Österreichischer Konzern berechnet und vertreibt Data "party affinity".
Die Österreichische Nationalbank hat im Zusatz des Portals unter anderem herausgefunden, dass sie Angaben zur "Parteiaffinität" berechnet und vertreibt. Die vorliegenden Angaben zur Partyaffinität von rund 2,2 der rund 8,8 Mio. Oesterreicher sind Teil einer seit 2001 bestehenden Datenhandelsplattform.
Die Tatsache, dass es keine 8,8 Mio. Sätze gibt, ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Schweizerische Bundespost die Kundschaft vor der Erstellung eines Datensatzes mitteilt. Der Österreichischen Post AG wird diese Erhebung damit begründet, dass die erhobenen Informationen "ausschließlich zu Marketingzwecken" genutzt werden. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist Teil der mit den Datenempfängern abgeschlossenen Vereinbarungen.
Doch der Fall G0d im angelsächsischen Sprachraum verdeutlicht, wie einfach es ist, Dateien in die Hand anderer zu bekommen: Es gibt viele Hinweise darauf, dass die ausgetretenen Inhalte aus einer Vielzahl von Informationsquellen kommen. Was passiert, wenn ein Angestellter eines Betriebes oder einer Person, die solche Angaben zu Werbezwecken gemacht hat, sich in der Nähe einer Gewaltszene befindet und diese weiterleitet?
Darüber hinaus muss die "Parteiaffinität", die die Österreichische Post AG betreibt und vertreibt, nicht das reale Stimmverhalten widerspiegeln, wie eine 30-köpfige Nachtragsstichprobe zeigte, bei der die Klassifizierung nur in der einen oder anderen Form wahr war. Eine solche Trefferrate rechnet der Politologe und Statiker Laurenz Stockner-Jedenastik auch außerhalb der Probe, da die Bundespost nach seiner Schätzung mit den ihr vorliegenden Daten keine präziseren Prognosen machen kann.
Die Berechnung dieser Kenngrößen erfolgt auf der Grundlage der über die betreffende Bevölkerungsgruppe verfügbaren Informationen wie z. B. des Geschlechts, des Alters, der Statistik wie z. B. der Kaufkraft der Gemeinde, der Zählergebnisse, der Öffentlichkeitsquellen, des Durchschnittseinkommens pro regionalem Statistikraster und der Erhebungsdaten zu einem statistisch relevanten Bevölke ungsquerschnitt, die mit Hilfe statistischer Verfahren in dem Gebiet berechnet werden. Die Österreichische Post AG hat in § 151 Abs. 6 GEbO eine rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit, wonach Händler die zu Marketingzwecken gemäß 151 Abs. 1 erhobenen Marketing-Informationen und Klassifizierungen, die auf der Grundlage von Marktanalyseverfahren spezifischen Personengruppen zugeordnet sind, nur für Marketing-Zwecke nutzen und vor allem an Dritte weitergeben dürfen, wenn sie ohne Einwände erklärt, dass sie diese Analyse-Ergebnisse nur zu Marketingzwecken nutzen werden.
Nach Angaben des Rechtsanwalts Thomas Hirmke vom Österreichischen Verband für Verbraucherinformation (VKI) an den ORF ist nicht klar, ob die Basisdatenschutzverordnung dem widerspricht oder nicht. Deshalb empfiehlt er den Österreicherinnen und Österreichern, Informationen von der Österreichischen Nationalbank einzuholen, ob sie im Einzelfall ein politisches Anforderungsprofil erstellt hat. Besteht ein solches Anforderungsprofil, kann der Auftraggeber die kostenlose Löschung innerhalb von drei Wochen gemäß 151 Abs. 8 UGB nachfragen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum