Wie sieht es mit den Daten der Kunden nach der Zahlungsunfähigkeit aus?
Alle wir denken mehr und weniger an alle personenbezogenen Informationen, die Firmen über uns haben und wie sie diese verwenden. Die Firma RadioShak vermarktet elektronische Produkte und hat anfangs Feber dieses Jahr Konkurs beantragt. RadioShak hatte bei der Erlangung der Zustimmung zur Erfassung und Aufbewahrung personenbezogener Nutzerdaten zugesichert, dass es die Nutzerdaten weder verkaufen noch weitergeben wird.
Inzwischen wird in den USA intensiv darüber nachgedacht, ob ein solcher Datenverkauf erlaubt ist. Die Veräußerung von unabhängigen Verbraucherdaten zum Zwecke der Gewinnrealisierung erfordert eine neue unabhängige Unternehmensrecht. Dies ist jedoch weder in der Zahlungsunfähigkeitsgesetzgebung noch im BDSG zu finden. Das wirtschaftliche Nutzungsinteresse an diesen Informationen wird durch übergeordnete schützenswerte Belange der betroffene Person gedämpft, die nicht mehr verstehen kann, wer mit ihren Informationen was macht.
Inwiefern es hier zu einem Kauf kommen kann, ist allein abhängig von einer effektiven Zustimmung der Käufer.
Konkursverfahren - was passiert, wenn das Unternehmen in Konkurs geht?
Wenn die Gesellschaft in Gestalt einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Aktiengesellschaft) geführt wird, ist zu prüfen, ob eine Überschuldung besteht. Eine Insolvenz tritt ein, wenn der Entrepreneur nicht mehr in der lage ist, fällige Zahlungen zu leisten und nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Mittel aufzubringen. Überverschuldung hingegen tritt auf, wenn die aktiven Aktiva des Konzerns niedriger sind als die Passiva des Vereins.
Sie soll erklären, ob eine tatsächliche Überschuldung im Sinn des Konkursrechts besteht. Im Falle von Einzelunternehmen muss die physische Personen Konkurs anmelden. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OG oder KG), muss der Gesuch von allen persönlich haftenden Partnern gestellt werden. Oder es kann ein Vorschuss auf die Kosten von bis zu EUR 4000 an das örtlich und örtlich zuständiges Insolvenzgericht gezahlt werden.
Bezahlt ein Dritter (die Angehörige oder Freunde des Schuldners) den Vorschuss auf die Kosten, so kann der Betroffene den Vorschuss auf die Kosten vom Konkursverwalter als Forderung im Insolvenzverfahren einfordern. Stehen keine Vermögenswerte zur Verfügung und kann auch der Vorschuss auf die Kosten nicht erhoben werden, ist der Antrag auf Konkurs mangels kostendeckender Vermögenswerte gerichtlich abzulehnen. Wie geht es nach der Insolvenzeröffnung weiter?
Es wird ein Konkursverwalter ernannt, der ab diesem Moment für das gesamte Unternehmensgebiet zuständig ist. Die Insolvenzverwaltung wird so schnell wie möglich untersuchen, ob das Betrieb weitergeführt werden soll. Die Satzung des Restrukturierungs- und Prüfungsausschusses (innerhalb von 90 Tagen nach dem Konkurs) entscheidet, ob das Verfahren fortgesetzt oder eingestellt werden soll.
Wurde vom Insolvenzschuldner ein Sanierungsantrag eingereicht, so empfehlen die Gläubiger die Genehmigung des Reorganisationsplans. Im Umstrukturierungsplan muss der Debitor den Kreditoren eine Quotenhöhe von mindestens 30% vorschlagen, die innerhalb von maximal 2 Jahren zu zahlen ist. Die Schuldnerin kann in diesem Falle das Geschäft auch selbst fortsetzen. Wenn der Umstrukturierungsplan akzeptiert wird, wird das Insolvenzverfahren eingestellt und der Insolvenzschuldner kann über sein eigenes Unternehmens wieder verfügb.
Sollten die Kreditgeber dem Sanierungskonzept nicht zustimmen, wird das Insolvenzverfahren fortgeführt. Schließlich wird das Geschäft aufgelöst und eine Quotenzahlung an die Kreditoren vorgenommen. Privater Konkurs: Wie kann ich meine Schulden begleichen?
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum