1 ) Wurde die Firma durch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen liquidiert, das Konkursverfahren aber durch Bescheinigung eines Restrukturierungsplans ( 152 IO) oder mit Zustimmung der Kreditgeber (123b IO) beendet, können die Aktionäre die Fortführung der Firma anordnen. Die Fortführung ist von allen Aktionären zur Handelsregistereintragung zu beantragen.
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Auswege aus dem Insolvenzplan - Insolvenz nach Planung - Insolvenz nach Zeitplan
Dr. Aicke der bdp-Partner Dr. Horstheit erklärt die Grundlagen, Zielsetzungen und die Umsetzung des Insolvenzplanungsverfahrens und Analysen, welche Betriebe wieder auf den Weg zum Erfolg gebracht werden können. Als " Insolvenzverfahren " kann man das Elixier der Hoffnung und des Überlebens in einer Firmeninsolvenz bezeichnen. Steht eine Firmeninsolvenz bevor und werden Sanierungsmaßnahmen angestrebt, wirft die von der ESUG durchgeführte Reformierung der Konkursordnung nun die Frage nach dem "Insolvenzplanverfahren" auf.
Selbst weltoffene oder temporäre Konkursverwalter im Sinne ihrer Expertenkommission schenken dem Debitor bei ihrem ersten Einsatz nach ihrer richterlichen Ernennung oft Hoffnungen und empfehlen ein insolvenzplanmäßiges Verfahren als zügigen Ausweg aus der Insolvenz. Aber kann das Verfahren des Insolvenzplans ein beliebiges Untenehmen erlösen? Es ist unsere Tendenz, diese Fragestellungen mit einem deutlichen "Ja" zu bündeln.
Was sind die Zielsetzungen des Verfahrens mit dem Insolvenzplan? Von den Liquidationsvorschriften der Zahlungsunfähigkeitsordnung (InsO) und einer regulären regulären Insolvenz abweicht das Insolvenzplanverfahren: Es soll und muss eine höhere Zufriedenheit der Kreditgeber anstreben. Die Zielsetzung des Konkursplanverfahrens ist nicht zunächst eine Umstrukturierung des Unter-nehmens. Die Zielsetzung des Konkursplanverfahrens ist es eher, die Kreditgeber besser zu positionieren, als es im Fall einer zerfallenden Insolvenz möglich wäre.
Aus diesem Grund wird im Zuge eines Zahlungsplanverfahrens immer eine Vergleichsberechnung erstellt. Der Vergleich zeigt, wie die Kreditgeber im Fall einer fehlgeschlagenen regulären Insolvenz zufrieden sind und wie sie im Fall eines Insolvenzplanes zufrieden sind. Denn nur wenn von einem Zahlungsplan eine Verbesserung der Gläubigerstellung zu befürchten ist, hat dieser Weg eine Chance auf einen erfolgreichen Abschluss. Dies ist die Grundlage für die dann noch unbedingt erforderliche Überprüfung des Insolvenzplanes durch das Konkursgericht und die Kreditgeber.
Das heißt, ein Zahlungsplanverfahren ermöglicht es dem Zahlungspflichtigen, eine Insolvenz im gegenseitigen Einvernehmen mit den Zahlungsempfängern zu regeln. Inwiefern wird das Verfahren des Insolvenzplans durchlaufen? Sofern die Kreditgeber besser aufgestellt sind, kann die Zufriedenheit der Kreditgeber des Insolvenzverfahrens, die Realisierung des am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögens und die Aufteilung des am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögens in einem von den anderen Bestimmungen der Konkursordnung abweichenden Konkursplan prinzipiell reguliert werden.
Der Insolvenzplan ist ein Verfahren, das es den Kreditgebern eines zahlungsunfähigen Unternehmen erlaubt, durch Mehrheitsbeschluss eine verbindliche und konkretisierte Form der Insolvenzregelung zu bestimmen. In diesem Zusammenhang stellt das Konkursplanverfahren den Entscheidungsrahmen für die Kreditgeber dar, wie die bestmögliche Verwertung der Verbindlichkeit erreicht werden kann: vor allem durch die Fortsetzung der Schuldnerfirma, eine übertragene Reorganisation, eine individuelle Teilliquidation oder gar eine Auflösung.
