Nach Privatinsolvenz

Im Anschluss an den Privatkonkurs

Hier finden Sie Tipps! nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Deshalb sollte der Schritt zur Privatinsolvenz immer sorgfältig abgewogen werden. Aber auch darüber hinaus kann eine Privatinsolvenz unangenehme Folgen haben. Springen Sie zu Was ist nach dem Bankrott? Wie ist die Privatinsolvenz im Ausland zu bewerten?

Die Pfändung des Kontos wird nach der Tilgung der Restschuld fortgesetzt.

Inhaltsangabe: Die Entlastung der Restschuld nicht nur machen alten Verpfändungen verschwindet. Hallo, meine Frage betrifft eine Beschlagnahme eines Kontos, das von der Hausbank auch nach erfolgreichem Abschluß des Konkursverfahrens meines Partners nicht gekündigt wurde. In Charlottenburg hat die Berlin AG mit Beschluß vom 23. Oktober 2017 eine Befreiung von der Restschuld gewährt, deren Wortlaut wie folgt lautet:

Die AG hat entschieden: Der Schuldner erhält eine Entlastung der Restschuld. Die Befreiung von der Restschuld ist gegen alle Kreditoren des Konkursverfahrens wirksam, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung am 15. September 2011 eine Forderungen gegen den Schuldner hatten; dies trifft auch auf Kreditoren zu, die ihre Forderungen nicht gestellt haben. Bei Insolvenzbeginn ließ meine Partnerin ihr Bankkonto bei der Dresdener Sparkasse (heute Commerzbank) in ein Privatkonto umwandeln.

Daraus resultierte ein so genanntes Sub-Konto, auf dem die Hausbank "ungeklärte Geldeingänge" parkte. Weil mein Partner Beamter ist und die beschlagnahmbaren Summen unmittelbar vom Auftraggeber an den Konkursverwalter (IV) weitergeleitet hat, haben wir die variable Gehaltsabrechnung vom Landgericht Charlottenburg als beschlagnahmungsfreie Bescheinigung beglaubigen lassen. Da die Hausbank auch Einzahlungen aus dem Zuschuss oder der Privatkrankenversicherung zurückhalten wollte, mussten wir eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg erwirken, damit diese Mittel freigesetzt werden konnten.

Laut der Nationalbank basiert ihr Verhalten auf einer Beschlagnahmung eines Kontos, die vor der Insolvenzeröffnung verkündet wurde. Wir wären daher verpflichtet, jedes Mal eine Entscheidung zu treffen, wenn Geld aus ungeklärten Quellen eingeht. Nachdem wir nun die Entscheidung hatten, die Entlastung der Restschuld in unseren Haenden zu erteilen, haben wir die Hausbank informiert und gefordert, dass das P-Konto in ein reguläres Girokonto umgewandelt wird.

Dies sei nicht möglich, da es noch eine laufende Ausführung gebe, die nicht durch die Tilgung von Restschuld ausgeglichen sei. Wir haben daher am 7. Februar 2018 vor dem Landgericht die Beschlagnahme gelöscht, eine Beschwerde gegen den Beschlagnahme- und Übertragungsbeschluss vom 13. Juli 2010 erhalten und die Widerrufung des Erlasses verlangt.

Mein Bankkonto bei der Commerzbank IBAN XXXXXXXXXXXXXXXXXX wurde mit Pfändungs- und Übertragungsbeschluss vom 13.07.2010 beschlagnahmt. Als zugrundeliegender Rechtstitel dient ein Vollstreckungstitel der AG Wedding vom 07.06.2010. Am 15.09.2011 wurde ein Konkursverfahren über mein Vermögensgegenstand beantragt, am 23.10.2017 wurde mir die Befreiung von Restschuld gewährt.

Die Vollstreckung nach 301 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist behindert. Als Beweis reichen ich den Vollstreckungstitel, den Pfändungs- und Übertragungsbeschluss, den Beschluß des Insolvenzgerichts vom 23. Oktober 2017 und ein Brief der Commerzbank ein, in dem es heißt, daß die gepfändete Ware noch immer existiert und von der Hausbank ohne Verzicht des Gläubigers oder Gerichtsbeschluß nicht widerrufen werden wird.

Wir haben am 13.02.2018 vom örtlichen Gericht erhalten: Die Mahnung des Schuldners vom 7. Februar 2018 gegen den Pfändungs- und Übertragungsbeschluss vom 13. Juli 2017 wird nicht korrigiert und die Datei wird dem Richter der Fachabteilung zur Beurteilung übermittelt. Der Schuldner lehnt mit Gesuch vom 7. Februar 2018 den Pfändungs- und Übertragungsbeschluss ab, da im Konkursverfahren 36h IK 5677/10 die Befreiung von der Restschuld gewährt wurde.

Sachrechtliche Einwände, die die Forderung selbst betrafen und auch den Widerspruch des Schuldners gegen die Befreiung von der Restschuld einschließen, sind von der Vollstreckungsstelle und damit auch nicht im Mahnverfahren zu überprüfen (siehe Verordnung vom 25. September 2008, ). Nun zu meinen Fragen: Die Resolution vom 08.02.2018 hat einen Irrtum, dort ist die Attachment- und Transfer Resolution mit Tag 13.07.2017 dargestellt.

In der Tat, die Entscheidung vom 13.07.2010. Könnte dieser Schreibfehler für die Entscheidung des PR entscheidend gewesen sein? Wir haben uns nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Liste der Kreditoren vom Insolvenzverwalter zuschicken und dort nicht mehr führen vorfinden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie entweder den Kreditgeber davon überzeugen, ihn doch zurückzuholen, oder Sie verklagen gemäß § 767 ZPO, wie Sie es bereits selbst ausgearbeitet haben.

Lieber Kundin, wie ich mittlerweile festgestellt habe, gibt es seit 2017 auch eine Entscheidung des BGH, die die Commerzbank in ihrem Ansatz bekräftigt hat. Also ist Ihre einzig mögliche Möglichkeit, gegen die Hausbank zu klagen, die Prozess.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum