Viele Menschen können sich heute ein kreditkartenfreies Dasein kaum noch vorstellen. Sobald Sie eine Kreditkartenzahlung gewählt haben, ist es wichtig zu wissen, was Sie erwarten können. Zusätzlich zur üblichen jährlichen Gebühr gibt es weitere nicht unerhebliche Aufwendungen. Die folgenden Preise können für eine Kreditkartenzahlung gelten: Der Jahresbeitrag ist, wie der Titel schon sagt, eine Jahresgrundgebühr.
Für die Bereitstellung der Karte wird die Gebühren vom Betreiber erhoben, obwohl die Gebührenhöhe je nach Betreiber unterschiedlich ist. Für die meisten Provider liegen diese in der Größenordnung von 20 bis 40 EUR. Beispielsweise müssen Sie eine jährliche Nutzungsgebühr von 39 EUR für den MasterCard Standard bei der Dt. Sparkasse und eine jährliche Nutzungsgebühr von 29 EUR für die Postbank VISA Card bei der Postbank einnehmen.
Der Jahresbeitrag hängt oft vom Kundenstatus und der Größe der Karte ab. Beispielsweise müssen die Verbraucher oft für eine hochwertigere Karte einen höheren Jahresbeitrag zahlen. In manchen Fällen werden auch Karten ausgegeben, deren jährliche Gebühr sich nach dem Jahresumsatz bemisst. Bei Bedarf müssen Sie nicht mit einer Karte zur nächstgelegenen Bank gehen, sondern können ganz einfach am nächstgelegenen Automaten einziehen.
Für nicht kostenlose Auszahlungen betragen die durchschnittlichen Auszahlungen 3,5% des ausgezahlten Betrages, jedoch mind. 5 EUR. Während einige Provider keine Direktgebühr berechnen, berechnen sie Verzugszinsen auf den am Tag der Auszahlung ausgezahlten Betrag. Auf die in Anspruch genommene Kreditlinie werden in der Regelfall keine Zinszahlungen geleistet, bis sie dem laufenden Konto belastet wird.
Allerdings berechnen einige Provider bereits nach einem knappen Kalendermonat Verzugszinsen auf den ausstehenden Kredit. Die Verzinsung ist abhängig vom Verzinsungssatz für Kontokorrentkredite der verantwortlichen Instituts. Weil Kontokorrentkredite mit einem sehr hoch verzinslichen Zins behaftet sind, empfehlen wir Ihnen, Kredite zu vergleichen und Umschuldungen vorzunehmen, wenn der ausstehende Kreditbetrag zu einer übermäßigen wirtschaftlichen Last wird.
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