts eines Inso-Plans.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Einreichung der Ansprüche der Kreditgeber in der Übersichtstabelle erstellen wir Ihren persönlichen Insolvenzplan. Grundsätzlich steht uns zu diesem Stichtag die Konkursübersicht mit den registrierten Kreditoren und ihren Ansprüchen zur Verfügung (§ 174 InsO). Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahrs nach dem Abstimmungsdatum, verjähren diese Ansprüche, ohne dass die nicht eingetragenen Kreditoren zu zahlen sind (§ 259b InsO).

Eine erfolgreiche Insolvenzplanung ist durch ihren konsequenten Strukturaufbau gekennzeichnet. Ein gut strukturierter Insolvenzplan hat zum Zweck, die Verschuldung durch eine frühzeitige Beendigung des Verfahrens schnell zu reduzieren (§ 258 InsO). Die Erstellung eines Insolvenzplanes sieht der Versicherer in zwei Teilen vor ( 219 InsO): Beide Teilbereiche bilden zusammen den vollständigen Insolvenzplan, der mit den gesetzlich vorgesehenen Anhängen vorzulegen ist (§§ 219, 229, 230 InsO).

Die erste Sektion Ihres Insolvenzplanes ist der Leistungsteil. Die deskriptive Komponente Ihres Insolvenzplanes dient dazu, die an Ihrer Insolvenz interessierten Parteien hinreichend über Ihre Absicht zu unterrichten. Die rechtliche Grundlage bildet 220 Insolvenzgesetz, eine Darstellung der aktuellen Lage des Insolvenzschuldners und der getroffenen oder zu treffenden Massnahmen, die Bestimmung des am Insolvenzverfahren Beteiligten, eine Vergleichsberechnung, eine Aufteilung der Prozesskosten, ggf. eine Darstellung der Restrukturierungsmaßnahmen in einem schuldnerischen Unter-nehmen, weitere Informationen über die Grundlage und die Wirkungen des Inspektions plans, die für die Entscheidungsfindung der Beteiliggten ausschlaggebend sind.

Die deskriptive Seite Ihres Insolvenzplanes wird mit einer Darstellung Ihrer privaten und geschäftlichen Situation eingeleitet. Die an einer Insolvenz eines Plans interessierten Parteien sind in der Regel auch an den Ursprüngen der Zahlungsschwierigkeiten unserer Kunden interessiert. So können wir auf eine Vernunft der Betroffenen hinarbeiten. Darüber hinaus besprechen wir im Vorfeld, welche Massnahmen nach Inkrafttreten des Insolvenzplanes zu ergreifen sind.

Damit wird die Basis für die planmäßige Ausgestaltung und Erfüllung der Rechte der Teilnehmer aufgesetzt. Liegt ein Unternehmer als Insolvenzschuldner hinter dem Insolvenzplan, kann eine Unternehmensanalyse angehängt werden, um das Restrukturierungspotenzial aufzuzeigen. Im zweiten Teil des veranschaulichenden Abschnitts erfolgt die Ermittlung der so genannten fingierten Insolvenzmassen. Ist die Insolvenzverwaltung bereits ein verwertetes Kapital vorhanden?

Wieviel Geld wird beschlagnahmt? Sind die Pfändungen bereits vom Konkursverwalter festgestellt worden? Wir beschaffen uns die erforderlichen Unterlagen beim verantwortlichen Bankrott. Der nächste Arbeitsschritt ist die Ermittlung Ihres fiktiven Lohns. Unter " pfändbarem Vermögen " versteht man den Teil Ihres Vermögens, der über die Dauer der Zahlungsunfähigkeit hinweg jeden Monat auf das am Insolvenzverfahren beteiligte Vermögen übertragen wird.

Wir bestimmen das monatliche Pfändungsrente anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagetabelle und Ihrer Instandhaltungspflichten. Wir errechnen das fingierte Insolvenzvermögen, indem wir das monatliche Pfändungseinkommen mit der (Rest-)Laufzeit einer normalen Zahlungsunfähigkeit multiplizieren. Beispiel: Fr. Günther befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage und entscheidet sich für die Umsetzung einer geplanten Konkurs. Der Rechtsanwalt erstellt bei der Erstellung des Insolvenzplanes das fingierte Insolvenzvermögen.

Auf der Grundlage ihres Reineinkommens und ihrer Unterhaltsverpflichtung ( "ein Kind") bestimmen sie ein monatliches Pfändungseinkommen von 90 ?. Der Zeitraum ihrer regelmäßigen Zahlungsunfähigkeit ist - durch deren Kürzung - fünf Jahre (d.h. 60 Monate). Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt multipliktiert das monatliche Pfändungseinkommen mit der Dauer der ordentlichen Zahlungsunfähigkeit (90 x 60 Monate) und das Resultat ist 5.400 ?.

Der Betrag des Scheinsolvenzvermögens von Fr. Fröhlich beläuft sich auf 5.400 ?. Nachdem die Scheininsolvenzen berechnet wurden, findet die Vergleichsberechnung statt. Die Insolvenzplanung mit ihren Komponenten ist für alle Parteien die Entscheidungsgrundlage für die Akzeptanz. Der Vergleichsrechner funktioniert als überzeugender Bestandteil der Teilnehmer im ausführenden Teil. Die Zufriedenheit Ihrer Kreditoren vergleichen wir im Direktvergleich durch den Insolvenzplan und wahlweise durch die regelmäßige Zahlungsunfähigkeit.

Dein Plan-Angebot gegen die Scheininsolvenz. Das Überzeugungswerk ergibt sich aus einem nicht geschriebenen Prinzip: Der Insolvenzplan muss die Kreditgeber in eine bessere Position bringen als die normale Schuldner. Wir sorgen bei der Erstellung Ihres Insolvenzplanes dafür, dass Ihre Kreditgeber durch das Angebot des Plans besser beraten werden. Im obigen Beispiel beläuft sich das Scheingehalt von Fr. Günther auf 5.400 ?.

Die Planofferte in unserem Beispiel übertrifft die erfundene Insolvenzordnung um den Betrag von EUR 1,100. Der Insolvenzplan verschafft den Gläubigern einen Vorteil gegenüber dem laufenden Vergleich. Im Falle einer Jahresinsolvenz aufgrund eines Insolvenzplanes wird vor der Vorlage und Koordination des Insolvenzplanes ein Konkursverfahren über das Schuldnervermögen eingeleitet. Ähnlich wie bei einem normalen Konkursverfahren entstehen Prozesskosten. Der Konkursverwalter.

In dem beschreibenden Teil Ihres Insolvenzplanes fassen wir die zu erwartenden Prozesskosten Ihrer geplanten Zahlungsunfähigkeit zusammen. Ihre Planofferte wird von den Prozesskosten befreit, da diese in der laufenden Zahlungsunfähigkeit nicht an die Kreditoren fließen würden. Wir haben immer die Verbesserung Ihrer Kreditoren durch den Insolvenzplan im Auge. Die zweite Sektion Ihres Insolvenzplanes ist der strukturierende Teil.

Sie ist in 221 der Konkursordnung rechtlich durchgesetzt. Der strukturierende Teil Ihres Insolvenzplanes bestimmt, wie der Entwurf die Rechtsposition der betroffenen Parteien verändern soll. Im Detail wird dargelegt, wie die Kreditoren zufrieden zu stellen sind. Im Abschnitt Design finden Sie dazu Angaben und Vorschriften, wie z.B. Im strukturierenden Teil Ihres Insolvenzplanes finden Sie detailliertere Angaben zu Ihrem Spender.

Es wird zu einem integralen Teil des strukturierenden Teiles der Insolvenzplanung. Die Strukturierung eines Insolvenzplanes kann - falls erforderlich - weitere Sonderregelungen beinhalten. In manchen Fällen ergänzen wir einen Insolvenzplan um spezielle Anhänge. Zum Beispiel, wenn der Debitor ein eigenes Untenehmen betreibt und die Kreditoren aus dem Ergebnis des reorganisierten Untenehmens zufrieden sein sollen.

Der gesetzgeberische Auftrag in dieser Situation ist es, dass sich alle Betroffenen über die wirtschaftliche Perspektive des Debitors unterrichten können (§ 229 InsO). Zu diesem Zweck werden dem Insolvenzplan die folgenden Anhänge beigefügt: In 230 So: Eine geschriebene Fortsetzungserklärung - dies ist in der Regel notwendig, wenn ein Debitor sein Geschäft fortsetzen will und als Privatperson handelt - legt der Versicherer weitere geforderte Anhänge fest.

Einverständniserklärungen der betreffenden Kreditgeber - Für den Fall, dass die Kreditgeber anstelle von Leistungen Anteile oder Mitgliedsrechte oder Anteile am Betrieb des Kreditnehmers beziehen (§ 230 Abs. 2 InsO).

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum