Insolvenzdauer

Zahlungsfrist

Für die Arbeitnehmer hat die Insolvenz des Arbeitgebers weitreichende Folgen. Das ordentliche Insolvenzverfahren, wie das Verbraucherinsolvenzverfahren, hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Im Insolvenzverfahren ist die häufigste Form der Restrukturierung die "Übertragung von Restrukturierungen". Es wird keine Angabe über die Dauer des Insolvenzverfahrens gemacht.

Kann die Laufzeit des ersten Konkursverfahrens mit der Laufzeit des zweiten Konkursverfahrens verrechnet werden?

Die Insolvenz erfolgte im November 2002 durch meine Tochter. Der von mir betreute Anwalt hat den Antrag auf Feststellung der Restschuld nicht gestellt, so dass mein Konkursverfahren - ohne Rückstandsentschädigung - im Januar 2008 eingestellt wurde. Ab 2011 bin ich in einem neuen Konkursverfahren. Bei mir sind es über 20 Kreditoren. Auf Grund meines derzeitigen Arbeitsverhältnisses sehe ich keine Möglichkeiten zur Schuldentilgung, da die Gesamtsumme auch die nicht vom Finanzamt und den Krankenversicherungen gezahlten Steueransprüche beinhaltet.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass die Laufzeit des ersten Insolvenzverfahrens berücksichtigt wird und wenn ja, wo muss ich den notwendigen Insolvenzantrag mit welcher Rechtfertigung einreichen? Ist es möglich, das vorhandene insolvenzrechtliche Verfahren aufzulösen? Die meisten Ansprüche sind ohne "Titel", kann ich die Kreditoren mit dem Verlangen (ich nehme an, dass viele Summen bereits ökonomisch ausverkauft sind) auf Verzicht auf meine Verbindlichkeiten anweisen?

Eine Verrechnung der Laufzeit des ersten Konkursverfahrens mit der Laufzeit des zweiten ist bedauerlicherweise nicht möglich. Wenn Sie Ihren Konkursbeauftragten im Hinblick auf Ihr erstes Verfahren mit einem zuständigen Anwalt meinen, ist dies nicht seine Sache. Der Insolvenzgerichtshof hätte Sie jedoch auf die Möglichkeiten eines Antrags auf Befreiung von der Restschuld aufmerksam machen sollen.

Ein vorzeitiger Abbruch Ihres Prozesses wäre durch ein Zahlungsplanverfahren möglich. Sobald die Kreditgeber ein Vergleichsangebot angenommen haben, wird Ihr Prozess eingestellt. Voraussetzung dafür ist aber auch die Fähigkeit, einen Ausgleichsbetrag zu finden und anbieten zu können. Für Ihre unerlaubten Krankenversicherungsansprüche wäre diese Regelung durchaus wünschenswert, da diese Ansprüche von der Entlastung der Restschuld ausgeschlossen werden.

Ich kann nicht verstehen, warum die meisten Ansprüche ohne Anspruch auf Eigentumsrecht sein sollten. Dabei wäre es notwendig gewesen, vor der Einreichung Ihres zweiten Antrags zu überprüfen, ob diese Ansprüche bereits verjähren sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kreditgeber im Rahmen des ersten Vergabeverfahrens einen Anspruch darauf haben. Die Kreditoren können in Ihrem Konkursverfahren nicht gegen Sie klagen.

Diese Option hat nur der Zahlungsbefehl. Sie zahlen, wenn überhaupt, nur an den Zahlungsbeauftragten. Quelle: Berlin Debtor and Insolvency Consultancy Association (Berlin Debtor and Insolvency Consultancy Association)

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