Bei der Entgegennahme einer Lohnpfändung sind 10 Aspekte zu berücksichtigen
Eines der gebräuchlichsten Formen der Zwangsversteigerung ist die Beschlagnahmung oder Lohnpfändung. Wenn jedoch das Einkommen oder der Arbeitslohn eines Mitarbeiters eingezogen werden muss, muss ein gewisses Mindestlohn bleiben. Nach § 840 ZPO kann die Beschlagnahmung von Löhnen und Gehältern unmittelbar beim Unternehmer vorgenommen werden. Mit anderen Worten, in diesem Falle wird der Auftraggeber des Debitors zum Drittschuldner und bezahlt die Pfandnahme unmittelbar an den Kreditor.
Welche Kenntnisse sollten Sie über Lohnpfändungen haben, was ist zu berücksichtigen und was müssen Sie als Unternehmer berücksichtigen? Muss ich als Unternehmer eine Lohnpfändung akzeptieren? Als Unternehmer sind Sie nach 840 ZPO zur Abgabe der Meldung an den Kreditgeber und zur Zahlung der Pfändungsanteile des Arbeitnehmerentgelts an den Kreditgeber angehalten.
Betrifft die Pfändung von Löhnen Unterhaltsansprüche, so ist die Bestimmung des § 850d ZPO maßgebend. Die Pfändung kann durch den Kreditgeber selbst, seinen Rechtsanwalt oder den Vogt erfolgen. Nach Eingang der Pfändungsvorbescheid ist der Auftraggeber zur sofortigen Einbehaltung des Pfändungsanteils des Lohnes oder des Lohnes aufzufordern.
Erfolgt die tatsächliche Pfändungsanzeige innerhalb eines Monates, so hat der Drittschuldner, d. h. der Auftraggeber, den zurückbehaltenen Salär an den Kreditgeber zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser einmonatigen Frist erlischt die Vorausbeschlagnahme und dem Angestellten wird der zurückgehaltene Betrag ausgezahlt. Darf ein Kreditor Informationen anfordern? Der Kreditor ist in der Regelfall nicht bekannt, ob dem Sachbearbeiter bereits weitere Anlagen gemacht wurden oder ob die Vergütung für die Anlage ausreichend ist.
Daher hat der Kreditor ein Recht auf Auskunft über "ob und wann" er mit der Auszahlung rechnen kann. In der Pfändung wird der Auftraggeber zur Abgabe der sogenannten Dritterklärung auferlegt. In der Deklaration sind folgende Aspekte enthalten: Gibt es einen weiteren Gehaltsanspruch des Beschäftigten, haben Dritte Anrecht auf die Vergütung des Mitbewerbers?
Auf der Grundlage welcher Forderungen wurde das Arbeitnehmerentgelt bereits von anderen Gläubigern eingezogen? Weigert sich der Auftraggeber, die Erklärung des Dritten abzugeben oder gibt er unrichtige oder unrichtige Informationen ab, kann er auf Schadensersatz haftbar gemacht werden. Nach BGH VII ZB 50/11 hat ein Kreditor das Recht auf die Ausstellung eines Zeitscheins. Zukünftige Lohnscheine müssen dem Kreditor per E-Mail oder Telefax zugesandt werden.
Im Falle der Pfändung von Löhnen und Gehältern ist der Kreditor, der seine Forderung zuerst ordentlich erhoben hat, der erste, der "bedient" wird. Werden die Forderungen gegenüber diesem Kreditor, einschließlich der Verwertungskosten und Verzugszinsen, beglichen, ist der nächstfolgende Kreditor an der Reihe. Mit der Begleichung der Forderungen ist der nächstfolgende Kreditor dran. Besteht für den Auftraggeber Unsicherheit darüber, welcher Kreditgeber sein Kapital zuerst erhält, kann der Pfändungsbetrag bei dem dafür vorgesehenen Richter eingezahlt werden.
Unterhaltspfändungen liegen vor, wenn der Mitarbeiter seiner Unterhaltungspflicht gegenüber seinem Kinde nicht nachkommt. In diesem Fall ist eine Pfändung erforderlich. Im Unterschied zur Lohnpfändung können bei einer Pfändung von Unterhaltszahlungen 85 v. H. des Überstundenlohns pfändet werden. Bezahlt der Dienstgeber weniger als den dem Dienstnehmer geschuldeten Basisbetrag, kann der Dienstnehmer seinen Dienstgeber dafür schuldt. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter den unterbezahlten Teil des Betrages nachträglich bezahlen muss.
Vermutlich hat der Auftraggeber dem Kreditgeber zu viel bezahlt, so dass er den Geldbetrag vom Kreditgeber einfordern kann. In bestimmten Situationen kann der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen werden, weshalb es für den Auftraggeber von Bedeutung ist, die derzeitigen Befreiungsgrenzen von der Beschlagnahmung im Auge zu behalten. Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass die Pfändungen einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand für den Auftraggeber mit höheren Aufwendungen bedeuten, die weder vom Mitarbeiter noch vom Kreditgeber ersetzt oder vom Gehalt oder vom pfändbaren Geldbetrag abgesetzt werden dürfen.
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