Wer ist Privatinsolvenz

Was ist Privatkonkurs?

Wenn eine Person oder ein Unternehmen (sog. "Schuldner") zahlungsunfähig ist oder alle, deren Aufnahme an der Mindestquote gescheitert ist, können sofort wieder Insolvenz anmelden. Korrekte Handhabung des Treuhänders im Falle einer Privatinsolvenz Bereits mit der Einleitung des privaten Insolvenzverfahrens sind Sie gegen Beschlagnahmungen Ihrer Kreditgeber abgesichert (§§ 88, 89 InsO). Die Bestellung eines Treuhänders erfolgt bei Einleitung des privaten Insolvenzverfahrens. Als Interessensvertreter Ihrer Kreditgeber hat er die Aufgabe, Ihr Kapital zu realisieren und an die Kreditgeber zu übergeben. Es handelt sich bei den von Ihnen angeforderten Informationen um die selben wie bei den Informationen, die Sie bereits mit uns zur Insolvenzvorbereitung für Ihre Privatinsolvenz erörtert haben.

Auf diese Weise können Sie dem Trustee signalisieren, dass Sie bereit sind, gut zusammenzuarbeiten. In der Regel sieht sich der Debitor und der Vermögensverwalter während der ganzen Laufzeit der Privatinsolvenz von 6 Jahren nur einmal. Wer dem Trustee keinen Anlass gibt, dich wiedersehen zu wollen, der wird sich auch um dich kümmern.

Zur Wiederholung: Gib dem Trustee die Informationen, die er braucht, rechtzeitig und nachsichtig. Hat sich der Trustee einen Gesamtüberblick über Ihre Schulden und Ihr Anlagevermögen erarbeitet, wird er Ihr Anlagevermögen realisieren. Sie wird dafür sorgen, dass ihr Pfändungsgut beschlagnahmt wird, dass gewisse Aufträge gekündigt oder Wertgegenstände versteigert werden. Beim Liquidieren Ihres Vermögens kann es vorkommen, dass der Trustee auf Ihre Kosten falsch liegt.

Natürlich kann es gelegentlich passieren, dass ein Trustee einen Debitor belästigt. Er hat den Kurator ernannt und beaufsichtigt seine Tätigkeiten. Sie kann auch wieder einen Trustee tauschen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Verwalter Sie bewusst schlecht behandeln wird, setzen Sie sich mit dem für Sie verantwortlichen Gerichtsschreiber beim Konkursgericht in Verbindung. So können Sie nach Wunsch einen Vertrag abschließen, reisen, studieren oder trainieren, ziehen, den Job tauschen, verheiraten oder ehen.

Informieren Sie den Verwalter jedoch immer über wesentliche Veränderungen Ihrer Lebensbedingungen, aber erst, wenn diese eingetreten sind ( 295 Abs. I Nr. 3 InsO). Er kann alle Entscheide selbstständig fällen und ist nicht gezwungen, den Trustee vorab zu konsultieren. Ihre Einkünfte können nicht bis zu folgendem Betrag eingezogen werden ( 850c ZPO): Wenn Sie z.B. ein Reineinkommen von 1.300 EUR für ein Kleinkind haben, darf der Verwalter keinen Pfennig kassieren - der Verwalter darf erst ab einem Reineinkommen von 1.419,99 EUR aktiv werden.

Wie Sie die Anlagetabelle ( 850 c ZPO) beachten und Ihr anlagenfreies Gehalt ermitteln, können Sie hier nachlesen. Die Treuhandgesellschaft löst Aufträge auf, die der Insolvenzanlage gute Erträge aussprechen. Wie Sie über Ihr pfändungsfähiges Einkünfte entscheiden, liegt allein bei Ihnen, private Insolvenzverfahren sind keine Ausnahmen. Dies betrifft jedoch nicht die Aufträge, die den Anlass für Ihre Insolvenz waren, z.B. gesammelte Telefon- oder Mobilfunkrechnungen.

Die Treuhandgesellschaft kann Objekte veräußern - versteigern oder veräußern -, die einen bestimmten Verkehrswert haben und damit Erträge für die am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögenswerte zusagen (§ 36 Abs. 3 InsO). D. h., Sie können alle Artikel aufbewahren, die keinen Verkehrswert haben, aber vielleicht nur einen personenbezogenen Mehrwert. Selbstverständlich kann der Konkursverwalter jedoch nicht über das Vermögen einer anderen Personen verfügen.

Wenn Ihr Partner zum Beispiel ein wertvolles Bild besitzt, darf es nicht verwendet werden. Außerdem dürfen Objekte, die für die Fortsetzung Ihres Berufes notwendig sind, nicht verwendet werden. Wenn ein solches Objekt besonders wertvoll ist, ist es vorstellbar, dass der Trustee es verwerten und im Gegenzug ein ebenso geeignetes, aber günstigeres Objekt erwerben kann.

Sollte das Fahrzeug trotzdem beschlagnahmt werden, ist es vorstellbar, mit dem Verwalter über einen HERZKauf zu kommunizieren. Wenn Sie zum jetzigen Stand Ihrer privaten Insolvenzanmeldung Ihre selbständige Erwerbstätigkeit beendet haben, um überhaupt eine Privatinsolvenz beantrag. Sie können diese mit der Eroeffnung des privaten Insolvenzverfahrens wieder aufgreifen. Für die Beantragung eines privaten Insolvenzverfahrens bei einem Selbstständigen wird, wie bereits dargelegt, vorausgesetzt, dass Sie Ihre selbständige Erwerbstätigkeit einstellen (§ 304 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Diese können sie leicht wieder aufgreifen, sobald das private Insolvenzverfahren eroffnet ist. Benachrichtigen Sie Ihren Kuratorium.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum