Das ist, wie Sie es bekommen & das ist, was es sagt.
Jedem Staatsbürger steht es frei, die SCHUFA-Informationen mehrfach im Jahr in angemessener Zeitspanne kostenfrei anzufordern. Durch diese so genannte Self-Disclosure sehen Sie, welche Angaben über Sie gemacht wurden, wer über Sie Auskunft verlangt hat und wie Ihr Ergebnis aktuell aufbereitet ist. Die Unternehmen, Sparkassen und Einzelhändler, aber auch die Hauswirte oder Unternehmer, verlangen von der SCHUFA Auskünfte über zukünftige Auftraggeber oder Debitoren, um sicher zu gehen, dass ein Auftraggeber seine Zahlungsanforderungen ausführt.
Obwohl sich Unternehmen bei der Vertragsabwicklung selbständig über Sie informieren, sollten Sie Ihre SCHUFA-Informationen auch regelmässig, zumindest einmal im Jahr, kostenfrei beiziehen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die über Sie gespeicherten Informationen zu kontrollieren und im Zweifelsfalle nachzubessern. Bekommen Sie für den Hausherrn eine kostenlose SCHUFA-Information?
Streng genommen ist ein potentieller Nutzer nicht zur Vorlage von SCHUFA-Informationen verpflichte. Allerdings beharren viele Hauswirte darauf und so kann man den vorhandenen Appartementdruck nicht umgehen. Auch wenn es sehr reizvoll sein kann, Ihre SCHUFA-Informationen kostenfrei anzufordern und dann zu übermitteln, ist es nicht ratsam, dies zu tun. Im Rahmen der Selbstanzeige werden personenbezogene Nutzerdaten erhoben, die nur Sie betreffen.
Was das ist, erfahren Sie in unserem Beitrag über die SCHUFA-Informationen (hier). Wenn Sie eine SCHUFA-Information für den Hausherrn benötigen, wählen Sie die kostenlose Ausführungsvariante. Sie erhalten mit den amtlichen SCHUFA-Informationen, für die Sie 29,95 bezahlen müssen, eine persönliche Information, die Ihnen einen umfassenden Einblick in Ihre Angaben gibt, Ihnen den Score-Wert mitteilt und ein Schriftstück zur Offenlegung an Dritte bereitstellt.
Lediglich diese ist für den Hausherrn gedacht und gibt nur die für den Hausherrn wichtigen Angaben wieder. Wo erhalte ich kostenfreie SCHUFA-Informationen? Sie erhalten von der SCHUFA unentgeltlich Auskunft in Gestalt einer Selbstanzeige gemäß der grundlegenden Datenschutzverordnung. Es ist immer empfehlenswert, einen kostenlosen SCHUFA-Bericht zu beantragen. Denn dies ist Deutschlands größtes Kreditinstitut und Sie sollten auf die Korrektheit Ihrer Angaben achten.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum