Wann Beginnt die Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz

Ab wann beginnt die Phase des guten Verhaltens in der Privatinsolvenz?

Ja, Konkurs ist eine Chance für einen Neuanfang. Erstens müssen eine Reihe von Bedingungen für die Privatinsolvenz erfüllt sein. Das Insolvenzverfahren beginnt für Sie mit der sogenannten Good-Durchführungsphase oder -periode. Die Frist wird als Insolvenz bezeichnet. Auf und für den Schuldner beginnt die Phase der guten Führung.

Entlastung der Restschuld: Zeitraum des guten Verhaltens, Teil 1 - Anfang und Laufzeit

Autor (en): Sind die Anforderungen des 290 InsO an die Ablehnung der Befreiung von der Restschuld nicht erfüllt, so entscheidet das Schiedsgericht durch Bescheid, dass der Debitor die Befreiung von der Restschuld erhält, wenn er den Verpflichtungen aus 295 InsO nachgekommen ist. Die Insolvenzgerichtsbarkeit öffnet mit diesem Bekanntmachungsbeschluss dem Zahlungspflichtigen das "Tor zur Zeit des guten Verhaltens".

Pflichten sind "Pflichten gegen sich selbst". Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten zu begleichen, um die Befreiung von der Restschuld zu verlangen. Wenn er sie nicht einhält, kann ihm nur die Restschuld erlassen werden. Die Position des Debitors verändert sich mit Eintritt in die Zeit des guten Verhaltens aus immobilienrechtlicher Hinsicht massiv. Im Rahmen des laufenden Konkursverfahrens wurden alle pfändbaren Vermögenswerte des Gläubigers, einschließlich der neuen Vermögenswerte, zugunsten der Kreditgeber realisiert.

Beispiel: Der Schuldner Schubert verdient 500,- ? mehr als die Pfändungsgrenze. Darüber hinaus erhält Schubert, der sich noch im "eigentlichen" Konkursverfahren befand, eine Barspende von EUR 5000 und eine Vererbung von EUR5000. Im Rahmen des laufenden Prozesses muss Herrn Schubert 10.500 zahlen, da das Gesamtvermögen des Debitors zugunsten der Kreditoren realisiert werden muss.

In der Zeit des guten Verhaltens muss der Debitor jedoch nur die Hälfe der Pfändungsbeschränkungen seines Einkunfts oder der entsprechenden Leistungen und die Hälfe des Erwerbs aufgrund des Ablebens an den Trustee gemäß 295 I Nr. 2 Instituto zahlen, der diese Leistungen seinerseits an die Gl Ã?ubiger abführt. Beispiel: Der Debitor Schubert verdient 500,- ? mehr als die Pfändungsgrenze.

Während der Zeit des guten Verhaltens muss Schubert nun 3.000 an den Trustee zahlen. Für den Debitor ergibt sich daraus die Chance auf einen "Neuanfang". Während der Zeit des guten Verhaltens hat der Debitor also die Gelegenheit, durch den nicht pfändbaren Teil seines Einkommens oder zum Beispiel durch Spenden Ersparnisse oder andere Vermögenswerte aufzubringen.

Damit kann der Debitor z. B. wieder Bausparverträge mit kapitalbildenden Zahlungen des Auftraggebers abschliessen, ohne dass dieses gesparte Kapital an den Trustee und damit an die Kreditoren zurückfließt. Allerdings beginnt die sechsjährige Frist nicht mit der Auflösung oder Beendigung des Konkursverfahrens, sondern mit dem Tag der Einleitung des Konkursverfahrens.

Beispiel: Debitor Schuber beantragt am 10. Dezember 2004 die Insolvenz. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird am 03.01.2005 eröffnet. Obwohl das Insolvenzverfahren erst am 09.02.2006 eingestellt wird, beginnt die sechs-jährige Frist des guten Verhaltens am 03.01.2005 und läuft somit am 03.01.2011 und nicht am 09.02.2012 ab. Die Frist des guten Verhaltens läuft mit dem Ende der Frist der Übertragungserklärung ab.

Seit diesem Datum sind die Pfändungsanteile am Einkommen des Debitors nicht mehr dem Trustee zuzurechnen. Mit der Gewährung der Resteentlastung entfällt für den Debitor die Verpflichtung aus den §§ 295, 296 InsO. Diesen Betrag entnehmen Sie dem Werk?Restschuldfreung - Entschuldung durch Zahlungsunfähigkeit (Chancen und Gefahren der Restschuldfreung)? von Harald Brennecke und Markus Jauch, erschien im Verlagsbürgerlichen und Recht, www.vmur. de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7. Nachfolgend finden Sie alle Beiträge der Serie: Autor(en): Wir erteilen Ihnen eine freun liche Beratung in schriftlicher, telefonischer oder per E-Mail.

Alle Artikel der Serie: Über die Autoren: RA Harald Brenner ist Begründer und Managing Partner der Anwaltskanzlei Brenner & Mitinhaber. Seit 1999 ist Harald Brennerecke im Rahmen der Unternehmensrestrukturierung mit dabei. Herr Staatsanwalt Brenecke betreut vor allem die Geschäftsführung in der Krise des Konzerns im Hinblick auf die für diese vorhandenen Haftpflichtrisiken sowie die Aktionäre im Sinne einer Unternehmensrestrukturierung aus Sicht der Gesellschaft als Vermögensteil des Anteilseigners.

Rechtsanwältin Brenecke führt Verhandlungen mit Insolvenzverwalterinnen und -verwaltern über den Erwerb von Gesellschaften aus der Zahlungsunfähigkeit zum Zweck der Fortführung des Unternehmens durch Anleger oder Familienmitglieder. Darüber hinaus vertreten wir den Konkursverwalter bei Forderungen gegen Aktionäre, Angehörige oder Dritte sowie bei (häufig unterschätzten) Haftpflichtansprüchen gegen die Geschäftsführung von Aktiengesellschaften. Der Insolvenzverschmutzer wird bei der Erlangung einer Restschuld und der dazu notwendigen Verpflichtungen beraten und während des Insolvenzverfahrens vertreten, um zu gewährleisten, dass der Insolvenzverschmutzer die ihm auferlegten Verpflichtungen zur Geltendmachung einer Restschuldbefreiung ( "Restschuldbefreiung") einhält.

Das Missverständnis, dass Insolvenzschuldner nur dann eine Entlastung erhalten haben, wenn sie alle Voraussetzungen des Konkursadministrators erfüllt haben, ist bedauerlicherweise noch weit verbreitet. Eine solche Entlastung ist nicht möglich. Rechtsanwältin Brenecke informiert Debitoren darüber, wie sie die Möglichkeiten des einheitlichen EU-Rechts zur Begleichung von Restschuldigkeiten nutzen können. Wenden Sie sich an Herrn Harald Brennerecke unter :

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