Die beiden Familienmitglieder sind freiberuflich tätig und haben eine große Chance auf Konkurs aufgrund von Überschuldung. Wie geht es jetzt weiter? Wie geht es mit unserem Wohnhaus, unserem Fahrzeug, unseren Buchhaltungsunterlagen, unserer Versicherung usw. weiter? Prinzipiell ist es immer möglich, auch während einer Zahlungsunfähigkeit unabhängig zu sein. Zunächst muss natürlich klargestellt werden, ob es sich überhaupt rechnet, das Geschäft aufrechtzuerhalten, d.h. ob genügend Profit erzielt werden kann und woher die Verbindlichkeiten stammen.
Darüber hinaus hängt es von der Rechtsform des Unternehmens ab, ob es sich um eine Einzelunternehmung oder eine Gesellschaft brennt. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der geschäftsführende Gesellschafter rechtlich dazu angehalten, im Falle der Überschuldung bzw. Konkurses selbst unverzüglich die Eröffnung der Liquidität zu beantragen; im Falle einer Einzelunternehmung nicht. Bei ausreichenden Erträgen aus dem aktuellen Geschäft (in diesem Fall ist es am besten, die Beschlagnahmetabelle als Referenz zu verwenden), kann mit dem aktuellen Geschäft die Eröffnung der Eröffnung der Insolvenz und der Versuch unternommen werden, die Freistellung des Unternehmens vom verantwortlichen Konkursverwalter gegen Entrichtung eines monatlichen Festbetrages zu erlangen.
Bei geringen oder gar keinen Einkünften wird der Konkursverwalter das Geschäft verbieten und die Gesellschaft auflösen. Im Falle einer Einzelunternehmung gilt dies natürlich auch für das Privatvermögen Ihrer Muttergesellschaft, wenn nur einer der beiden Insolvenzanträge gestellt wird, werden die Forderungen auf den Gesellschafter umgelegt. Also, wenn deine Väter jetzt zur Arbeit gehen und weniger Geld verdienen, kannst du dir das Fahrzeug vielleicht nicht mehr bezahlen und musst vielleicht in eine kleine Ferienwohnung einziehen.
Sie könnte auch sein, dass sie das Gebäude verkauft haben, um ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, dass Accounts beinahe pervertiert bei den Verbindlichkeiten klingen, dass sie auch Autos und Versicherungen mitbringen.
Wie verfahren Sie, wenn der Kunde in Konkurs geht?
Beantragt ein Unternehmensinsolvenzantrag, muss nach dem Konkursrecht zunächst ein Konkursbeauftragter bestellt werden, der überprüft, ob ein Konkurs überhaupt möglich ist, d.h. ob noch genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Bei Nicht-Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Gebühr vollständig unter. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können sich die Kreditgeber entweder mit dem Konkursverwalter auf einen Schuldenerlassplan einigen, mit dem das Unterneh-men fortgesetzt werden kann.
Darin ist genau angegeben, welchen Anteil ihrer Ansprüche alle Kreditoren noch erhalten. Alternativ - wenn keine Vereinbarung über einen Schuldenerlassplan getroffen werden kann - wird die Werkstatt aufgelöst, d.h. alle übrigen Vermögenswerte werden veräußert. Wird bei der Abwicklung mehr als die Kosten des Insolvenzverfahrens eingezogen, wird der Restbetrag nach einem festen Satz auf die Kreditgeber umgelegt.
Unglücklicherweise übersteigt diese Rate kaum Null Prozentpunkte, insbesondere bei Konkursverfahren im Verlagsbereich. Entscheidend an diesem Vorgehen ist, dass, wenn ein Betrieb in den Konkurs gegangen ist und den Insolvenzantrag gestellt hat, keine Altrechnungen mehr beglichen werden dürfen; auch Mahnungen oder zivilrechtliche Klagen sind von nun an nicht mehr sinnvoll.
In der Tat trifft dies auch ab dem Moment der Insolvenzerteilung zu - auch wenn die Eröffnung der Liquidation noch nicht bekannt ist! Jeder, der also erfährt, dass ein Kunde, der noch viele offene Forderungen hat, von der Zahl der Insolvenzen bedroht ist, sollte alle Wege und Verhältnisse ausschöpfen, um zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zu erhalten, bevor der geschäftsführende Direktor vor Gericht geht.
Für alle insolvenzgefährdeten Abnehmer ist bei der Annahme von Aufträgen natürlich mehr Sorgfalt geboten. Ist jedoch erkennbar, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, der Kunde sie aber verzögert, ist es an der Zeit, bei jeder Bestellung die Finger davon zu lassen. Wie es im Insolvenzfall mit laufenden Aufträgen weitergeht, wird in einem separaten Abschnitt behandelt.
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