Bei den meisten Fällen handelte es sich um den Bausektor, knapp dahinter folgen Firmen, die im Handelssektor aktiv sind. Die Plätze drei und vier belegen das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Firmen, die freiberuflich, wissenschaftlich und technisch tätige Dienstleister sind. Aber wann wird ein Betrieb überhaupt zahlungsunfähig und wie geschieht das?
Insolvenzrechtlich ist die Firmeninsolvenz nur für Selbständige, Selbständige und natürliche Körperschaften (z.B. Gesellschaft, e. V. oder KG) möglich. In der Zahlungsunfähigkeit wird das ungarische Tochterunternehmen entweder liquidiert oder aus der Krisensituation herausgelöst. Sind Sie jedoch derzeit noch selbständig, waren Sie früher selbständig und erfüllen nicht die oben angeführten Anforderungen oder sind Sie eine natürliche Rechtsperson - zum Beispiel ein e. V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine AG - dann gilt nur die normale Bankrott.
Umgangssprachlich wird dies besser als Firmeninsolvenz bezeichnet. Unternehmensinsolvenzen sind ein Staatsinstrument, das bei Insolvenz eines Unternehmens auslöst. Dies hat zur Folge, dass die Gesellschaft auflöst. Ab wann muss ein Betrieb Insolvenz beantragen? Unter bestimmten Umständen sind Rechtspersonen gezwungen, den Konkurs zu beantragen. Eine drohende Insolvenz wird nach § 18 Abs. 2 WKG angenommen, wenn der Debitor wahrscheinlich nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Für den Fall, dass der Debitor nicht in der Lage ist.
Wenn es sich um eine rechtlich selbständige Einheit handele, sei die Überdeckung auch ein Grund für die Eröffnung einer Unternehmenskonkurs. Aber wie wird ein Betrieb überhaupt zahlungsunfähig? Die Kreditschutzvereinigung von 1870 ist zu wesentlichen Schlussfolgerungen über die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmungen für das Jahr 2015 gelangt. Firmeninsolvenz: Welches Verfahren ist geplant?
Entscheidet das Konkursgericht, dass alle Anforderungen an die Firmeninsolvenz gestellt sind, wird ein Errichtungsbeschluss erlassen und das tatsächliche Konkursverfahren eröffnet. Der bestellte Konkursbevollmächtigte informiert in einer so genannten Insolvenzberichtssitzung über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmen und darüber, ob sich eine Restrukturierung auszahlen wird.
Wenn es sich rechnet, dem Konzern wieder auf die Beine zu kommen, kann dies entweder durch den Konkursverwalter erfolgen oder der frühere Firmeninhaber bleibt die Beherrschung und restrukturiert das Konzernunternehmen mit einem Konkursplan. Anschließend wird das Konkursverfahren eingestellt. Sind nach der Zahlungsunfähigkeit noch Ansprüche offen, können die Kreditgeber diese wieder einfordern.
Nach Beantragung der Firmeninsolvenz wird sie vom zuständigen Gericht überprüft. Anders als bei der Zahlungsunfähigkeit juristischer Personen haben hier die Debitoren die Option, die Zahlungsunfähigkeit einzugehen, auch wenn die am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu erstatten. Ähnlich wie bei der regulären Zahlungsunfähigkeit können die Debitoren die Verschiebung der Prozesskosten anordnen.
Sind alle Anforderungen gegeben, bestellt das Bundesgericht einen Konkursverwalter und das tatsächliche Konkursverfahren wird eröffnet. Das Vermögen des Konkursschuldners wird durch den Konkursverwalter besichert und anschließend realisiert. Ab dem Stichtag der Firmeninsolvenz wird das Unternehmensverfahren eingestellt. Anders als bei der regulären Insolvenz von Unternehmen wird dann für Selbständige oder Selbständige die Zeit des guten Verhaltens eingeleitet.
Während dieses Zeitraums kann ein Debitor seine selbständige Tätigkeit fortsetzen, wenn der Konkursverwalter dies zulässt, weil die Fortsetzung vielversprechend ist. Im Rahmen der guten Führung der Firmeninsolvenz muss der Debitor bestimmte Verpflichtungen einhalten. Bei einem Arbeitsplatzwechsel oder -wechsel hat er dies dem zuständigen Sachwalter zu berichten. Die pfändbaren Einkünfte hat er dem Konkursverwalter zu übergeben.
Handelt es sich bei dem Debitor um einen Selbständigen, wird ein Scheineinkommen unterstellt, das sich nach der Summe der Einkünfte richtet, die er bei einer geeigneten Beschäftigung erzielen würde. Vererbt der Debitor, muss er die Hälfe des Betrages an den Zahlungsbefugten übergeben. Anders als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine AG kann eine physische Personen im Falle einer Firmeninsolvenz am Ende des Prozesses eine Vermögensbelastung erwirken.
Die Phase des guten Verhaltens ist in der Regelfall nach sechs Jahren nach dem Konkurs des Unternehmens eines Selbständigen zu Ende. Die Restschuld wird dann abgebaut, wenn er die oben beschriebenen Pflichten eingehalten hat. Allerdings kann unter Umständen die Phase der guten Durchführung gekürzt werden: Nach fünf Jahren ist die Phase der guten Führung zu Ende, wenn der Debitor in diesem Zeitabschnitt zumindest in der Lage war, die Prozesskosten zu tragen.
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