Restschuld-Versicherung widerrufen - danach viel gespart - viel Arbeit.
Neben dem Abschluß eines Kreditvertrages wird einem Kreditnehmer von den Kreditinstituten oft auch der Abschluß einer Restschuld- oder Ratenschutzversicherung angeboten. Zweck dieser Kontrakte ist es, den Kreditnehmer vor Mord, Krankheiten oder Arbeitslosigkeit zu schützen. Für den Abschluß eines Kreditvertrages ist der Abschluß einer solchen Rückdeckungsversicherung jedoch keine Grundvoraussetzung - aber viele Kundinnen und Verbraucher sind sich dessen nicht bewusst.
Entscheiden sie sich daher auch für eine Rückstandsversicherung, bezahlt die Hausbank bei Vertragsabschluss die komplette Höhe der Sicherungsprämie an die Versicherungsgesellschaft. Der Kreditnehmer muss diese Aufschläge dann neben dem Kredit gegen Zins an die Hausbank abführen. Zahlreiche Verbraucherverbände beklagen sich darüber, dass die eingegangene Restschuld-Versicherung nicht in einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis steht.
Im Falle eines Versicherungsfalles bezahlt die Krankenkasse nur für einen begrenzten Zeitraum und hat sich durch umfassende Ausschluss-Kriterien vollständig gegen einige Leistungen abgesichert. Für die meisten Konsumenten ist es wirtschaftlich nicht möglich, ein Darlehen regelmäßig durch Umschuldungen zu kündigen. Am besten ist ein Rücktritt! Bereits 2009 hat der BGH unter der Nummer XI ZR 45/09 beschlossen, dass ein Rücktritt eines Verbraucherkredits auch nach dem Ende der ordentlichen Kündigungsfrist (14 Tage) möglich ist, da die verwendete Widerrufsbelehrung keinen Verweis auf das Recht zum Rücktritt bei Anschlussverträgen nach § 358 Abs. 5 BGB (alte Version) enthielt.
Auch bei verknüpften Aufträgen hat der Konsument bis zum 13. Mai 2014 durch 358 Abs. 5 BGB (alte Fassung) die rechtlichen Folgen des Widerspruchs anzugeben, nach denen der Konsument im Fall des Widerspruchs eines der verknüpften Aufhebungsverträge nicht mehr an den anderen auf der Grundlage des Vertrages ist. Auch der BGH hat eine solche Verknüpfung zwischen zwei Vertragsverhältnissen zwischen dem Darlehen und den Restschuld-Versicherungsverträgen akzeptiert.
Gemäß 358 Abs. 3 BGB sind ein Dienstleistungsvertrag und ein Verbraucherkreditvertrag verknüpft, wenn das Kreditvolumen ganz oder zum Teil zur Deckung des anderen Vertrags verwendet wird und beide Vereinbarungen eine Wirtschaftseinheit sind. Laut der ständigen Gesetzgebung des Bundesgerichtshofs liegt eine ökonomische Maßeinheit vor, wenn beide Aufträge über ein Zweckmäßigkeits- und Mittelverhältnis hinaus so verknüpft sind, dass ein Auftrag ohne den anderen nicht abgeschlossen worden wäre.
Bei den Verträgen muss es sich um voneinander abhängige Vereinbarungen handeln oder der eine muss seine Bedeutung durch den anderen erringen. Obwohl ein aufgenommener Kredit in erster Linie der Refinanzierung anderer Transaktionen diente, während die Restschuld-Versicherung der Sicherung und Begleichung des Kredits diente, bleibt dies davon unberührt, dass mindestens ein Teil des Kredits auch zur Refinanzierung der Restschuld-Versicherung herangezogen wird.
Damit wird eine ökonomische Übereinstimmung zwischen den beiden Kontrakten erreicht. Die BayernLB hat im Widerrufsfall die von Ihnen geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen sowie eine Entschädigung für den aus Ihrem Vermögen resultierenden Nutzen zurückzuerstatten. Als Gegenleistung müssen Sie der Hausbank den vollen Betrag des gewährten Darlehens zurückerstatten und auch einen Ausgleich für den Wert des Darlehens leisten.
Im Gegensatz zur Beendigung des Darlehensvertrages ist im Falle eines Widerrufs keine vorzeitige Rückzahlung zu zahlen. Ein solcher Rücktritt ist für den Konsumenten in der überwiegenden Mehrheit der Fälle von Vorteil. Möchten Sie auch von einem Anruf Ihrer Restschuld-Versicherung mitwirken? Bei der verwendeten Sperranweisung prüfen wir diese auf Irrtümer, so dass Sie diese später noch widerrufen können.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum