Privater Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter - Hinweise für den privaten Insolvenzfall
Als Insolvenzverwalter kann jede beliebige physische Personen ernannt werden, d.h. z.B. keine Gesellschaft oder AG. Der Insolvenzverwalter muss, wie gesetzlich vorgeschrieben, vom Insolvenzverwalter unabhängig sein. Beispielsweise darf der Insolvenzverwalter nicht linear mit dem Insolvenzverwalter verbunden oder durch Heirat verbunden sein, er darf nicht zugleich der gesetzliche Vertreter des Schuldners in einer anderen Angelegenheit sein oder gewesen sein.
In der wirtschaftlichen Integration mit den Kreditgebern ist auch die Ernennung eines Insolvenzverwalters ausgeschlossen. Die Insolvenzverwalterin muss über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse in Recht und Wirtschaft sowie eine regelmäßige Weiterbildung (Rechtsanwalt, Betriebsökonom, Auditor, etc.) verfügen. Hierfür ist es erforderlich, dass sie über ausreichende Rechts- und Wirtschaftskenntnisse verfügt. Der Insolvenzgerichtshof benennt in der Regel Anwälte als Insolvenzverwalter. Die Insolvenzverwaltung steht unter der Überwachung des Zahlungsrichter.
Der Insolvenzgerichtshof kann den Insolvenzverwalter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für seine Abberufung auflösen. Für die Zahlung des Zahlungsbefehls des Zahlungsbeauftragten gilt die Insolvenzvergütungsverordnung InsVVV. Die Standardvergütung wird auf der Grundlage des Wertes des am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögens zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens errechnet. Kernaufgabe des Konkursadministrators ist die Realisierung der am Insolvenzverfahren beteiligten Vermögenswerte gemäß den Anforderungen der Gläubigerversammlung zum Bilanzstichtag.
Der Insolvenzverwalter kann in Absprache mit der Gläubigerversammlung die Liquidation wie nachstehend wiedergeben::
Der Insolvenzverwalter kann nur von einer natürlichen und neutralen Personen tätig werden, die jedoch über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen muss.
Der Insolvenzverwalter kann nur von einer natürlichen und neutralen Personen tätig werden, die jedoch über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen muss. Die Leitung des Konkursverfahrens obliegt dem Insolvenzverwalter, der vom Insolvenzgericht bestellt wird. Im Rahmen des regulären Konkursverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. In privaten Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
Die Insolvenzverwaltung leitet das Verfahren im eigenen Nahmen. Über die Insolvenzmassen hat er die ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsgewalt. um nicht dem Debitor gehörende Objekte (z.B. Mietmaschinen) von den Insolvenzmassen zu trennen. Das in das Konkursverfahren einbezogene Vermögensgegenstand zur Ergänzung des zu diesem Vermögens gehörigen Vermögens. Schließlich sollten Sie die Insolvenzmassen gleichmässig (nach Quote) aufteilen.
Die Insolvenzverwaltung ist zur Erstellung einer Liste der Insolvenzmasse und der involvierten Parteien aufzustellen. Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird auf der Basis der vom Insolvenzverwalter aufgestellten Liste ein Massengutachten angefertigt. Das vorliegende Sachverständigengutachten untersucht die wirtschaftliche Effizienz des Konkurses. Verletzt der Insolvenzverwalter seine Pflichten schuldhaft, kommt es zur Gefährdung des Verwalters durch die persönliche Haftpflicht des Verwalters.
Der Insolvenzverwalter haftet nicht später als drei Jahre nach Aussetzung des Konkursverfahrens. Der Insolvenzgerichtshof kann vor der Insolvenzeröffnung einen vorübergehenden Insolvenzverwalter bestellen. Diese erfolgt in der Regelfall, um provisorische Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen und/oder dem Zahlungspflichtigen ein Dispositionsverbot auferlegen. Entsorgungsverbot bedeutet, dass alle Verwaltungs- und Entsorgungsbefugnisse über das Vermögen des Zahlungspflichtigen auf den Insolvenzverwalter übertragen werden.
Der vorübergehende Insolvenzverwalter muss in diesem Fall: das Eigentum des Zahlungspflichtigen sicherstellen und bewahren, der vorübergehende Insolvenzverwalter hat das Recht, die Betriebsräume des Zahlungspflichtigen zu betreten und Ermittlungen durchzuführen. Dem Insolvenzverwalter steht es frei, die für die Ferienwohnung gezahlte Anzahlung einzuziehen. Das Pfand für die Ferienwohnung kann vom Insolvenzverwalter erhoben oder verwaltet werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum