Das ESUG sollte den Gläubigern und Schuldnern eine vereinfachte Rechtsberatung bieten. Sehr geehrter Kollege Spekovius, vor etwa fünf Jahren ist das Recht zur weiteren Vereinfachung der Umstrukturierung von Gesellschaften, kurz ESUG, in kraft getreten. Bei der Umstrukturierung von Gesellschaften ist das Recht in der Regel in Kraft getreten. Zuallererst: Ich halte es für sehr vernünftig, dass der Parlamentarier von Anfang an gefordert hat, dass das neue Insolvenzgesetz fünf Jahre nach seinem In-Kraft-Treten, d.h. in diesem Jahr, auf den Test gestellt wird.
Ein gutes Gesamtbild ergeben die Kennzahlen auf der Online-Plattform Insolvenzportal: Von Anfang 2012 bis Ende 2016 wurden mehr als 1000 so genannte ESUG-Verfahren - d.h. klassisches Selbstverwaltungs- und Schutzschild-Verfahren - beantrag. Meiner Meinung nach hat die ESUG in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Firmen geholfen, früher als bisher einen Antrag auf Insolvenz zu prüfen oder sogar gut geführte und geordnete Konkursverfahren als Restrukturierungsinstrument zu betrachten.
Du hast dich bereits mit der Bewertung des Branchenservice Insolvenzportal beschäftigt. ¿Wie verhalten sich Firmen auf das neue Insolvenzrecht? Aus den Daten geht hervor, dass die ESUG-Restrukturierungsinstrumente prinzipiell akzeptiert werden. Es zeigt sich aber auch, dass die herkömmliche Selbstverwaltung nach 270a der Konkursordnung viel häufiger angewendet wird als das Schutzschild-Verfahren nach 170b. Rund 750 der etwas über 1000 ESUG-Verfahren sind traditionelle Selbstverwaltungen.
Daher kann man mit Fug und Recht behaupten, dass sich die traditionelle Selbstverwaltung als interessantes Umstrukturierungsinstrument durchgesetzt hat, während der Schutzdach mehr im Schatten liegt. Durch die Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2012 ist die Selbstverwaltung in ihrer Gesamtheit viel vorhersehbarer und damit vorhersehbarer geworden. So ist die selbstgesteuerte Restrukturierung auch für KMU zu einer vielversprechenden Restrukturierungsoption geworden.
Was sind die Vorzüge des neuen Insolvenzgesetzes für den Mittelstand? Ein mittelständischer Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter hat die große Furcht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Kontrolle zu verlieren. Bislang hat das Bundesgericht einen Konkursverwalter bestellt, der das Steuer übernimmt. Anders bei den neuen ESUG-Instrumenten. Das Management kann auf die Instrumentarien des Konkursrechts zurückgreifen, ohne dabei den Verlust der Kontrolle zu gefährden.
Neben ihr braucht sie nur jemanden, der über Fachkenntnisse im Insolvenzrecht verfügt. Dies ist in der Regel ein Consultant, den das jeweilige Untenehmen selbst durchsuchen kann. Auch ernennt das Bundesgericht keinen Konkursverwalter, sondern nur einen Verwalter. Sie hat die Funktion, die Einhaltung des Rechtsrahmens und die Wahrung der Gläubigerrechte bei Umstrukturierungen unter ihrer eigenen Leitung durchzusetzen.
Inwiefern betrifft dies das betreffende Untenehmen? Alles in allem wird die Stellung des Debitors bei der Selbstverwaltung oder einem Schutzdach erheblich verstärkt. So kann das Bundesgericht die Selbstverwaltung nur dann verweigern, wenn sich aus konkreten Tatsachen ergibt, dass die Kreditgeber durch ein solches Vorgehen nachteilig beeinflusst würden. Es ist für die Kreditgeber komplizierter, ihre Selbstverwaltung abzuschaffen.
Dies schafft ein zusätzliches Maß an Gestaltungssicherheit, ebenso wie die Möglichkeit, dass das Bundesgericht bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren - und damit viel früher als bisher - über die Selbstverwaltung zu befinden hat. Auch für die Kreditgeber haben solche Vorgehensweisen Vorteile: Sie sind früher beteiligt und können nun nach der Einreichung des Selbstverwaltungsantrags des Debitors unmittelbar zu diesem Stellung nehmen.
Unterstützt er den Vorschlag einmütig, kann das Schiedsgericht ihn nicht abweisen. Grundsätzlich ist das Vorgehen auch nur für große Konzerne geeignet, die in dem derzeit sehr stabilen Marktsegment eindeutig zu den Ausnahmefällen bei Firmeninsolvenzen mitspielen. Zudem sind die Hindernisse bei einem Schutzschildverfahren größer als bei der herkömmlichen Selbstverabreichung.
Handelt es sich bei der Abschirmungsmethode um eine besondere Form der Selbstverwaltung? Mit der Erstellung eines Insolvenzplans innerhalb einer Zeitspanne von bis zu drei Mon.... Mit dem Schutzschild soll das Untenehmen in die Lage versetzt werden, diesen Entwurf in Frieden zu entwickeln. Daher können im Falle eines Schutzschildes die Kreditoren gegenüber dem Unter-nehmen möglicherweise nicht vollzählig sein. Wenn die Kreditgeber nach diesen drei Wochen dem Zahlungsplan endgültig zustimmen, wird er durchgeführt und das Insolvenzverfahren eingestellt.
Sowohl der Schutzschild als auch die Selbstverwaltung sind in der Summe sehr schnell laufende Prozesse, die wesentlich früher als das reguläre Konkursverfahren abgewickelt werden. Sie sollten auch Ihr Außenbild nicht aus den Augen verlieren, denn ein Schutzschild-Verfahren ist günstiger als ein Konkursverfahren - auch wenn es eines ist.
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