Was wird bei Privatinsolvenz Gepfändet

Welche Maßnahmen werden im Falle einer Privatinsolvenz ergriffen?

Springe zu Was wird beschlagnahmt? Hier können Sie nachlesen, ob eine Beschlagnahme während einer Verbraucherinsolvenz zulässig ist. In einem Privatkonkurs beschlagnahmt? Überhaupt nicht, denn es wurde nie beschlagnahmt. Mir wurde gerade gesagt, dass mein Gehalt beschlagnahmt wird.

Nicht pauschale Aufschläge für Schichtbetrieb, Sonn- und Feiertage der Firma

Verlagerungszuschläge für Wechselschichten, Nachtschichten, Sonntage und gesetzliche Anlässe können nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LAG) und der unteren Instanz nicht erhoben werden. Handelt es sich bei einem Beschlagnahmebeschluss um eine Reklamation, wird ein Teil des Ertrages regelmässig aus dem Arbeitsentgelt des Debitors eingezogen. Dies kann sowohl im Falle einer häufig auftretenden Privatinsolvenz als auch bei anderen Ansprüchen sein, die der Insolvenzschuldner nicht erfüllt hat und für die ein Zwangsvollstreckungstitel ausgestellt wurde.

Prinzipiell können auch andere Vermögenswerte beschlagnahmt werden, aber gerade in der Privatinsolvenz ist das Erwerbseinkommen in der Regel die einzige verbliebene Geldquelle. Der Debitor behält immer einen minimalen Teil der Einnahmen, der nicht beschlagnahmt werden kann. Verdienen die Debitoren mehr, wird nicht der ganze Überschussbetrag, sondern nur ein Prozentsatz des Überschussbetrags eingezogen.

Darüber hinaus gibt es noch Gehaltsbestandteile, vor allem individuelle Boni, die auch dann nicht eingezogen werden können, wenn sie die Freigrenze für Pfändungen überschreiten. Nicht pfändbare Zuschläge: Gemäß 850a ZPO räumt der Bundesgesetzgeber dem Debitor gewisse Aufschläge ein, die nicht eingezogen werden können. Dementsprechend sind nicht pfändbar: I. Halbierung der für Überstunden bezahlten Arbeitseinkommensanteile; II. die für die Zeit eines über das Erwerbseinkommen hinausgehenden Ferienaufenthaltes gewährte Vergütung, Zulagen anlässlich eines speziellen Betriebseinsatzes und Treuegelder, sofern sie die Grenzen des Gewöhnlichen nicht überschreiten; I. die Höhe der für die Zeit eines über das Erwerbseinkommen hinausgehenden Ferienaufenthaltes bezahlten Vergütung ist nicht anhängig.

Aufwandszuschüsse, Freibeträge für die Freistellung von der Arbeit und andere Sozialleistungen für die Außenbeschäftigung, Vergütungen für selbst beigestelltes Arbeitsmittel, Gefahrenzuschüsse und schmutzige und schwierige Arbeitszuschüsse, sofern diese Zahlungen die üblichen nicht überschreiten; oder Weihnachtsgeld bis zur Hälfe des Monatseinkommens aus der Beschäftigung, jedoch nicht mehr als 500 EUR; sowie oder mehr. oder mehr. 5. Geburtsbeihilfe und Freibeträge bei Eheschließung oder Gründung einer zivilen Partnerschaft, wenn die Zwangsvollstreckung wegen anderer als der bei Entbindung, Eheschließung oder Gründung einer zivilen Partnerschaft erhobenen Forderungen angestrebt wird; 11. Elternbeihilfe, Studienbeihilfe und dergleichen; 11. Todes- und Gnadenleistungen aus Beschäftigung oder Dienst; 11. Blindenbeihilfe.

Es ist jedoch fraglich, ob auch Schichtzuschläge sowie Aufschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit als Verschlimmerungszuschläge im Sinn von 850a Nr. 3 ZPO zu betrachten sind oder ob nur solche Aufschläge berücksichtigt werden, die innerhalb der eigentlichen Erwerbstätigkeit liegt. Aufschläge für Schichtwechsel, Nacht-, Sonn- und Feiertage: Die LAG Berlin-Brandenburg hat in ihrem Beschluss vom 9. Januar 2015 (Az. 3 Sa 1335/14) die Aufschläge für Schichtwechsel, Nacht- und Feiertagsarbeit als nicht pfändbar klassifiziert, da sie unter 850a Nr. 3 ZPO als Aufschläge für ungültige Arbeitszeit gelten.

Im Zusammenhang mit seiner Privatinsolvenz hat der Antragsteller eine Erklärung über die Abtretung seiner Einkünfte an den Konkursverwalter übermittelt. Als Lagerleiter im öffentlichen Sektor ist er tätig und führt auch Nacht- und Sonn- und Feiertagsarbeiten durch. Dafür bekommt er einen pauschalen Schichtzuschlag sowie die entsprechenden Zulagen für die konkreten Arbeitszeiten im Zuge der Nachtschicht oder an Sonn- und Feiertagen. In diesem Fall wird der Schichtzuschlag für die konkreten Arbeitszeiten berechnet.

Die Bezeichnung "Erschwerniszulage" im Sinn von 850a Nr. 3 ZPO ist nicht engstirnig zu interpretieren und nicht nur diejenigen Aktivitäten sind als Verschwernis zu betrachten, die im Zusammenhang mit spezifischen Arbeiten als besonders ungünstig einzustufen sind. Stattdessen ist das Arbeiten zu widrigen Zeitpunkten ( "Nachtarbeit") sowie ein sich ändernder Arbeitsrythmus eine große physische Anspannung.

Zudem ist die Beschäftigung zu widrigen Umständen (Sonn- und Feiertagsarbeit, aber auch Abend- und Nachtarbeit) eine große Beschränkung der Beteiligung am sozialen Geschehen. Diese Sonderarbeitszeit ist daher ein Hindernis und fällt unter 850a Nr. 3 ZPO. Dadurch entfallen der Schichtwechselzuschlag und die Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Auch die Verwaltungsgerichte teilen diese Rechtsauffassung im Kern. Inhaltsangabe: Das Erwerbseinkommen kann prinzipiell bis zur Höhe der Beschlagnahmefreiheit beschlagnahmt werden. Allerdings gibt es auch Lohn- oder Gehaltsbestandteile, die nicht eingezogen werden dürfen, auch wenn sie die Freigrenze für die Pfändung überschreiten. Diese Vergütungen sind in § 850a Nr. 3 ZPO aufgeführt. Laut LAG Berlin-Brandenburg sind auch Schichtzuschläge und Boni für Nacht- und Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit als Härtefall zu betrachten und daher nicht anfügbar.

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