Privatinsolvenz Restschuldbefreiung

Zahlungsunfähigkeit Privatinsolvenz Restschuldbefreiung

Beratung bei der Privatinsolvenz Restschuldbefreiung Ablehnung im Insolvenzrecht Die Mehrheit der Stimmen forderte Verbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenzverfahren richten sich an diejenigen Schuldner, die keine besondere Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II) haben. Staatsbankrott und Restschuldbefreiung: Neuanfang oder ziviler Tod? Unternehmensinsolvenz im Ausland in der EU - Restschuldbefreiung innerhalb weniger Monate.

Vorrangiges Ziel der regulären oder privaten Insolvenz: die Sanierung der Restschuld.

Endziel der Privatinsolvenz ist die Restschuldbefreiung - hier sind Sie von allen Verbindlichkeiten befrei. Der Rest entgeltausgleich erfolgt nach den nachfolgenden Zeiträumen nach der Insolvenzeröffnung: Sobald die Restschuldbefreiung erfolgt, sind Sie komplett von Ihren Verbindlichkeiten entbunden. Das passiert ungeachtet dessen, wie hoch Ihre Forderungen waren, oder wie viele Kreditoren Sie zum jeweiligen Verfahrensbeginn hatten.

Es spielt keine Rolle, wie viel Sie bisher an Ihre Kreditgeber abführen konnten (§ 301 InsO). Der Ausschluß der Restschuldbefreiung ist nicht möglich - auch nicht als Selbstverzicht. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass AGB', die festlegen, dass eine Klage trotz Restschuldbefreiung durchsetzbar ist, ungültig sind (Bundesgerichtshof - BGH vom 25. Juni 2015, IX SR 199/14).

Dies begründet er mit den allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Vorteilen der Restschuldbefreiung. Kostenlose ErstbeurteilungErstbeurteilungJetzt eine kostenlose Rechtsberatung vereinbaren:069 - 348 79 040(Mo. - So. von 9 - 22 Uhr / Bundesweit)Oder benutzen Sie unser Formular.....

Von der Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung.

Die Privatinsolvenz ist in mehrere Etappen unterteilt, die vielen Menschen im Vorgriff auf die Verfahrenseröffnung meist nicht bekannt sind. Im Folgenden werden die verschiedenen Etappen der Privatinsolvenz beschrieben. Das Vorbereiten Ihres Schuldenerlasses ist die erste Stufe der Privatinsolvenz. Dazu gehören neben der individuellen Betreuung die Bestimmung Ihrer Kreditoren, die DurchfÃ??hrung eines auÃ?ergerichtlichen Vergleichs in Verbindung mit der anschlieÃ?enden Einreichung eines Antrags.

In der Vorlaufphase brauchen wir für unsere Kunden in der Regelfall sechs Zeiträume. Die Erstellung Ihres Schuldenerlasses beginnt mit einem persönlichen Gespräch. In diesem ersten Gespräch werden zunächst Ihre Entschuldungsaussichten beurteilt. Dazu gehören z.B. die Eröffnung eines neuen Benutzerkontos und die strikte Aussetzung von Zahlungen an Ihre Kreditoren.

Dazu gehören unter anderem Ihre Verpflichtungen im Insolvenzfall. Um einen vollständigen und vollständigen Schuldenerlass zu ermöglichen, sollten Sie sich zugleich einen detaillierten Gesamtüberblick über Ihre Verbindlichkeiten und Kreditoren verschaff. Die Kreditoren, deren Ansprüche gegen unsere Kunden seit mehreren Jahren existieren, werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt. Auf diese Weise können auch nicht bekannte Kreditoren identifiziert werden.

Nachdem wir Ihre Darstellung in Ihrem Schuldenerlass à ?bernommen haben, wenden wir uns schriftlich an Ihre GlÃ?ubiger und informieren sie Ã?ber diese Tatsache. Ihre Kreditoren werden nach einer aktuellen Forderungsliste gefragt und über die Vorbereitungen für den aussergerichtlichen Vergleich unterrichtet. Für unsere Kunden bewerten wir als Fachkanzlei die Anworten der Kreditoren.

Wenn die Kreditoren zustimmen, wird der Schuldenabgleich planmäßig vorgenommen. Sie ist eine verbindliche Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. In der Regel wird Ihr privates Insolvenzverfahren 5 bis 6 Kalenderwochen nach Einreichung des Antrags durch eine Eröffnungsentscheidung eroeffnet. Jetzt sind Sie in der zweiten Stufe Ihres Schuldenerlasses - der Privatinsolvenz im engen Sinn.

Bei der Eröffnung des Verfahrens sind Sie vor den Beschlagnahmungen Ihrer Kreditgeber abgesichert. Der Schwerpunkt des privaten Konkursverfahrens liegt auf der Verteilung des Vermögens und der Zufriedenheit der Kreditgeber. Der Zeitraum des guten Verhaltens ist der Kern Ihrer Privatinsolvenz. Unter " Good conduct period " versteht man den Zeitraum zwischen dem Ende des formalen Konkursverfahrens und der abschließenden Gewährung der Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass Ihre Forderungen so gut wie möglich beglichen werden sollten.

In dieser oft längsten Privatinsolvenzphase stellen wir für unsere Kunden immer wieder eine deutliche Entlastung dar. Nach Ablauf Ihrer Wohlverhaltensperiode gibt Ihnen das sachverständige Konkursgericht das lang erwartete Ergebnis Ihrer Privatinsolvenz durch eine Entscheidung bekannt: die Restschuldbefreiung. Wenn Sie eine Restschuldbefreiung erzielen, gehen Ihren Gläubigern die durch die Zahlungsunfähigkeit gedeckten Ansprüche gegen Sie verloren und Sie sind damit von den verbleibenden Verbindlichkeiten entlastet.

Das passiert ungeachtet dessen, wie hoch Ihre Verbindlichkeiten waren und wie viele Kreditoren Sie zum jeweiligen Verfahrensbeginn hatten. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen bei der Restschuldbefreiung. Von der Befreiung von der Restschuld sind z.B. Verbindlichkeiten aus vorsätzlichen rechtswidrigen Tätigkeiten, Umsatzsteuerhinterziehung oder Bußgelder und ähnliche staatliche Ansprüche ausgeschlossen. Darüber hinaus sind in der Restschuldbefreiung keine Verbindlichkeiten aus der Pflichtverletzung enthalten, solange die überfällige Instandhaltung nicht willentlich und pflichtwidrig eingeräumt wurde.

Dazu gehören jedoch auch reine Unterhaltsnachlässe, wenn sie aufgrund von finanziellen Problemen entstanden sind und Sie nicht in der Lage waren, andere Kreditgeber zu bedienen. Mehr über die nicht durch die Restschuldbefreiung abgedeckten Ansprüche können Sie hier nachlesen. Nach der Gewährung der Restschuldbefreiung können Sie wieder über Ihr Gesamteinkommen disponieren.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum