Privatinsolvenz was ist das

Was ist das für ein Privatkonkurs?

Wie wirkt sich das auf das Unternehmen aus? Die Tatsache, dass die Regeln zur Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) nicht besonders erfolgreich waren, ist jedem bekannt, der sich in der Praxis täglich mit ihnen auseinandersetzen muss. Der Tipp: Die aktuellen Tabellen und weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Buch "Alles zur Privatinsolvenz".

Wie geht es mit dem Vermögen des Insolvenzschuldners in der Privatinsolvenz weiter?

Bei einer Privatinsolvenz darf der Insolvenzschuldner seine Immobilie - Kondominanz oder Wohnhaus - nicht verwahren. Letztendlich wird gesagt: Das Ferienhaus ist weg und der Debitor muss sich eine neue Unterkunft aussuchen. Mit der Privatinsolvenz wird angestrebt, die Schulden zu erlassen. Zu diesem Zweck werden die Vermögenswerte des Debitors realisiert und der Ertrag an die Kreditoren verteilt.

Immobilien sind ein besonderes Gut. In der Regel genießen die Immobilien in der Privatinsolvenz keinen speziellen Schutzschirm (Vollstreckungsschutz), sondern werden genau wie z.B. eine Kapitallebensversicherung oder ein Sparkonto aufbereitet. Damit wird die Liegenschaft verkauft und die Kreditgeber sind damit zufrieden. Während dieser Zeit kann der Debitor weiter in seinem Hause oder seiner Ferienwohnung wohnen.

Die Insolvenzverwaltung kann jedoch von den Insolvenzschuldnern die Zahlung einer Nutzungsvergütung für diesen Zeitraum, d.h. eine Mietart, fordern. Zwangsversteigerungen sind ein langes, teures und teures Unterfangen, und in den meisten Fällen wird ein niedrigerer Anschaffungspreis als bei einem Privatverkauf erzielbar. Deshalb vereinbaren der Zahlungsbevollmächtigte und die finanzierenden Banken, die in der Regelfall eine Grundpfandrechte an erster Stelle registriert haben, einen privaten Kauf in der Privatinsolvenz.

In den meisten Fällen haben die meisten Kreditinstitute ihre eigenen Broker, die sich dann um den Kauf des Wertpapiers bemühen. Selbst wenn bereits ein Zwangsverkauf angemeldet wurde, kann der Konkursverwalter die Liegenschaft weiter verkaufen. Oftmals übernimmt auch der Debitor selbst diese Aufgabe, um einen raschen Absatz und einen höheren Anschaffungspreis zu erwirken. Letztendlich ist es aber immer so, dass der Debitor nach dem Kauf oder der Zwangsveräußerung aus seinem Eigentum austritt.

Oft wird eine andere Möglichkeit gewählt, wenn die Frau oder der Mann Mitbesitzer ist oder mit dem Debitor in der Liegenschaft lebt: Sofern die Ehepartner finanzierbar sind, erwirbt der Ehepartner vom Konkursverwalter den Mitbesitzanteil oder das volle Eigentum.

Resultat: Das Vermögen wird gespeichert und die Ehepartner dürfen in ihrem Vermögen unterkommen. Beispiel: Die Ferienwohnung mit einem Marktwert von 100.000,00 ? befindet sich im Besitz von Herrn und Frau Müller. Der Wohnungskauf wurde von der Sparbank mitfinanziert und die Grundgebühr beläuft sich noch auf 80.000,00 . Es gibt also eine kostenlose Obergrenze von 20.000,00 ?.

Die Frau wird dann Vollbesitzerin der Ferienwohnung, aber natürlich mit einer Gebühr von 80.000,00 . Die Sparbank wird sich an dieser Regelung nur beteiligen, wenn die Frau wirtschaftlich in der Lage ist, das Kreditgeschäft weiterzuführen.

Für weitere Informationen zu Ihrem Vermögen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens steht Ihnen die auf Konkursrecht spezialisierte Anwältin Nina Haverkamp zur Verfügung.

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