Ungeachtet der neuen Restrukturierungsinstrumente wie dem Concordato Preventivo (siehe auch "Concordato Preventivo im nationalen Insolvenzrecht") steht das gewöhnliche Konkursverfahren weiterhin im Mittelpunkt der nationalen Vergleichbarkeit. Zur angemessenen Dauer eines solchen Konkursverfahrens hat das Berufungsgericht Italien nun eine neue Regelung erlassen. In Italien liegt die durchschnittliche Dauer eines normalen Konkursverfahrens bei 8-9 Jahren.
Ein so langwieriges Gerichtsverfahren könnte nach einer kürzlich getroffenen Gerichtsentscheidung des Berufungsgerichts Italiens vom 19. Mai 2015 bald der Vergangenheit angehören. Eine solche Regelung ist nicht erforderlich. In dieser Rechtssache hat der Höchste Gerichtshof Italiens festgestellt, dass eine angemessene Dauer des Verfahrens (durata ragionevole) 5 Jahre ist. Der Berufungsgerichtshof, der bereits über den Streit verhandelt hatte, hatte die angemessene Dauer des Konkursverfahrens noch auf 9 Jahre festgesetzt, was im wesentlichen der aktuellen Situation in Italien entsprach.
Gegenwärtig ist es jedoch nicht wahrscheinlich, dass die Durchschnittsdauer des Insolvenzverfahrens ohne weitreichende strukturelle Reformen der italien.... Das heute noch geltende Prinzip im Rahmen eines normalen Insolvenzverfahrens in Italien ermöglicht eine möglichst weitgehende Abwicklung und Veräusserung der verbleibenden Vermögenswerte der Gesellschaft. Die Zielsetzung eines normalen Insolvenzverfahrens in Italien ist daher nicht die Umstrukturierung und Fortsetzung des geschuldeten Unternehmen, sondern die Demontage und Versilbern des Unternehmensvermögens.
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Viele zahlungsunfähige Bundesbürger haben in den letzten Jahren England als Standort genutzt, um sich so rasch wie möglich von ihren Verbindlichkeiten zu lösen und so einen späteren Neuanfang zu erleichtern. Ein entscheidender Vorzug gegenüber dem dt. Konkursrecht ist das britische Recht: Die Restschuldbefreiungsdauer in England ist nur sechs bis zwölf Monaten, während sie in Deutschland nach 300 Abs. 1 Nr. 1 InO drei bis fünf Jahre ist.
Demnach wurde ein zahlungsunfähiger Debitor nicht nur vom ökonomischen, sondern auch vom sozialen Untergang, der als Schande bekannt ist, getroffen. Ebenso linguistisch wird dem insolventem "Schuldner", der eine "Schuld" hat, ein Fehler vorzuwerfen sein. Der Rechtseffekt dieses anderen Insolvenzverfahrens spiegelt sich in der oben dargestellten Dauer der Befreiungsfrist für Restschuldbefreiungen wider. Während in Deutschland der Insolvenzschuldner aus der Insolvenz geführt werden soll, indem er für mehrere Jahre nur pfändungsfreies Geld erhält, soll in England der zahlungsunfähige Insolvenzschuldner nach wesentlich kürzerer Zeit wieder an der Wirtschaft partizipieren, um den rechtlichen Frieden wieder herzustellen.
Die Europäische Insolvenzverordnung (EUInsVO) ist seit dem in Kraft getretenen Datum vom 27. Juni 2000 gemäß Artikel 12 EUInsVO durch ein allgemeines Schuldenerlassverfahren in einem EU-Mitgliedstaat möglich. Deshalb ziehen viele private zahlungsunfähige Insolvenzschuldner ihren Wohnort von Deutschland nach England, wo sie nach dreieinhalb bis sechs Monaten dort Insolvenz anmelden können.
Die Debitoren können nach der Entschuldungsphase spätesten zwölf Monaten nach Deutschland zurÃ??ckkehren, vollstÃ?ndig rechtmÃ?Ã?ig von allen Restschuldzinsen befreien und einen neuen Anfang machen. Nachdem das Vereinte Königtum jedoch die EU verlässt, wirft der Beginn des Separationsprozesses die Fragestellung auf, wie weit die oben genannte Entlastung der Restschuld in England von der Entwicklung von Breakxit beeinflusst werden wird.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Zweijahreszeitraum für die Verhandlungen über die Details des EU-Austritts gemäß Artikel 50 Absätze 2 und 3 EUV bedeutet, dass der tatsächliche Austritt des VK aus der EU nicht vor Ende März 2019 erwartet werden kann, wobei es weitere Verzögerungen bei der Einreichung der Rücktrittserklärung durch die Regierung des VK gibt. Der Insolvenzservice des High Court of Justice in London hat bis dahin bestätigt, dass ein Schuldenerlass in England ohne weiteres möglich ist.
Es ist ungewiss, was nach der eigentlichen Auszahlung geschehen wird. Es steht fest, dass nach Artikel 50 Abs. 3 EUV EU-Verträge und -Vorschriften für das betreffende Staat nicht mehr gelten und die Befreiung von Restschuld in England daher nicht mehr eine automatisierte Schuldentilgung in der EU nach Artikel 12 EUV sein wird.
Die Kanzlerin des englischen High Court of Justice, Herr Geoffrey Vos, sagte, dass die britische Zentralregierung bestrebt sein werde, in den Rückzugsverhandlungen eine Lösung zu suchen, bei der die Möglichkeiten einer allgemeinen Rückstandsentschädigung in England fortbestehen würden. Inwiefern hier im Zuge der Rückzugsverhandlungen eine Einigung erzielt wird, ist daher noch offen.
Sollten sich Großbritannien und die Europäische Gemeinschaft im Zuge der Separationsverhandlungen nicht einigen, wäre ein privates Insolvenzverfahren nach britischem Recht mit anschliessender Befreiung von der für die EU anwendbaren Restschuld für EU-Bürger nicht rechtsgültig möglich. Dennoch gibt es für privat zahlungsunfähige Bundesbürger noch eine Reihe von Möglichkeiten. In weiteren EU-Ländern wie Spanien oder Frankreich ist auch eine verhältnismäßig rasche Rückführung der Restschuld möglich.
Schlussfolgerung: Restschuldbefreiungszeitraum in den EU-Ländern - Trennverhandlungen und Abkommen zwischen Großbritannien und der EU betreffen das private Konkursverfahren. Unsicher ist vorerst die weitere Entwicklung der Resteinzahlung durch ein Konkursverfahren in England. Auch wenn diese Option mindestens bis einschließlich Marz 2019 besteht, ist noch nicht klar, inwieweit eine Regelung für den Zeitraum nach dem tatsächlichen Rückzug der EU vorgenommen wird.
Ungeachtet der Ergebnisse der Rücktrittsverhandlungen gibt es jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass insolvente Bundesbürger ihre Restschuld schnell abgebaut bekommen. "â??In unserer Berufspraxis sind wir mit vielen FÃ?llen von Privatinsolvenzen Ã?berfordert. Die Eröffnung eines Konkursverfahrens in England hat sich immer wieder als vernünftige Massnahme erwiesen, um die sechs-jährige Restschuldbefreiungsfrist in Deutschland vollständig legal zu durchlaufen.
Dies bedeutet in der Regelfall eine unzumutbare Belastung für die Kunden.
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