Gemäß der Begriffsbestimmung in 19 Abs. 2 der Zahlungsunfähigkeitsordnung (InsO) tritt eine Überschuldung ein, wenn das Anlagevermögen des Zahlungspflichtigen nicht mehr ausreicht, um seine vorhandenen Verpflichtungen zu erfüllen, und das Unter-nehmen daher nicht mehr weitergeführt werden kann. Inwiefern wird die Abrechnung im Falle einer Überverschuldung ausgestellt? Ausgehend von einer laufenden Bilanzierung wird in der Regelfall die so genannte Bilanzüberschuldung ermittelt, die auch als Buchüberschuldung bekannt ist.
So können z. B. versteckte Rücklagen und nachrangige Verbindlichkeiten in einer daraus resultierenden Überdeckungsbilanz erfasst werden. Ein bilanzieller Überschuldungsgrad besteht, wenn die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten nicht mehr decken, d.h. das Kapital im negativen Bereich ist. Unter Einbeziehung der versteckten Rücklagen wird der Verkehrswert, z.B. einer Anlage, in einer Überkreditbilanz ausgewiesen, so dass das passive Eigenmittel geringer wird oder dadurch untergeht.
Der Kreditgeber ist in diesem Falle allen anderen Kreditgebern untergeordnet und das Kreditvolumen muss nicht mehr in die Überdeckung aufgenommen werden. Im Falle bestehender Verbindlichkeiten ist zu differenzieren, ob die betreffende Personen nur geschuldet oder bereits überverschuldet sind. Zum Beispiel, wenn jemand einen Darlehensvertrag abschließt, um ein Haus zu bauen und die Zahlungen regelmässig zurückzuzahlen, wird er als Verschuldeter betrachtet, aber nicht als Überschuldeter.
Schuldenverschuldet heißt also, dass die betroffene Personen schuldig sind. Wenn sie ihre Forderungen allein tilgen kann, ist die Schuldenlast kein Hindernis, sondern nur dann, wenn sie zur Überverschuldung führt. Also, wann ist die Überschuldung überhaupt vorhanden? Gemäß der Begriffsbestimmung ist überschuldung die Eskalation der Fremdverschuldung zu einem Zeitpunkt, an dem es nicht mehr möglich ist, alle Verpflichtungen zu reduzieren.
Es wird zwischen "stark überschuldet" und "leicht überschuldet" umgeschrieben. Im Falle einer schweren Überverschuldung gibt es bereits eine rechtlich relevante Tatsache, zum Beispiel einen Privatkonkurs. Leicht überverschuldet ist jemand, der Zahlungsprobleme hat, z.B. wenn er keine Mieten mehr zahlt und deshalb mehrmals erinnert wurde. Welche sind die häufigste Ursache für die Überverschuldung in Deutschland?
Nachfolgend sind die wichtigsten Gründe für die Überverschuldung der privaten Haushalten aufgeführt: Wer ist von der Überverschuldung betroffen? Überschuldungen können eine Einzelperson, aber auch Firmen treffen. Betroffen von der Überverschuldung sind folgende Unternehmensformen: alle GmbHs (AG, AG, UG (haftungsbeschränkt) und gleichartige ausländische Firmen (Ltd), alle Firmen, bei denen kein personengebundener Anteilseigner eine physische Persönlichkeit ist (GmbH & Co. KG, OHG. KG, GbR & Co. OHG), Kooperativen, Gründungen und Verbände.
Überverschuldung als Zahlungsunfähigkeitsgrund kann nur bei Gesellschaften geltend gemacht werden, die mit einem begrenzten Grundkapital ausgestattet sind, das im Überschuldungsfall abgebaut wird. Die Equity-Investoren haben aufgrund der Überverschuldung ihre Kapitalzufuhr nachgelassen. Wodurch kann z.B. überprüft werden, ob eine Gesellschaft überschuldet ist? Bei positivem Ausgang gibt es keinen Anlass, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Ein Überschuldungsgrad liegt jedoch nicht unmittelbar vor, wenn die Gesellschaft ein Negativkapital im Überschuldungssaldo hat. Nur wenn das unmittelbare Insolvenzverfahren im Prognosehorizont als insolvent angesehen wird, droht eine Überdeckung. Zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Überdeckung der Verschuldung gab es in der Regel einen dreistufigen Prüfungsablauf. In der ersten Phase wurde eine arithmetische Überdeckung auf der Grundlage von Aktiv- und Passivliquidationswerten untersucht.
Welche Maßnahmen gibt es im Falle einer Überverschuldung? Im Falle einer Überverschuldung ist ein Unternehmer verpflichtet, die Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Überschuldung und wenn Sie keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, ist die Tatsache der Insolvenzverzögerung gemäß 15a INVO gegeben. Bei Feststellung einer Überschuldung müssen Sie alle Zahlungsvorgänge stoppen, damit Sie nicht zu Schadenersatz an das betroffene Untenehmen verpflichtet werden.
Übersteigen Ihre Zahlungspflichten Ihr Gehalt, sollten Sie einige Massnahmen ergreifen, um eine permanente Überdeckung zu verhindern. So können Sie z. B. folgende Schritte gegen die Privatüberschuldung durchführen: Flexibel sind z.B. Urlaubskosten, Strompreise oder Freizeitkosten. Zur Einkommenssteigerung können Sie z.B. eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, Ihren Chef nach einer Lohnerhöhung fragen oder gar eine neue Arbeitsstelle einrichten.
Fachliche Unterstützung im Falle einer Überschuldung: Wie kann man bei der Überdeckung unentgeltlich helfen?
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