Verbraucherinsolvenzverfahren 2016

Konsumenteninsolvenzverfahren 2016

Arbeitslosigkeit ist die häufigste Ursache für Verbraucherinsolvenzen. Verbraucherinsolvenzverfahren. 6. 3. Verbraucherinsolvenzverfahren gelten für alle natürlichen Personen.

Dennoch meldeten 2016 nur rund 78.000 von ihnen den Konkurs an. Jänner 2016 Dokument: AG Charlottenburg.

Unbefriedigung im Konkursverfahren 2010 - 2014 - ZIP 2016, A 96

In den 2010 eröffneten und bis Ende 2014 beendeten und in Deutschland (ohne Bremen) laufenden Konkursverfahren haben die Kreditgeber im Durchschnitt 2,6% ihrer Ansprüche zurückerhalten. Als Deckungsgrad wird, wie das statistische Amt (Destatis) am Stichtag 31. Dezember 2016 nach ersten Zwischenergebnissen weiter berichtete, der Quote der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Betrag (282 Mio. ) im Verhältnis zu den kontingentsberechtigten Gläubigern (10,9 Mrd. ?) berechnet.

Damit beliefen sich die Kreditorenverluste auf 10,6 Mrd. ?. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über im Jahr 2010 eröffnete und bis Ende 2014 beendete Gesellschaften betrug der Deckungsgrad 5,0%. Die Abdeckungsquote für Verbraucherinsolvenzverfahren war mit 1,6 Prozent signifikant niedriger. In Summe hatten die Kreditgeber bei Unternehmensinsolvenzen einen Verlust von fast 3,6 Mrd. ?.

Der Verlust aus der Verbraucherinsolvenz belief sich auf 3,9 Mrd. ?. Aus den anderen Konkursverfahren resultierten Schäden in Höhe von rund 3,2 Mrd. ?. In Deutschland ( "ohne Bremen") waren von den 151.440 im Jahr 2010 beantragten Verfahren 87,7 Prozent bis Ende 2014 geschlossen. Von den 23.369 über ein eröffnetes Konkursverfahren über Gesellschaften wurden 58,7 Prozent geschlossen.

Insbesondere in insolvenzrechtlichen Fällen mit großen Forderungsbeträgen ist es oft zu einer erfolgreichen Restrukturierung gekommen. Beispielsweise wurden 26,7 Prozent der Betriebe in Prozessen mit einem Forderungsbestand von 5 Mio. ? oder mehr restrukturiert. Andererseits hatten Prozeduren mit geringem Anspruch sehr wenig Erfolg bei der Reorganisation: Lediglich 1,6 Prozent der Gesellschaften mit einem Forderungsbestand von weniger als 50.000 ? wurden restrukturiert.

Vereinfachte insolvenzrechtliche Verfahren (Planverfahren)

Sie ist seit dem 01.07.2014 im ordentlichen Insolvenzverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz in Berlin) einsetzbar. In den meisten Fällen kann ein gekürztes Vorgehen erfolgen, wenn nicht alle Kreditoren ihre Ansprüche geltend machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass genügend Mittel zur Deckung der Prozesskosten zur Verfuegung stehen oder dass einem Kostenverschiebungsantrag entsprochen wurde.

Zur Deckung der Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für den Treuhänder oder Insolvenzverwalter, müssen genügend pfändbare Vermögenswerte, Erträge oder Finanzmittel von Dritten vorhanden sein. Steht der Gesamtbetrag nicht zur Verfügung, kann trotzdem ein Kostenverschiebungsantrag eingereicht werden. Dies muss dann in jedem Falle eingehalten werden. Das ganze Prozedere kann unter gewissen Bedingungen auch ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden.

Wird dem Wunsch nach einem vereinfachten Konkursverfahren entsprochen, können alle Kreditgeber ihre Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend machen. Die Ansprüche können ihrerseits durch den Insolvenzverwalter bestritten werden, wenn sie aus irgendeinem Grunde nicht gerechtfertigt sind. Doch wenn es um anspruchsvolle Anforderungen geht, sollte man aufpassen. Weil dann die Herausforderung vor einem ordentlichen Gerichtshof endet und dieses Vorgehen wieder einmal Kosten verursacht, sollte es eigentlich nur dort in Frage gestellt werden, wo es wirklich sinnvoll ist.

Oft wird der Irrtum begehen, dass schlichtweg blindlings alles in Frage gestellt wird, um möglichst die Gelegenheit zu ergreifen, die Anforderungen durchzusetzen. Nur wenige Debitoren wissen, dass es überhaupt ein vereinfachtes Konkursverfahren gibt. Es ist eine der Bedingungen, dass nicht alle Kreditoren ihre Ansprüche einreichen. Allerdings kennt der Debitor in der Regel nicht ganz, welche Kreditoren Ansprüche geltend gemacht haben.

Dadurch reduziert sich das Gesamtverfahren auf nur ein Jahr. Sie können jedoch die Ablehnung der Befreiung von der Restschuld anstreben.

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