Insolvenzverfahren neue Schulden

Konkursverfahren Neuverschuldung

Ist es möglich, während der Verbraucherinsolvenz neue Schulden zu machen oder schulden Sie die Verfahrensgebühr für den Eröffnungsantrag? Dies sind Schulden des Betroffenen, die sich aus einer Straftat ergeben, sofern dadurch keine neuen Schulden entstehen, z.B. durch Tippspiele. Der Privatkonkurs, wenn die Schulden aus dem Kopf wachsen. Gläubiger üben Druck aus und der Ausweg liegt oft in der Insolvenz.

Zahlungsunfähigkeit, jetzt neue Schulden, was tun?

Liebe Beraterin, lieber Berater, vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen auf der Basis Ihrer Gebühren wie folgend beantworten werde: Ein Konkursantrag in der aktuellen Phase des guten Verhaltens hat nicht die erhoffte Befreiung von Restschuld gemäß 290 Abs. 1 Nr. 3 ZO zur Folge, wenn dieser von einem Kreditgeber gestellt wird. Nach § 297 Abs. 1 Nr. 3 VersO kann die Befreiung von der Restschuld auf Verlangen eines Kreditgebers verweigert werden, wenn die Befreiung von der Restschuld in den vergangenen 10 Jahren vor Insolvenzeröffnung gewährt oder verweigert wurde.

Sowohl im aktuellen als auch im neuen Prozess laufen Sie daher Gefahr, dass die Verweigerung der Befreiung von der Restschuld abgelehnt wird, so dass der Petition auch wenn sie vom Insolventengericht als zulassungsfähig eingestuft wird, nicht zum angestrebten Erfolg beikommt. Im weiteren Verlauf sollten Sie Ihre Forderungen in jedem Falle beim zuständigen Sachwalter in der Übersichtstabelle eintragen.

Schliesslich kann der Vogt auch die durchsetzbaren Ansprüche ohne weiteres verwerten, wird sie aber voraussichtlich ohne Pfand abgeben, wenn das laufende Insolvenzverfahren bekannt ist. Sie haben aus meiner Warte keine andere Wahl, als zu einer (!) (langfristigen) Auszahlungsvereinbarung über die neuen Verpflichtungen zu kommen, damit das Unternehmen weitermachen kann und Sie die Abgabe an den Zahlungsbefugten zahlen können.

die Schuldnerin oder der Schuldner in den drei Jahren vor dem Insolvenzantrag oder nach dem Insolvenzantrag bewusst oder grob fahrlässig falsche oder unzulängliche Informationen über ihre oder seine finanziellen Umstände in schriftlicher Form gegeben hat, um ein Darlehen zu erlangen, Vorteile aus staatlichen Geldern zu ziehen oder Zahlungen an staatliche Mittel zu unterdrücken; oder um zu verhindern. b. Die Schuldnerin oder der Schuldner hat oder der Betreffende in den drei Jahren vor dem Insolvenzantrag oder nach dem Insolvenzantrag unrechtmäßig oder grundlos oder grobfahrlässig unzutreffende Geldbeträge zu zahlen; d. d. R.

im vergangenen Jahr vor dem Antrags auf Ermächtigung zum Erlass eines Konkursverfahrens oder nach diesem Antrags die Zufriedenheit der Zahlungsempfänger durch die Begründung unangemessener Haftungen oder die Verschwendung von Vermögenswerten oder die Verzögerung der Insolvenzeröffnung ohne Aussichten auf eine Verbesserung seiner Wirtschaftslage im vergangenen Jahr vor dem Antrags auf Erteilung des Konkursverfahrens oder nach diesem Antrags oder nach diesem oder die Schuldnerin in den nach 305 Abs. 1 Nr. 3 zu stellenden Listen ihres Vermögenswertes und ihrer Einkünfte, ihrer Kreditoren und der gegen sie gerichteten Ansprüche bewusst oder grobfahrlässig unrichtige oder lückenhafte Informationen gemacht hat.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum