Inwiefern sind die Forderungsbestände durch die Entschuldung nicht abgedeckt?
Durch die Entlastung der Restschuld werden in der Regel die Ansprüche aller Gläubiger des Insolvenzverfahrens eliminiert (§ 301 InsO). Vorsätzliches unerlaubtes Handeln: Gemäß 302 Nr. 1 INVO werden Schulden, die auf vorsätzliches unerlaubtes Handeln zurückzuführen sind, nicht eliminiert. Damit will der Versicherer vermeiden, dass die Entlastung der Restschuld den unehrlichen Debitoren nützt. Der Steuerhinterzug fällt jedoch nicht unter die Ausnahmen.
Aus diesem Grund werden in der Befreiung von der Restschuld sowohl Steueransprüche als auch Verzugszuschläge des Finanzamts berücksichtigt (BFH-Urteil vom 19.08.2008 - VII R 6/07). Gemäß 302 Nr. 2 - 3 So sind auch Bußgelder, Verwaltungsstrafen, periodische Strafzahlungen sowie Ansprüche aus unverzinslichen Krediten (Verschiebung Ihrer Gerichtskosten) nicht durch die Befreiung von der Restschuld abgedeckt. Im Falle einer Straftat: Zahlungsunfähigkeit oder Schuldenerlass?
Wird die Befreiung von der Restschuld wegen nachgewiesener Schulden, die z.B. aus vorsätzlichem Fehlverhalten resultieren, ausgeschieden, ist zu prüfen, ob das Konkursverfahren lohnend ist. Der Rest der Schulden wird durch die Entlastung der Restschuld gedeckt. Wiegen sich die Schulden der anderen gegenseitig über, kann sich ein privates Konkursverfahren für Sie auszahlen. Ob die durch unbefugtes Handeln entstandene Verschuldung überwiegend ist, ist an einen Forderungsvergleich zu denken.
Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Falle die Befreiung von der Restschuld wesentliche Ansprüche nicht abdeckt und Sie besser auf der Suche nach einem Schuldenerlass wären, oder wenn Sie eine andere Fragestellung zur regulären Insolvenz haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen Beratungs-Hotline zur Verfügung. Du willst endlich frei von Schulden sein?
Während dieser sechs Jahre müssen weisen Sie folgende Verpflichtungen, sogenannte Verpflichtungen erfüllen nach und dass Sie zur Zufriedenheit von Gläubigerforderungen : vernünftig oder vernünftig Erwerbstätigkeit oder seriöse Jobsuche mitarbeiten. Erben und Spenden anstelle einer Vererbung müssen Sie an Hälfte abführen. Steuererstattungsbeträge müssen müssen wird Sie auch nicht an Ihre Gläubiger weiterleiten, es sei denn, das Steueramt ist eine Ihrer Gläubiger.
Du müssen informierst die Treuhänder und das zuständige Richteramt unverzüglich, wenn du umziehst oder eine neue Stelle annimmst. Sie stellen dem Treuhänder oder dem Richter auf Anfrage müssen Informationen zur Verfügung über Ihre Stelle oder Stellensuche, Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen. Die Treuhänder erhält von der Pfandbeträgen, die an ihn geschickt wird abgeführt, seine Vergütung.
Auf Wunsch können diese Aufwendungen an Sie abgegrenzt werden. Erfüllen Wenn Sie diesen Verpflichtungen nachkommen, wird Ihnen vom zuständigen Richter eine Rückstandsentschädigung erteilen. Wenn Sie während der Zeit des guten Verhaltens vorsätzlich gegen eine Ihrer Verpflichtungen verstoßen, so dass Gläubiger weniger Mittel erhalten hat, kann das Bundesgericht die Befreiung von der Restschuld innerhalb eines Jahrs aufheben. Hinweis: Sie können sich darauf verlassen, dass Gläubiger, das Ihnen gegenüber nicht gut eingestellt ist, Ihre Aktionen während der Zeit des guten Verhaltens aufmerksam verfolgt.
Wenn Sie während der Zeit des guten Verhaltens keine Auszahlungen an während vornehmen können, werden Sie am Ende der Zeit des guten Verhaltens weiterhin von der Restschuld befreit, wenn Sie Ihre Schuldnerverpflichtungen unter erfüllt haben. Von den Schuldnern ab dem fünften Jahr der guten Verhaltenszeit erhält werden 10% der von www. www. ww. ww. ww. ww. m. b.) durch Zuweisung von zusätzlich an den pfändungsfreien - so genannter Motivationsnachlass; nach Auslaufen des fünften Jahrausschusses (also ab dem sechsten Jahr der guten Verhaltenszeit) steigt dieser auf 15%.
Wenn Ihnen die Kosten des Verfahrens aufgeschoben wurden, wird vom Richter geprüft entschieden, ob der Motivrabatt zunächst für die Beilegung der Gerichts- und Treuhänderkosten. Kosten beibehalten wird. Das Gläubiger kann Versagungsgründe gültig machen, so dass die verbleibende Forderung nicht an den Debitor abgetreten wird. Versagungsgründe kann sein: Die Schuldnerin wird wegen Konkursbetrugs oder Gläubigerbegünstigung rechtskräftig für schuldig befunden; in den vergangenen drei Jahren hat sie vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber unrichtige Informationen zur Verfügung gestellt, um Sozialhilfe zu beziehen, Steuerhinterziehung oder ein Darlehen zu erwirken.
Ihm wurde in den vergangenen zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag bereits eine Rückstandsentschädigung gewährt oder verweigert. Von der Befreiung von Schulden ausgenommen ist für neue Schulden, Käufe, Bestellungen und Strafzahlungen. Ansprüche, z.B. auf Schadens- oder Aufwendungsersatz für Schmerzen und Leiden, Kreditmissbrauch oder Verletzung von Unterhaltspflichten, bleiben ebenfalls intakt. TIPP: Steuerforderungen können in Verbrauchsinsolvenzverfahren aufgenommen werden, auch im Falle von Steuersünder.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum