Privatkredit von Privatpersonen

Darlehen von Privatpersonen an Privatpersonen

Der wahrscheinlich größte Wandel ist der Trend zum "Privatkredit": Privatkredit - paydirekt - Immobilien. Abzug von Beiträgen, Versicherungsbeiträgen und Fremdkapitalzinsen für ein Privatdarlehen - Staatsbürger - Guichet.lu - Verwaltungsführer /

Beiträge und Prämien der Privatversicherung sowie Fremdkapitalzinsen auf ein Privatdarlehen (als Sonderkosten betrachtet) sind unter gewissen Voraussetzungen abzugsfähig. Diese sind jedoch nur dann abzugsfähig, wenn die Geschäfte auf den Steuerzahler oder eine natürliche oder juristische Personen, mit denen der Steuerzahler verrechnet wird (Ehepartner, eingetragene), gerichtet sind. Die Fremdkapitalzinsen für ein Privatdarlehen und die Höchstbeträge für Versicherungs- und Beitragszahlungen wurden vor dem Geschäftsjahr 2017 separat errechnet.

Inländische und ausländische Steuerpflichtige, die wie gebietsansässige Steuerpflichtige behandelt werden, können von ihren Abgaben die gezahlten Versicherungsprämien und -beiträge sowie die Fremdkapitalzinsen für ein Privatdarlehen abziehen. Der vom Steuerzahler gezahlte Zins ist absetzbar, wenn er mit einem Kredit verbunden ist, der zur Refinanzierung des Kaufs von: einem Fahrzeug, privaten Möbeln, anderen persönlichen Aufwendungen (Kauf eines Portfolios von Wertpapieren oder Bauland, Finanzierungsmöglichkeit) aufgenommen wurde.

Auch Überziehungskredite können Zinsen sein, die der Steuerzahler auf Kredit- oder Bankkarten zu bezahlen hat. Für den Abzug von Beiträgen und Gebühren müssen diese an in Luxemburg eingetragene oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eingetragene und niedergelassene Privatversicherer entrichtet werden. Prämie und Beitrag müssen sich auf einen der nachfolgenden Verträge beziehen:

Versicherungsprämien und Prämie aus Lebensversicherungsverträgen können nur abgezogen werden, wenn diese für eine wirksame Dauer von mind. 10 Jahren abgeschlossen wurden. Beitragszahlungen und Beitragszahlungen an die anerkannten Gegenseitigkeitsvereine sind nur dann absetzbar, wenn die Familienangehörigen des Versicherten in den nachfolgenden Ausnahmefällen vertraglich geregelt werden sollen: Die privaten Kosten für die Kfz-Kaskoversicherung (allgemein als "Kaskoversicherung" bezeichnet) sind nicht als besondere Privatausgaben abziehbar (dépenses specenses).

Das Beitrags- und Prämienaufkommen darf prinzipiell nicht durch ein Kreditfinanzierung gedeckt werden. Wird eine Sterbeversicherung zur Deckung der Tilgung eines im Zuge des Erwerbes eines Vermögenswertes aufgenommenen Kredits abgeschlossen, namentlich für den Kauf, den Bau, die Verlängerung, den Umbau oder die Reparatur eines Eigenheims oder einer Wohnungseigentumswohnung (Restschuld-Versicherung), hat der Steuerzahler die Möglich-keit, das Kreditdarlehen in einer Einmalzahlung zu erstatten.

Mit der Einmalzahlung kann der maximale absetzbare Betrag der besonderen Ausgaben erhöht werden. Ausländische Steuerzahler müssen sich dafür entschieden haben, aus steuerlichen Gründen wie inländische Steuerzahler zu behandeln und ein Anrecht auf diese Regelung haben, bevor sie die für einen Rentenvertrag gezahlten Beträge von ihren Abgaben abziehen können. Bei einem Privatkredit sind die Beitragszahlungen, Versicherungsbeiträge und Fremdkapitalzinsen bis zu einem Höchstbetrag von 672 EUR pro Jahr anrechenbar.

Diese Grenze bezieht ab dem Geschäftsjahr 2017 auch die Zinsen auf ein Privatdarlehen mit ein. Einschließlich 2016 wurde dieser Maximalbetrag separat mit höchstens 336 EUR pro Jahr errechnet. Diese Höchstsumme wird um den gleichen Wert für den Ehepartner/Registrierten Partner (bei gemeinsamer Beurteilung) und jedes zum Hausstand gehörige Baby angehoben. Beispiel: Ein verheiratetes oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare (Gemeinschaftsveranlagung) mit zwei im selben Haus lebenden Kinder kann bis zu 672 x 4 = 2.688 EUR pro Jahr einbehalten.

Durch eine einmalige Einzahlung im Zuge des Abschließens einer temporären Sterbeversicherung zur Sicherstellung der Kreditrückzahlung (Restschuld-Versicherung) können die absetzbaren Maximalbeträge weiter angehoben werden. Die Höhe dieser "Erhöhung" der Selbstbehaltsgrenze ist auf den Gesamtbetrag der Einmalzahlung von Versicherungsbeiträgen beschränkt, höchstens jedoch auf 6000 Euro; für jedes einzelne Mitglied des Haushalts wird der Höchstbetrag um 1 200 Euro angehoben.

Die Anhebung kann nur die mit der Einmalzahlung zusammenhängenden tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigen. Wenn der Steuerzahler beim Versicherungsabschluss über dreißig Jahre alt ist, wird der Selbstbehalt nach dem dreißigsten Jahr wieder um 8 Prozent pro volljährigem Jahr angehoben, ohne jedoch 160 Prozent übersteigen zu können.

Im Falle der zusätzlichen Steigerung können nur die mit der Einmalzahlung zusammenhängenden tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. Beispiel: Ein 53-jähriger Steuerzahler, der mit einem zum Haus gehörigen Kinder verheiratet ist oder in einer rechtlich zugelassenen Personengesellschaft lebt (Gemeinschaftsveranlagung): üblicher Höchstbetrag: 3 x 672 EUR = insg. 016 EUR; Erhöhung: insg. 6000 EUR + 1.200 EUR = an. 70.

Zuwachs um 23 mal 8 Prozent = 184 Prozent, begrenzt auf max. 160 Prozent: 6. 200 X 160% = 1. 520 Prozent; Zuwachs und Zuwachs max. 1. 200 Prozent; Zuwachs und Zuwachs max. 1. 200 Prozent; Zuwachs und Zuwachs max. 1. 200 Prozent; Zuwachs und Zuwachs insgesamt: 1. 720 Amp. m. A.: Gesamtabzug: 20. 736 Prozent. Weiterführende Anwendungsbeispiele und eine Übersicht über die absetzbaren Höchstbeträge finden Sie im Zirkular L.I.R. Nr. 111/1 vom 29. Juni 2017 über Versicherungsbeiträge und -prämien.

Ist für die gleiche Behausung bereits eine Bewilligung erteilt worden, wird die Bewilligung um die Höhe der in den letzten 5 Geschäftsjahren abgezogenen Bewilligungen gekürzt. Zum Zwecke des Abzugs von Beiträgen, Versicherungsbeiträgen und Fremdkapitalzinsen für ein Privatdarlehen als Sonderausgabe (DS): Der inländische oder gleichwertige ausländische Steuerzahler kann eine Einkommenssteuererklärung abgeben und die bezahlten Summen auf S. 13 der Einkommenssteuererklärung (Formular 100) oder; der inländische Steuerzahler kann die bezahlten Summen auf S. 4 des Formulars 163 R? zeigen (jährlicher Einkommensteuerausgleich), wenn er die Voraussetzungen für die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung nicht erfuellt.

Der jährliche Einkommensteuerausgleich kann auch über den MyGuichet. lu assistant oder; der ansässige Steuerzahler kann die bezahlten Summen unterjährig auf seiner Einkommenssteuerkarte erfassen und mit einem dyn. Fragenkatalog beantragen. Dazu hat er die bezahlten Summen auf S. 4 des Formulars 164 R anzugeben; der erwerbstätige oder im Ruhestand befindliche eheliche Steuerzahler (wohnhaft oder gleichwertig) kann die im Simulationsantrag oder bei der individuellen Bemessung bzw. im Steuersatzformular RTS bezahlten Summen angibt, um diese Summen bei der Bestimmung seines erwarteten Ertragssteuersatzes auf der Steuergutscheinkarte zu berücksichtigen.

Dem Steuerpflichtigen wird empfohlen, eine Bestätigung der Versicherung, des Gegenseitigkeitsfonds oder des Kreditunternehmens beizulegen, aus der hervorgeht, dass der Betrag der während des Geschäftsjahres geleisteten Prämie, des Beitrags oder der Verzinsung mit den Absetzbarkeitsbestimmungen des Gesetzes übereinstimmt.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum