Insolvenzverfahren Gläubiger

Konkursverfahren Gläubiger

Zahlungsunfähigkeitsrecht: Informationen für Gläubiger über Standardinsolvenzverfahren. Eine Einigung mit den Gläubigern hat einige wesentliche Vorteile gegenüber der Insolvenz. Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzantrag gestellt und mich bewusst als Gläubiger verschwiegen. Es ist der "Worst Case" eingetreten, der Rechnungsempfänger ist zahlungsunfähig und das Insolvenzverfahren wurde vom zuständigen Amtsgericht eröffnet.

Gläubigerzufriedenheit

Sind Sie in einer Verschuldungssituation oder wollen Sie das Insolvenzverfahren nutzen, wird oft der Ausdruck "Gläubigerzufriedenheit" verwendet. Was aber heißt für Sie als Kreditnehmer "Zufriedenheit eines Kreditors" an sich? In Verbindung mit Ihren Forderungen bewirkt die Zufriedenheit Ihrer Gläubiger, dass Sie als Zahlungspflichtiger Ihre Forderungen an diesen Gläubiger zahlen.

Ziel der Gläubigerzufriedenheit ist die Wiedererlangung des " Frieden ", d.h. des Rechtes zwischen den beiden Seiten des Gläubigers und des Gläubigers. Auch im Insolvenzverfahren kommt der "Zufriedenheit der Gläubiger" eine besondere Bedeutung zu. Ein Hauptziel des Konkursverfahrens ist es, die gleiche Zufriedenheit aller Ihrer Gläubiger zu gewährleisten.

Diese wird durch die Realisierung des insolvenzbedürftigen Schuldnervermögens verursacht. In Insolvenzverfahren gilt der Prinzip, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden sollten. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen zu diesem Prinzip. Die zu befriedigenden Gläubiger werden nämlich im eigentlichen Prozess in unterschiedliche Rangstufen eingeteilt. Auf der einen Seite stehen die Gläubiger mit den so genannten "Trennungsrechten".

Die Gläubiger sind die Besitzer bestimmter Immobilien im Eigentum des Gläubigers. Sie können dann im Zuge des Konkursverfahrens zurückgefordert werden. Hinzu kommen Gläubiger mit so genannten "Trennungsrechten". Die Gläubiger werden gegenüber den anderen Kreditgebern bevorzugt zufrieden gestellt. Zusätzlich zu diesen Kreditgebern sind auch die so genannten "Massengläubiger" zufrieden.

Vor allem das Bundesgericht und der Konkursverwalter sind als Massengläubiger aufzufassen. Das nach der Trennung verbleibende Kapital bilden später die Konkursmasse. Das am Insolvenzverfahren beteiligte Vermögensgegenstand sind die Vermögensgegenstände, die im Zuge Ihrer Zahlungsunfähigkeit realisiert werden und der Zufriedenheit der Gläubiger dienen. Diese Vermögenswerte werden dann zur Erfüllung der Insolvenzverbindlichkeiten der Massengläubiger verwendet.

Zu den typischen Schuldverpflichtungen im Insolvenzfall gehören neben den gerichtlichen Kosten die Entschädigung des Konkursverwalters und die vom Konkursverwalter selbst im Rahmen Ihres Insolvenzverfahrens festgelegten Verpflichtungen. Nicht zuletzt sind die so genannten "Insolvenzgläubiger" an Ihrem Insolvenzgut involviert und zufrieden. Gläubiger des Insolvenzverfahrens sind alle diejenigen Gläubiger, die ihre berechtigten Ansprüche gegen Sie in der Übersichtstabelle haben.

Die so genannte "Insolvenzquote" wird ermittelt und zur Zufriedenheit der Gläubiger des Insolvenzverfahrens verwendet. Die Quotenregelung sieht vor, dass die Gläubiger des Insolvenzverfahrens über die Vermögenswerte der Insolvenz prozentual und verhältnismäßig zufrieden sind. Für viele Gläubiger der Insolvenz bedeuten diese jedoch in der Regel, dass sie sich mit einem sehr kleinen Anteil der ursprünglich gegen Sie gerichteten Forderungen begnügen müssen.

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