Das Audiencia Provincial de Mallorca hat die Unwirksamkeit der Multi-Währungsklausel in Sätzen vom 20. Juni 2016 bekräftigt. Die Entscheidung des Provinzialgerichts Mallorca wird in die umfangreiche Liste der Beschlüsse zugunsten von Kunden aufgenommen, die ein Hypothekendarlehen in Fremdwährung abgeschlossen haben. Der eigentliche Background war folgender: ab 14.04.2008 Doña Felisa, Dona Estrella und Don Jose Luis (Kreditnehmer) berühmter Mehrwährungskreditvertrag mit der Targobank (Geldverleiher).
Später, Doña Felisa, Doña Estrella und Don José Luis reichten eine Klage gegen die Targo Bank ein, in der sie beantragten, dass die Mehrwährungsklausel des Hypothekendarlehens mit Ex-Tunkeffekten für null und nichtig erklärt wird. EuGH Nr. 04 Manacor-Urteil vom 22.10.2005, dem es der Klage stattgegeben und die Nichtigkeit der Mehrwährungsklausel im Hypothekendarlehen erklärt hat.
Dagegen hat die antwortende Gesellschaft aus folgendem Grund Berufung eingelegt: 1) Nach Ansicht der Kläger weisen die Darlehensnehmer das Vorliegen eines Irrtums in der Einwilligung nach; 2) Der Zinssatz korrespondiert mit dem Fehlen von Angaben Ungültigkeitsfehler; 3) die Darlehensnehmer erhalten hinreichende Auskünfte über die Gefahren von Krediten, sowohl eigene schriftliche als auch mündliche Kredite, so dass der Darlehensgeber die mit dem Vorhaben verbundenen Risken kannte; 4) die Akteure haben Maßnahmen ergriffen, die den Einwilligungsfehler ausschlossen.
In der von uns kommentierten Erklärung hat das Landgericht das Berufungsgericht por las signuientes rassones bestätigt: Die Kreditgeberin ist nämlich bei Hypothekarkrediten in mehreren Währungen zur Erfüllung der nach dem Wertpapierhandelsgesetz (STS 30/06/2015) vorgeschriebenen Auskunftspflichten angehalten. Die beklagte Gesellschaft hat gegen diese Zusage nicht verstoßen, weil die Darlehensnehmer unter anderem eine zwingende praktische Prüfpraxis haben.
In dieser Anfrage und im Kommentarband des Gerichtsurteils des Landgerichts Cartagena wurde Nr. 143/2016, VON 28/06/2016, diskutiert. 1. da im Zusammenhang mit dieser Pflicht und nach der ständigen Urteilsbegründung (STS 03.02.2016 als letzter Hinweis) der fehlende Nachweis der Erfüllung dieser Meldepflichten eine Annahme des Kundenkreditnehmers mangels hinreichender Einwilligung voraussetzt, ohne den Existenz-Fehler nachweisen zu müssen.
Der Porque la cláusula multidivisa del contrato de préstamo es una estipulación predispuesta, es wurden keine bindenden Offerten unterbreitet oder Vergleichssimulationen durchgeführt, und die AfA-Tabelle ist unübersichtlich, und sie veranlasst zu dem Schluss, dass die Darlehensgeber der Mehrwährungsklausel zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Belastungen des Unternehmens dies nicht zugelassen haben (gemäß STJUE 30/04/2014).
Denn es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine konkludente Zusage handelt, denn eine Zusage ist nur möglich, wenn im Falle der Unwirksamkeit der Anspruchsberechtigte, der weiß, dass die Unwirksamkeitsursache vorliegt, unweigerlich handelt, dass die Unternehmensherausforderung aufgegeben wird, und in diesem Falle kein Versäumnis der Kommission.
Abschließend möchte ich sagen, dass y como indica la STS de 12/01/2015: "Wer den Irrtum in diesem Falle erlitten hat, da er auf gesetzlich sehr genau gebundenen Daten beruhte, hat versäumt und die Interessen der Kundschaft in der suministro de information sobre los productos de inversión cuya contratación ofertaba y asesoraba vertreten.
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