Privatinsolvenz seit wann

Seit wann Privatinsolvenz?

Als erste vorbereitende Maßnahme für eine Privatinsolvenz wird eine möglichst umfassende Bewertung der Erfolgsaussichten eines Schuldenerlasses vorgenommen. Privatinsolvenzreform: Reduzierung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre, aber keineswegs für alle Schuldner! Private Insolvenz in Deutschland - Verbraucherinsolvenzen, regelmäßige Insolvenzen und Insolvenzpläne - Private Insolvenzen

Privatinsolvenz, auch Konsumenteninsolvenz oder Konsumenteninsolvenz oder private Insolvenz oder Privatinsolvenz bezeichnet, ist ein einfaches Konkursverfahren im Sinn der Kennzeichnungspflicht (InsO) für Arbeitnehmer. Der gutgläubige Insolvenzschuldner soll nach einer bestimmten Zeit einen Neubeginn erleben können, indem er von der Verpflichtung zur Rückzahlung der Restschulden nach Ende der so genannten guten Betreuungszeit und nach Beendigung des Konkursverfahrens freigestellt wird.

Eine solche Entlastung ist erst nach 6 Jahren möglich. Trägt der Debitor die Kosten des Verfahrens innerhalb von 5 Jahren, kann diese Zeit um ein weiteres Jahr verkürzt werden. Das bedeutet, dass der Debitor nach nur 5 Jahren guten Verhaltens die Chance erhält, ein verschuldungsfreies Privatleben ohne Quotenzahlung zu führen. Auch das neue Insolvenzgesetz ist seit dem Jahr 2014 in Geltung gekommen und erlaubt es, den Insolvenzschuldner nach 3 Jahren von der Restschuld zu befreien, sofern seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens mindestens 35% der früheren Insolvenzansprüche an die Kreditgeber gezahlt und die Prozesskosten vollständig erstattet wurden.

Darüber hinaus hat der Versicherer die Moeglichkeit des neuen Konkursplanverfahrens gewaehrt, das es mit Einwilligung der Mehrheit der Glaeubiger ermoeglicht, Restschulden innerhalb eines Jahres zu tilgen. Es kann von natürlichen und juristischen Person (Verbrauchern), Selbständigen und Kleinunternehmern beantragt werden, sofern sie weniger als 20 Kreditoren, keine freien Beitragszahlungen an das Steueramt und/oder die Krankenversicherung für Verpflichtungen aus der früheren Beschäftigung von Mitarbeitern haben.

Gelten diese Bedingungen nicht, muss ein regelmäßiger Insolvenzantrag gestellt werden, der vergleichbar mit einer Verbraucherinfalle ist, aber weitere verfahrensrechtliche Bestimmungen enthält. Bevor ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, ist es unerlässlich, dass der Debitor versucht, mit seinen Kreditoren auf der Basis eines Plans eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Weil aber im nÃ??chsten Schritthalten der Insolvenzantrag mit einem Forderungsausgleichsplan kombiniert wird, ist es ratsam, die Richtlinien des Gerichtsverfahrens auch im auÃ?ergerichtlichen Teil zu beachten.

Ein außergerichtlicher Vergleich ist nur dann von Erfolg gekrönt, wenn alle Kreditgeber einig sind. Wird die Vollstreckung während des Vergleichsversuchs durch einen Kreditgeber vollstreckt, so ist auch dieser als misslungen anzusehen. "Nullplan ", bei dem die Kreditgeber nichts über ihre Ansprüche ausgeben. Bei erfolglosem Vergleichsversuch kann beim zuständigen Richter ein Zahlungsunfähigkeitsantrag sistiert werden. Bei der Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss der Zahlungspflichtige einen Schuldenvergleichsplan und eine ErklÃ??rung einreichen, warum der auÃ?ergerichtliche Vergleichsversuch unterlegen war.

Solange keine Einigung über den Forderungsausgleichsplan erzielt wurde, wird das Insolvenzverfahren über den Insolvenzantrag ausgesetzt. Die Schuldnerin kann auf den Versuch der aussergerichtlichen Einigung zurÃ??ckgreifen. Auf die Umsetzung wird verzichtet, wenn die mangelnde Einwilligung der einzelnen Kreditgeber nicht ausreicht. Stimmen die meisten Kreditgeber "kopfüber und betragsmäßig" für den Schuldenerlassplan, kann das Bundesgericht die Zustimmungserklärung der Minorität austauschen (sog. Zustimmungsersatzverfahren).

Bei der Durchführung des Schuldenbereinigungsplans gilt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Befreiung von der Restschuld als zurückgezogen. Sie kann durchgesetzt werden, wenn der Zahlungspflichtige die Verträge nicht erfüllt. Der Insolvenzgerichtshof überprüft zunächst, ob die Prozesskosten (Gerichtskosten, Spesen, Treuhänder) abgedeckt oder abgegrenzt sind. Das Gericht bestellt im Verbrauchsinsolvenzverfahren einen Insolvenzverwalter, der das Schuldnervermögen des Kunden nutzt und an die Kreditgeber ausgibt.

Das Insolvenzvermögen umfasst das Pfändungsgut und das Vermögensgegenstand, das der Insolvenzschuldner während des Prozesses erhält (z.B. Pfändungsanteil des Erwerbseinkommens, Kundenzahlungen). Bei Verbraucherinsolvenzen kann der Debitor die Befreiung von der Restschuld verlangen und erhalten. Bei dem Verfahren zur Feststellung der Restschuld handelt es sich um eine sechsjährige Phase guten Verhaltens, die mit der Öffnung des Konkursverfahrens begonnen hat (verkürzt auf 5 Jahre, wenn der Zahlungspflichtige alle Prozesskosten beglichen hat).

In der Zeit des guten Verhaltens hat der Debitor dem Verwalter den verpfändbaren Teil seines Vermögens und die ihm zustehende Erbschaft abzutreten. Der Trustee teilt den Erlös gleichmässig auf die Unterzeichner auf. Am Ende der Phase des guten Verhaltens kann der Debitor die Endfälligkeit der Restschuld verlangen, sofern die Kreditoren keine Versagungsgründe nach § 290 Ino.

Zu den Gründen für die Verweigerung der Entlastung von Restschuld gehören: endgültige Schuldspruch des Zahlungspflichtigen wegen einer Insolvenz- oder Konkursstraftat; unrichtige Aussagen des Zahlungspflichtigen über seine Vermögensverhältnisse. Verstoß gegen die Informationspflichten und die Zusammenarbeit während des Vorgangs. Entgegennahme oder Ablehnung der Rückstandsentschuldung innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Die Befreiung von der Restschuld lehnt das Bundesgericht ab, wenn einer der in 290 Abs. 2 Nr. 2 genannten Punkte zutrifft.

Von der Befreiung von der Restschuld sind jedoch Forderungen aus vorsätzlichen Straftaten (Steuerdelikte), Bußgelder, Strafen und Bußgelder, Forderungen aus der Unterhaltsverletzung und neue Verbindlichkeiten aus der Zeit des guten Verhaltens ausgeschlossen. Wenn kein (berechtigter) Ablehnungsantrag für die Befreiung der Restschuld vorliegt, wird die Befreiung der Restschuld bekannt gegeben. Das Ablehnungsgesuch muss immer von einem Kreditgeber eingereicht werden.

Nach der Reform des Insolvenzrechts 2014 haben die Konsumenten nun die Option, einen Zahlungsplan einzureichen, um eine langfristige Restschuldbefreiung zu verhindern. Die Planung unterliegt der Genehmigung der Kreditgeber und es besteht der Grundsatzfall, dass die Kreditgeber besser gestellt werden müssen als in einem normalen Konkursverfahren, um die Genehmigung zu erhalten.

Es ist nicht möglich, die Prozesskosten wie bei einem regelmäßigen Verbraucherinferenzverfahren im Rahmen des Insolvenzplans zu verschieben. Darüber hinaus ist der Finanzaufwand für die Konsultation und Durchführung des Prozesses aufgrund der gestiegenen Aufwendungen immens. Je nach Zahl der Kreditoren und der voraussichtlichen Ausgabenhöhe ergeben sich die entsprechenden Aufwände.

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