Herr Dr. Gero Kollmer, Gesellschafter der Anwaltskanzlei CML Equity, informiert: Der BGH entschied anfangs Mai über den Widerruf von Verbraucherkrediten. Einen Terminbezug gab der BGH: Am 17. Mai 2016, 22.00 Uhr ist in den Akten ausgehandelt (Streit um Widerruf bei Verbraucherkreditverträgen), so die Presseabteilung des BGH.
Background: Die Beschwerdeführer haben ihre Darlehen gekündigt und fordern nun die Rückerstattung einer bereits bezahlten Stornogebühr (Vorfälligkeitsentschädigung). Zwischen 2004 und 2010 haben die Ehepartnerinnen und Ehepartner sechs Kreditverträge abgeschlossen. Darin enthalten waren Widerrufsbelehrung. "Zu Beginn des Jahres 2012 haben die Beteiligten eine so genannte Aufhebungsvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich auf die frühzeitige Rückzahlung der Kredite gegen Entrichtung einer Kündigungsgebühr von 29.697,15 geeinigt haben", so die Presseabteilung des BGH.
Mit Ablauf des Monats Oktober 2013 haben die Klageparteien ihre Absichtserklärungen zurückgenommen. Die Berufungsinstanz hat das Ergebnis gefällt. Erfahrungsgemäß erlauben die Kreditinstitute dem BGH jedoch oft keine Entscheidungsfindung, so dass mit Ungeduld darauf gewartet wird, ob überhaupt eine Entscheidungsfindung getroffen wird. Beschließt der BGH am 16. Februar 2016, das Darlehen zu widerrufen?
Herr Dr. Gero Kollmer (CML Eigenkapital LLP) gibt bekannt: Ein Beschluss des BGH über den Widerruf von Darlehen könnte auf den 23.02. dieses Kalenderjahres entfallen. Thema ist die Betonung und formale Auslegung von Widerrufsbelehrung. Der vermutete Grund: Die beklagte Hausbank könnte dem Antragsteller "ein Übernahmeangebot gemacht haben, das der Antragsteller nicht verweigern kann", um ein Gerichtsurteil zu unterlaufen.
Die Verbraucherzentren sind in dieser Hinsicht "unbestechlich", so Dr. Kollmer von CML Equity LLP. Über die Sperrverfügung einer Bank muss das Bundesgericht nun befinden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Widerrufsanweisung mit Checkbox-Optionen wie einem Multiple-Choice-Test ausgestattet ist. Kreditverträge "auf Lager" kündigen? Gemäß dem Wunsch der Bundesregierung sollte auch die Widerrufsmöglichkeit des Darlehens nachträglich blockiert werden, die Frist wird voraussichtlich der 22. Mai 2016 sein.
Jeder, der noch einen Kreditvertrag aus den Jahren 2003 - 2012 hat, stellt sich die Frage, ob er sein Darlehen noch kündigen soll. Dr. Kollmer, Anwalt bei CML Equity, sagt: tendenziell ja, weil: Dadurch wird sichergestellt, dass die Fristen eingehalten und der bevorstehende Ablauf verhindert wird (Achtung: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum des Widerrufs - vereinfachend 3 Jahre!).
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens: Der Widerruf ist wirksam: Dann stehen die Beteiligten in einem Rückzahlungsverhältnis mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Verpflichtungen. Der Widerruf ist unwirksam: Dann war es lediglich ein überflüssiger Brief ohne Rechtsfolgen. Dr. Gero Kollmer, Anwalt der CML Equity LLP, informiert: Eine in der vergangenen Zeit sehr häufig von den Krankenkassen genutzte Sperranweisung wurde vom OLG Frankfurt - immer wieder - als ineffektiv anerkannt.
Darüber hinaus war es im konkreten Einzelfall wichtig, dass die Bank - überflüssig - in den Widerrufsanweisungen Kommentare zu "Finanzierte Geschäfte" abgibt. Die Entscheidung bekräftigt die Judikatur mehrerer Landesgerichte, darunter Wiesbaden. Weitergehende Entscheidungen über ähnliche Widerrufsbelehrungen: Wuppertal, Entscheidung vom 03. Mai 2014 - 17 O 349/13 -, Auch Wuppertal, Entscheidung vom 03. Mai 2014 - 17 O 349/13 LG Köln Entscheidung vom 03. Mai 2014 - 17 O 349/13 LG Köln Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 17 O 349/13.
Dr. Kollmer, Anwalt bei CML Capital LLP, gibt bekannt: 30.12. 2015, Aktenzeichen: 31 U 191/15. Die Konsumentenzentrale Hamburg rügt gegen einige Lebensversicherer: Sie stimmen aufgrund einer verfassungsrechtlichen Beschwerde über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Juni 2014 ab und lehnten die Rückabwicklung alter Verträge ab. Der Bundesgerichtshof hatte in dem vorgenannten Beschluss beschlossen, dass Lebens- und Pensionsversicherungsverträge nach dem so genannte "Policenmodell" beanstandet werden können, wenn sie nicht richtig eingewiesen wurden.
Es wurde vom Föderationsrat an seiner Tagung vom 29. Januar 2016 verabschiedet. Widerrufsmöglichkeit des Darlehens ist bis zum nächsten Tag, d. h. bis zum nächsten Tag, d. h. bis zum nächsten Tag, möglich! Das bisher unbegrenzte Widerrufsrecht für Kredite läuft, wie das Handels-blatt diese Handelswoche meldet, erwartungsgemäß am 23. Mai 2016 aus. Rund 70-80 Prozent der seit Nov. 2002 abgeschlossenen Kreditverträge enthalten Irrtümer in den Widerrufsbelehrungen.
Sie können daher heute noch aufgehoben werden. Durch die heute deutlich gesunkenen Zinssätze können Kreditnehmer mehrere tausend Euros einsparen. Nun besteht Einigkeit: Das Rücktrittsrecht sollte so bald wie möglich ablaufen. Die Kabinettsmitglieder haben am 26. Jänner 2016 ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es wird erwartet, dass der 21. Juli 2016 der letzte Tag für den Widerruf ist.
Die Betroffenen können nun noch fast ein halbes Jahr lang überprüfen, ob die widerrufliche Belehrung falsch ist und dann von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Vom 21.06.2016 an wird wahrscheinlich nichts mehr funktionieren!
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