Privatinsolvenz Anmelden Voraussetzungen

Anforderungen an das Privatinsolvenzregister

Die Privatinsolvenz, muss aber eine reguläre Insolvenz wählen. Springen Sie zu Ab, wie viel Schulden kann man registrieren Privatkonkurs? Darf ich auch Privatkonkurs anmelden, wenn ich Betrug begangen habe? Dies bedeutet, dass die Privatperson Konkurs anmelden kann, aber nicht muss. Für die Geltendmachung eines Anspruchs gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Erlass.

Antrag auf Privatinsolvenz - Voraussetzungen

In Deutschland wird die Privatinsolvenz durch die seit 1999 geltende Zahlungsunfähigkeitsgesetzgebung reguliert. Insolvenzantrag kann jeder gestellt werden, der bestimmte Voraussetzungen erfülle, wie z.B. Mitarbeiter, Arbeitsuchende, Empfänger von Ersatzleistungen, Pensionäre, alleinerziehende Eltern, Selbstständige, kleine Unternehmer oder frühere Vorstände. Es ist aber auch möglich, dass Kreditgeber einen Insolvenzantrag für einen Schuldner einreichen.

Dabei ist jedoch zwischen Privatinsolvenz, regulärer Zahlungsunfähigkeit oder Verbraucherinfusion und Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu unterscheiden. Für den Beantragung der Privatinsolvenz ist zunächst einmal erforderlich, dass bereits ein außergerichtlicher Vergleichsversuch stattgefunden hat, d.h. dass der Debitor bereits eine Einigung mit seinen Kreditoren erzielt hat. Die Beantragung der Privatinsolvenz wird bei dem für jeden Fall zuständigem Landgericht gestellt; das Antragsformular für die Privatinsolvenz selbst ist bundeseinheitlich, ist bei den Landgerichten erhältlich und kann auch im Netz heruntergeladen werden.

Nach Stellung des Antrags auf Privatinsolvenz ist das Landgericht verpflichtet, den Antragsteller zu überprüfen und zu beurteilen, ob ein Recht auf Privatinsolvenz besteht. Der Betreffende muss auch in diesem Falle selbst einen entsprechenden Gesuch beim örtlichen Gericht einreichen. Dabei dürfen die Debitoren bei der Privatinsolvenzanmeldung nie außer Acht lassen, dass sie nicht nur einen Privatinsolvenzantrag beim örtlichen Gericht einreichen, sondern gleichzeitig einen Restpostenbefreiungsantrag einreichen.

Ebenso ist die Zessionserklärung an den Insolvenzverwalter abzugeben - wer diese beiden Punkte zu spat einreicht, wird von einer Befreiung von der Restschuld befreit, die die Privatinsolvenz tatsächlich betragen sollte. Die Privatinsolvenz ist daher grob gesagt auf zwei Stufen beschränkt: die aussergerichtliche Stufe und die Gerichtstief. Die Gesamtlaufzeit einer Privatinsolvenz beläuft sich damit auf 5,5 bis 7 Jahre.

Private Insolvenz - Anforderungen und Antragstellung

Private Insolvenz kann nur unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden ( 305 InsO): Er muss eine physische Personen, d.h. ein Konsument sein, die ihre Forderungen nicht mehr ausgleichen kann. Entrepreneurs, Anwälte mit eigener Anwaltskanzlei und Mediziner mit eigener Arztpraxis können in der Regelfall keine Privatinsolvenz anmelden.

Es gibt nicht mehr als 19 Kreditgeber aus einer zuvor ausgeübten Unabhängigkeit (§ 305 Abs. 1 InsO). Der Hauptwohnsitz des Zahlungspflichtigen liegt in Deutschland - Bei der Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens sollte der Zahlungspflichtige seinen Sitz in Deutschland haben (§ 2 InsO). Er kann nach der Öffnung und dem ersten Treffen mit dem Konkursverwalter ins europäische Ausland einreisen.

Ehe Sie eine Privat-/Konsumenteninsolvenz durchmachen können, - müssen Sie zuerst versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Kreditgebern zu schließen, und der Vermittlungsversuch ist fehlgeschlagen. - Sie brauchen ein von einer Kanzlei ausgestelltes Zertifikat als "geeignete Person" nach 305 InO. Für den Antrag auf Privatinsolvenz ist es nicht unbedingt notwendig, dass Sie ein eigenes Einkünfte haben.

Arbeitslosengeldempfänger I oder II oder Pensionäre können natürlich auch die Privatinsolvenz einreichen. Sie werden vom Gesetzgeber vorgezogen und sind nach Beendigung der Privatinsolvenz ganz oder in Teilbeträgen zu zahlen oder werden nach weiteren 3 Jahren aufgehoben, wenn sich Ihre Ertragssituation nicht verbessern sollte. Für wen ist ein Antrag auf Privatinsolvenz möglich?

Die Privatinsolvenz kann jede Privatperson beantragen: Selbständige müssen ein reguläres Insolvenzverfahren einleiten. Gleiches trifft auf ehemalige Selbständige zu, die mehr als 19 Kreditoren oder so genannte Mitarbeiterschulden haben (§ 305 Abs. 1 InsO). Wenn noch Zeit bleibt, reichen wir für Sie gern einen Konkursantrag ein. Weil die Befreiung von der Restschuld einen Schuldnerantrag erfordert, der mit seinem Antrags auf Insolvenzeröffnung einhergehen muss, riskieren Sie, trotz Insolvenzverfahren keine Befreiung von der Restschuld zu erhalten, wenn Sie nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist Ihren eigenen Zahlungsunfähigkeitsantrag einreichen.

Inwiefern kann ich einen Privatkonkurs anmelden? Damit Sie im Falle eines Privatkonkurses von all Ihren Verbindlichkeiten frei werden, sollten Sie auf jeden Fall die folgenden Aspekte berücksichtigen: Als Teil der Vorbereitungen für den Antrag auf Privatinsolvenz wird nach einer ersten Beratung ein Schuldenerlassplan aufgestellt und ein weiteres Depot als Privatkonto bei einer anderen umgestellt.

Nach Abschluss der Vorbereitung der Registrierung der Privatinsolvenz wird ein Forderungsausgleich mit Ihren Kreditgebern durchgeführt - oft als "Nullplan". Für die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren müssen Sie eine Urkunde nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) einreichen, aus der hervorgeht, dass innerhalb der vergangenen sechs Monaten vor der Beantragung der Einleitung eines privaten Insolvenzverfahrens auf der Grundlage eines geeigneten Entschuldungsplans ein vergeblicher Versuchsablauf zur Erzielung einer außerschulischen Vereinbarung mit den Glättungsklägern erfolgt ist.

Anschließend bereiten wir den Insolvenzantrag mit subsidiären Anträgen (Eröffnung, Zahlungsaufschub, Restschuldbefreiung) vor. Dann wird der Privatkonkurs beantragt.

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