Aus technischer Sicht ist das Zahlungsplanverfahren ein spezielles Vorgehen im Zuge eines regulären Insolvenzverfahrens. Inwiefern werden die Zinsen der Kreditoren in Betracht gezogen? Dabei werden die ökonomischen Belange der Kreditgeber in besonderem Maße dadurch beachtet, dass sie bei der Verabschiedung über den Insolvenzplan in Fraktionen abzustimmen haben. Auch wenn die meisten Kreditgeber dem Vorhaben zugestimmt haben, kann das Schiedsgericht die Bestätigungsverweigerung ablehnen, wenn ein gegnerischer Kreditgeber - wie einige der Mitarbeiter - glaubwürdig nachweist, dass er durch den Vorhaben schlimmer dran sein wird als im Liquidationsfall (des Konkurses).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ein Zahlungsplanverfahren durchzuführen? Die Einleitung des Insolvenzplanungsverfahrens nach der Zahlungsunfähigkeitsgesetzgebung ist nur möglich, wenn ein Zahlungsunfähigkeitsantrag des Schuldners (eigener Antrag) oder eines Gläubigers (externer Antrag) vorliegt und das Insolvenzverfahren anschließend wirklich erlangt wurde. Der Insolvenzschuldner und der Konkursverwalter sind zur Einreichung des Insolvenzplanes ermächtigt.
Grundsätzlich ist ein Konkursplanverfahren nur dann durchführbar, wenn auch genügend Mittel zur Verfuegung stehen. Man kann den Zahlungsplan ohne Mittel nicht vorbereiten oder erstellen; ohne Mittel kann man den notwendigen Beitrag nicht leisten. Ab wann muss der Zahlungsplan eingereicht werden und was beinhaltet er? Der Antrag auf das Verfahren des Insolvenzplanes erfolgt durch Einreichung eines Insolvenzplanes beim zustÃ??ndigen InsO.
Die Schuldnerin oder der Schuldner hat auch die Möglichkeit, den Vorsorgeplan bereits mit dem Antrag einzureichen. Zur Vorlage dieser Unterlagen ist der Konkursverwalter selbst berechtigt oder kann dazu gezwungen sein, wenn die Kreditorenversammlung ihn anweist, dies unter Beachtung gewisser Planungsziele zu tun. Die Insolvenzplanung selbst hat dann einen so genannten Performing und einen so genannten Strukturierungsteil. Im beschreibenden Teil werden die nach der Insolvenzeröffnung zu ergreifenden Massnahmen erläutert, um "die Basis für die vorgesehene Ausgestaltung der Rechte der Parteien zu schaffen" (§ 14 InsO).
Mit dem Leistungsteil soll es den Kreditgebern auch ermöglicht werden, auf der Grundlage umfangreicher Erkenntnisse zu beurteilen, ob der Entwurf akzeptiert werden kann. Der Gestaltungsteil bestimmt, wie die Rechtsposition der Teilnehmer durch den Entwurf verändert werden soll (vgl. §?221 InsO). Kreditorengruppen werden entsprechend der Klassifizierung Ihrer Position im Konkursverfahren zusammengestellt und diesen zugeordnet.
In einer Unternehmensgruppe werden alle Kreditoren gleich behandelt. Mit dem am I. MÃ??rz 2012 inkraft getretenen Unternehmensrestrukturierungsgesetz (ESUG) wurden eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten zur Gestaltung des Insolvenzplans entwickelt. Dazu zählt unter anderem B. das Finanzierungsinstrument "Debt Equity Swap", mit dem der Zahlungsplan vorsehen kann, dass Gläubigeransprüche in Aktien oder Mitgliedsrechte an der Schuldnerfirma umgetauscht werden.
Die Umsetzung des Insolvenzplans? Die Insolvenzplanung ist dem zuständigen Gericht vorzulegen, das sie auf Formalitäten prüft. Danach wird der Entwurf an den Gläubigerkreis und den Debitor oder Konkursverwalter (je nachdem, wer ihn eingereicht hat) zur Kommentierung weitergeleitet. Der Insolvenzgerichtshof lehnt den Entwurf jedoch ab, wenn er den rechtlichen Bestimmungen über den erforderlichen Planungsinhalt nicht entspricht oder offenbar keine Aussichten auf eine Leistung durch den Insolvenzschuldner oder eine Akzeptanz durch die Kreditgeber hat (siehe §?231 InsO).
Auf einer Diskussions- und Abstimmungssitzung muss dann der Zahlungsplan durch einen Gläubigerbeschluss verabschiedet werden. In den definierten Fraktionen wählen die Kreditgeber, jede Fraktion stimmt separat ab. Die Annahme des Plans erfolgt, wenn in jeder Unternehmensgruppe die Mehrzahl der Überschriften und Summen erzielt wird (siehe §?244 InsO). Daher ist eine doppelte Mehrheitsentscheidung erforderlich, sowohl bei den stimmberechtigten Gläubigern als auch bei der Höhe der Forderungen.
Konkret: Die Höhe der Forderungen der stimmberechtigten Kreditgeber muss mehr als die halbe Höhe der Forderungen der stimmberechtigten Kreditgeber ausmachen ("§?244 InsO"). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Kreditgeber das Inverkehrbringen des Insolvenzplanes nicht durch Missbrauch hinauszögern oder vereiteln. Ziel ist es daher zu vermeiden, dass ein ökonomisch tragfähiger Entwurf an dem Widerwillen der einzelnen Kreditgeber versagt.
Dabei sind die Auswirkungen eines rechtsbestätigten Insolvenzplanes von und gegen alle Teilnehmer zu spüren, einschließlich der Gläubiger des Insolvenzverfahrens, die ihre Ansprüche nicht geltend gemacht haben, und der Teilnehmer, die gegen den Insolvenzplan Einspruch erhoben haben oder nicht weiter erschienen sind. Sobald der Insolvenzplan rechtswirksam wird, wird das Konkursverfahren ausgesetzt, es sei denn, der Planung sieht vor, dass der Konkursbevollmächtigte seine Durchführung überwacht.
Der Identitätsnachweis des Unternehmen wird auch im Verfahren des Insolvenzplans beibehalten. Daher ist das Verfahren des Insolvenzplans immer dann besonders interessant, wenn der Betrieb des Insolvenzschuldners von Zugeständnissen oder Bewilligungen abhängt, die nicht ohne weiteres auf Dritte (ein Ausgliederungsfahrzeug) übertragbar sind, oder wenn solche Zugeständnisse/Genehmigungen nur mit erheblichem Kostenaufwand von einem Ausgliederungsfahrzeug erneut beantrag.
Inwiefern kann das Konkursplanverfahren mit der so genannten Selbstverwaltung verbunden werden? Das frühere Management hat mit der Insolvenzeröffnung das Recht, über das Vermögen nachzugehen. Nicht so bei einem selbstverwalteten Unternehmen, das mit einem Zahlungsplan kombinierbar ist. Es steht jedoch unter der Kontrolle des Konkursadministrators, der als "Deckungsadministrator" fungiert.
Zudem ist ein Restrukturierungsberater (in der Regel als Generalvertreter bestellt) erforderlich, der die Abläufe in dem zahlungsunfähigen Betrieb mitbegleitet. Der Vorzug der Selbstverwaltung besteht darin, dass das Wissen und die fachliche Kompetenz des vorherigen Managements in den Restrukturierungsprozess einfließen kann, aber auch ein versierter Zahlungsunfähigkeitsexperte ein Mitspracherecht am Schicksal des Betriebes haben kann. Darüber hinaus werden die Belange der Gläubiger des Insolvenzverfahrens durch einen Deckungsmanagementbeauftragten gewahrt, der die Unternehmensführung beaufsichtigt und prüft, ob der Zweck der Insolvenz nicht bedroht ist. dp war von 2014 bis 2017 als Restrukturierungsberater für die Firma Wilhelms und konnte gemeinsam mit der Unternehmensleitung die Gesellschaft komplett umstrukturieren.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum