Schuldnerberatung für Selbständige

Entschuldungsberatung für Selbständige

(für aktive Selbstständige) und Baufinanzierung ist nicht möglich. Die Schuldenberatung für Selbständige in der Finanzkrise hilft schnell und kompetent. Das Insolvenzrisiko ist für Selbständige höher als für andere. Leider können Selbständige nicht beraten werden. Leider können wir keine Beratung für Selbständige anbieten, die Hilfe suchen.

Schuldenberatung für Selbständige

Es können rasch bedenkliche Sachverhalte auftreten, die zu finanziellen Nachteilen führen. Genau wie die Finanzmarktkrise zu Beginn dieses Jahrzehntes viele Selbständige und Unternehmungen unschuldig in die Zahlungsunfähigkeit getrieben hat, können heute oft einzelne Fehleinschätzungen, Ausfall eines Groäkunden, Erkrankung, veränderte Lebensumstände oder andere Schicksalsschläge jeden Selbständigen oder Entrepreneur in eine Krisensituation wiegen.

Das Ergebnis ist eine existentiell bedrohliche Lage für die Selbständigen. Inkasso-Kosten und Anwaltsgebühren erhöhen sich nahezu wöchentlich, so dass sich der Schuldberg in kürzester Zeit aufdreippelt. Spätestens Nun muss eine Schuldnerberatung besucht werden. Kann fällige Passiven im Grunde genommen nicht mehr gewartet werden, dann brauchen Sie zur Lösung des aktuellen Problems unbedingt und solutionsungsvorschläge.

Das Lösen der existentiell bedrohlichen Lage ist dann die erste Aufgabenstellung, der wir uns unterziehen. Abhängig davon, ob Sie Ihr selbstständige Tätigkeit auch weiter ausüben fortsetzen oder lieber verzichten möchten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zu handeln. Geben Sie das Selbstständigkeit auf, kann die Regelung der Forderungen mit einem außergerichtlichen Schuldenanpassungsverfahren geschehen. Es wird Liquiditätsengpässe aufgelöst und mit der Gläubigern ein Abkommen ausgehandelt, dass für Sie portabel sind.

Die Gegenüberstellung enthält eine Schuldensplitting-Freigabe, die es Ihnen wieder ermöglicht, die restlichen Schulden in erträglichen-Kursen zu begleichen zurück Damit Sie einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage haben und sich wieder auf Ihre tatsächliche Tätigkeit fokussieren können. Die Selbständige hat die Möglichkeit, den Rechpfleger beim Landgericht zu besuchen und die so genannte Beratungshilfeanzeige für das außergerichtliche Schuldenanpassungsverfahren zu beantragen, das sie dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens mitführt.

Der Sammelschwerpunkt des Erscheinenden umfasst die Rechtsanwaltskosten bezüglich für einen seriösen außergerichtlichen Vereinbarungsversuch mit der Website bezüglich Die Kosten für einen seriösen außergerichtlichen Vereinbarungsversuch mit der Website der Gläubigern werden übernommen.

Verbindlichkeiten gegenüber Selbstständigen und Selbstständigen

Häufig liegt die wirtschaftliche und finanzielle Problematik von Freelancern und Selbstständigen nicht in ihrem eigentlichen Kerngeschäft. In unserer langjÃ?hrigen Arbeit haben wir festgestellt, dass die Praktiken und Firmen unserer Kunden oft gut abschneiden und ausreichend Gewinn erwirtschaften, um unter normalen Begriffen ein gutes Lebensunterhalt zu verdienen. In der Privatwirtschaft sind die Ursachen für die Schuldenlast von Freelancern und Selbstständigen sehr oft zu suchen.

Verschuldungen werden oft durch Ehescheidung, Krankheit des Kunden oder seiner Familie oder durch gescheiterte Privatinvestitionen verursacht. Kommen die Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft, können oft zu hoch angesetzte Kaufpreise für die Aufnahme einer Tätigkeit oder eines Unternehmens oder zu hoch angesetzte Pensions- oder Abfindungszahlungen an Senior Partner als Ursache erkannt werden.

Zielsetzung unserer Rechtsberatung ist es, die bisherige Unternehmenspraxis zu pflegen und entweder ein reguläres Konkursverfahren von Anfang an zu verhindern oder dem geschuldeten Selbstständigen und Selbstständigen die Möglichkeit zu geben, sein eigenes Unternehmertum im Konkursverfahren zu betreiben. Unsere Kunden haben oft die Angst, dass mit der Insolvenzeröffnung auch die selbständige Erwerbstätigkeit eingestellt werden muss.

Die Geschäfte von Selbstständigen und Selbstständigen werden im Konkursverfahren wesentlich öfter weitergeführt als abgeschlossen und liquidiert. Entscheidend für eine gelungene Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist jedoch, dass die für die Unternehmensfortführung notwendigen Objekte im Betrieb verbleiben und nicht durch das Konkursverfahren abgedeckt sind. Daher ist sicherzustellen, dass der Bestand an Insolvenzmitteln abgebaut wird und für die Unternehmensfortführung verwendet werden kann.

Im Falle von freien Mitarbeitern, die einen kammerbezogenen Berufsstand ausübten, oder von Selbstständigen im Finanzdienstleistungssektor wird die für die Ausübung des Berufs erforderliche Lizenz bei der Insolvenzeröffnung regelmässig widerrufen. Zur Vermeidung dessen müssen außerhalb des Konkursverfahrens alternative Wege gesucht werden. Weil die Kreditgeber aufgrund der zu erwarteten sehr niedrigen Insolvenzrate oft kein Insolvenzinteresse haben, sollten im ersten Prozessschritt mit den Kreditgebern aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen durchgeführt werden.

Häufig sind die Kreditgeber zu Konzessionen und vereinbaren moderatere Raten, Zinsziele und einen Schuldenabbau, um den Fortbestand des Konzerns zu sichern. Ein weiterer Weg, die Finanzkrise zu überwinden und sich ohne Insolvenz von Schulden zu lösen, ist das noch junge Werkzeug des Insolvenzplanungsverfahrens.

Die Zahl solcher Verfahren ist seit dem in Kraft getretenen neuen Insolvenzplangesetz (ESUG) bereits um 50% gesteiger. Das Verfahren des Insolvenzplanverfahrens versetzt den unabhängigen oder freien Insolvenzschuldner in die Lage, sein eigenes Unternehmen ohne den Einfluss eines Konkursverwalters zu führen. Anders als bei einem herkömmlichen Konkursverfahren kann der Insolvenzschuldner noch selbst entscheiden. Eine Insolvenzverwaltung ist im Verfahren des Insolvenzplans nicht vorsehen.

Dies kann der Debitor jedoch selbst feststellen. So wird der Insolvenzplaner im Verfahren von der Einreichung des Antrags bis zur Kündigung durch den Insolvenzverwalter selbst bestimmt. Durchsetzungsmaßnahmen sind auch im Rahmen von Zahlungsplanverfahren nicht möglich. Dadurch wird auch das Entzugsrisiko der Berufsgenehmigung für den Freischuldner ausgeschlossen. Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung können wir die richtige Antwort auf Ihre Finanzkrise aufzeigen.

Dabei ist es besonders darauf zu achten, dass Sie die richtigen Weichenstellungen frühzeitig vornehmen, um eine Zuspitzung zu vermeiden und den für Sie besten Weg gehen zu können. Egal ob bei einer aussergerichtlichen Schuldenregulierung, im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens oder Ihrer Repräsentation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, Sie brauchen kompetente Unterstützung!

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum