Eu Insolvenzrecht

EU-Insolvenzrecht

Sprung zum EU-Insolvenzrecht: Was bedeutet das? Durchführung von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Teil: Ergänzende Bestimmungen zur EU-Insolvenzverordnung. Erste Weichenstellungen für ein neues, moderneres Insolvenzrecht werden von der EU-Kommission vorgenommen: Die EU hat das Datenschutzgütesiegel https://www.eprivacy. eu/kunden/vergebene-siegel/firma/ etracker-gmbh/ erhalten.

Das neue Insolvenzrecht der EU ist in kraft getreten.

Die neue European Insolvency Code (EU InsVO) tritt am 16. Mai 2017 in kraft. Im Besonderen reguliert sie die grenzübergreifenden Auswirkungen von Insolvenzverfahren in den Mitgliedstaaten. Neue Wege geht die VO, indem sie erstmalig auch Restrukturierungsverfahren vor der Insolvenz in ihren Einflussbereich nimmt. Zu diesem Zweck muss das Vergabeverfahren jedoch in Anhang A der Richtlinie gesondert aufgelistet werden.

In diesem Zusammenhang hat das Vereinigten Konigreich keinen (notwendigen) Antragsteller auf Einbeziehung in diesen Annex A eingestellt, vor allem um (insbesondere) die wesentlichen Publizitätspflichten der Richtlinie zu vermeiden. Die deutschen vorläufigen Selbstverwaltungsverfahren wurden in Anlage A aufgenommen. Nachfolgend sind die Mitgliedstaaten aufgeführt, die für die Einleitung von Insolvenzverfahren verantwortlich sind und welche innerstaatlichen Rechtsnormen auch grenzüberschreitend gelten.

Gemäß der Präambel (Begründung des Gesetzgebers) ist hier "der Platz, an dem die Kreditgeber den Platz erkennen, an dem der Debitor seine Rechte verwaltet", besonders zu berücksichtigen. Mit dem neuen Gesetz haben die Kreditgeber erstmalig auch die Moeglichkeit, vom eroeffnenden Gerichtshof ueberpruefen zu lasen, ob er eine internationale Gerichtsbarkeit hat. In der Verordnung wird auch die Einrichtung von Registern für Insolvenzen angeordnet, die über das European Justice Portal verlinkt werden und dort über einen Recherchedienst in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein werden.

Erstmalig wird ein einheitliches Antragsformular erstellt, das in allen offiziellen EU-Sprachen verfügbar ist. Außerdem will die Berufsgenossenschaft die Einleitung des so genannten sekundären Insolvenzverfahrens einschränken. Ein solches Vorgehen ist immer dann möglich, wenn es "ausländische" Vermögenswerte gibt, d.h. Vermögenswerte, die sich nicht im Eröffnungszustand befinden. Durch die neue Verordnung wird der Konkursverwalter befugt, die Kreditgeber des sekundären Insolvenzverfahrens so zu platzieren, als ob dieses eröffnet worden wäre (sog. "virtuelles Sekundärinsolvenzverfahren").

Das Gesuch kann nur von einem Zahlungsunfähigkeitsverwalter einer Konzerngesellschaft eingereicht werden und muss einen Entwurf für einen sogenannten Koordinationsadministrator aufstellen. Für die Bestellung ist im Ausland das zuständige Amtsgericht maßgebend, bei dem der erste zugelassene Insolvenzantrag für das Konzerninsolvenzverfahren eingereicht wird (mit der Option, diesen mit gewissen Mehrheitsbeschlüssen zu ändern).

Allerdings können die zuständigen Sachbearbeiter des Einzelverfahrens der Einbeziehung ihres Vorgangs widersprechen. Den Vorsitz im Koordinierungsverfahren der Gruppe führt ein sogenannter Koordinator, der über besondere Rechte und Kompetenzen verfügt, wobei er vor allem die Vorschläge für die Koordinierung der Vorgehensweisen festlegt und einen Koordinierungsplan der Gruppe vorschlägt. Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle in den EU-Mitgliedstaaten nach dem Stichtag 31. Dezember 2017 eingeleiteten Zahlungsunfähigkeitsverfahren.

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