Privatinsolvenz Ablauf

Ablauf des Privatkonkurses

Bei einer Privat- oder Verbraucherinsolvenz kann der Schuldner nach einer bestimmten Zeit von seinem Verzug befreit werden. überschuldete Privatpersonen können durch die Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung erreichen. Hinweise und Verfahren für Verbraucherinsolvenzen Die Privatinsolvenz ist ein Instrument, mit dem sich ein Schuldner rechtlich von seinen Schulden befreien kann. Damit bietet die Privatinsolvenz dem Betroffenen die Chance, trotz einer hoffnungslosen Überschuldung einen neuen finanziellen Anfang zu machen. Allerdings verbinden viele Menschen mit dem Begriff der Privatinsolvenz negative Emotionen.

Insbesondere das Gefühl des Scheiterns und die Beschämung anderer Menschen lassen viele Betroffene vor einer Privatinsolvenz zurückschrecken. In der Insolvenzordnung (InsO) ist der Verlauf einer Privatinsolvenz streng geregelt. Verbraucherinsolvenzen, wie sie auch als Privatinsolvenzen bezeichnet werden, zielen in erster Linie auf die Befriedigung der Gläubiger des Schuldners ab.

Darüber hinaus soll dem Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, von seinen Verpflichtungen befreit zu werden. Eine Verbraucherinsolvenz besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Im Vorfeld werden zunächst die Aussichten auf einen Schuldenerlass geprüft. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner auch mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich anstreben.

Nur wenn dies erfolglos ist, kann ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden. Die Beendigung der Phase des guten Verhaltens ist davon abhängig, wie viel der Schuldner seine Verbindlichkeiten zurückzahlen konnte. Ist der Betreffende jedoch in der Lage, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen, verkürzt sich die Frist auf fünf Jahre. Wenn der Schuldner auch mindestens 35% seiner Schulden zurückzahlt, ist die Phase des guten Verhaltens nach drei Jahren beendet.

Danach wird der Betreffende von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verpflichtungen befreit. Eine solche Restschuldbefreiung erfolgt jedoch nur, wenn der Schuldner kein Verschulden trifft. Während der Zeit des guten Verhaltens werden ihm bestimmte Verpflichtungen auferlegt, die er erfüllen muss, um von der Restschuld befreit zu werden. Erfüllt der Schuldner diese Verpflichtungen, wird er nach Abschluss des gesamten Insolvenzverfahrens von allen Verpflichtungen befreit.

Damit eine Privatinsolvenz durchgeführt werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Darüber hinaus ist die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz erst nach einem außergerichtlichen Schuldenvergleichsversuch möglich. Eine solche außergerichtliche Einigung muss mit Unterstützung einer anerkannten öffentlichen oder privaten Schuldenberatung angestrebt werden. Dieser Fehler muss dem Schuldner durch den Berater endgültig bescheinigt werden.

Nur jetzt kann der Betreffende Insolvenzantrag stellen. Der Betreffende sollte auf ein paar Punkte achten, um das Optimum aus einem Privatkonkurs herauszuholen. Die finanzielle Situation sollte überprüft werden, bevor die endgültige Entscheidung über den Antrag auf Verbraucherinsolvenz getroffen wird. Spätestens wenn die Einnahmen nur zur Schuldentilgung verwendet werden, ist eine Privatinsolvenz die optimale Lösung.

So kann der Betreffende schuldenfrei werden, ohne das formelle Verfahren einer Privatinsolvenz durchlaufen zu müssen. Auch ein spezialisierter Anwalt bietet die flexibelsten und praktischsten Lösungen. Durch den Verzicht auf einen Anwalt darf die Restschuldbefreiung unter keinen Umständen gefährdet werden. Benötigen Sie Beratung in Insolvenzverfahren?

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