Privatinsolvenz Gerichtskosten

Kosten des Privatkonkursgerichtes

Informationen zu den Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Von wem werden die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren übernommen? "Wie hoch sind die Gerichtskosten im Falle einer Insolvenz? Informationen zu "Rechtskosten im Insolvenzverfahren": Von wem werden die Gerichtskosten für die Privatinsolvenz übernommen?

Die wichtigsten Fakten zu den Gerichtskosten im Konkursverfahren

Bei den im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefallenen Gerichtskosten handelt es sich um Gerichtsgebühren und Spesen aus der Tasche. Sie sind nach dem Konkursrecht vom Vermögenswert des am Konkursverfahren beteiligten Vermögens abhängig. Aus der Privatinsolvenz resultierende Gerichtskosten sind vom Insolvenzschuldner zu tragen. Sind seine Vermögenswerte nicht ausreichend, kann er die Verschiebung der Prozesskosten beantragen.

Welche Gerichtskosten fallen bei einer Privatinsolvenz an? Auch hier sind die Gerichtskosten im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner zu tragen. Wiederum, um die Kreditgeber zu einer Vereinbarung zu überreden. Während dieser Zeit muss der Debitor sein Pfändungsguthaben an den Konkursverwalter abtreten, der es an die Kreditoren weiterleitet. Mit der Tilgung der Restschuld geht die Zahlungsunfähigkeit zu Ende.

Dementsprechend hoch sind die Aufwendungen für das gesamte Unternehmen - denn letztendlich funktionieren das Amtsgericht und der Konkursverwalter nicht vergeblich. Der Betrag der Gerichtskosten im Konkursverfahren ist im GKG (Gerichtskostengesetz) festgelegt. Das Entgelt für den Antrags auf Eröffnung und die Führung des Konkursverfahrens richtet sich nach dem Vermögenswert des am Konkursverfahren beteiligten Vermögens zum Zeitpunkt der Einstellung des Konkursverfahrens.

Was sind die Gerichtskosten im Konkursverfahren? Für die Ermittlung der Gerichtskosten im Rahmen eines Konkursverfahrens sind die Bestimmungen des Kostenverzeichnisses (Anlage 1) zu § 3 Abs. 2 GKG maßgebend. Sie werden auf der Grundlage des Streitwerts berechnet - im Fall der Privatinsolvenz ist dies die Summe der am Konkursverfahren beteiligten Vermögenswerte. Nachfolgend sind die Kosten für die verschiedenen Phasen des Konkursverfahrens aufgeführt:

Sie werden nach Nr. 9000 ff. der Kostenaufstellung (KV) gemäß § 11 GKG festgesetzt. Nicht nur die Gerichtskosten sind der alleinige Preisfaktor im Konkursverfahren. Darüber hinaus müssen sich die Debitoren um die Bezahlung des Zahlungsbefehls des Insolvenzverwalters kümmern. Diese Summe überschreitet in der Praxis in der Regel die Gerichtskosten um ein Mehrfaches. Die Gesamtausgaben für die Privatinsolvenz sind je nach Fall unterschiedlich, aber in Einzelfällen mit geringem Insolvenzvermögen sind in der Praxis grundsätzlich Ausgaben von rund 1.800 bis 2.500 EUR zu erwarten.

Von wem werden die Gerichtskosten im Falle einer Privatinsolvenz übernommen? Im Insolvenzfall sind die Gerichtskosten vom Insolvenzverwalter zu tragen. Nach § 26 Abs. 1 der Konkursordnung (InsO) ist die Übernahme der Prozesskosten - also sowohl der Gerichtskosten als auch der Honorare des Konkursadministrators - eine wesentliche Vorraussetzung für die vollständige Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

Der Insolvenzgerichtshof lehnt den Insolvenzantrag ab, wenn das Insolvenzvermögen des Zahlungspflichtigen wahrscheinlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu tragen. Vorschriften über die Verschiebung von Gerichtskosten, die bei einer Privatinsolvenz anfallen, finden Sie im Impressum. Muß er auf seinen Privatkonkurs verzichtet werden und hat keine Aussicht, aus der Restschuld entlassen zu werden?

Bei vielen Schuldnern gibt es kein Geld. Um sicherzustellen, dass diese Personen auch die Möglichkeit haben, von Restschuld befreit zu werden, wurde für solche Sachverhalte eine Sonderregelung erlassen. Handelt es sich bei dem Unterhaltspflichtigen um eine Privatperson, die einen Anspruch auf Befreiung von der Restschuld geltend gemacht hat, so werden die Aufwendungen für das Insolvenzverfahren auf Verlangen bis zur Befreiung der Restschuld aufgeschoben, wenn nicht erwartet wird, dass sein Vermö gen zur Deckung dieser Aufwendungen ausreicht.

Der Aufschub nach S. 1 beinhaltet auch die Aufwendungen für das Verfahren zum Schuldenerlass plan und das Verfahren zur Befreiung von Restschuld. Dementsprechend kann für die Gerichtskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein Zahlungsaufschub beantrag. Aber wem ist das möglich und was bringt die Verschiebung? Prinzipiell können alle physischen Menschen - also Privatpersonen und nicht Gesellschaften, Verbände oder dergleichen - einen diesbezüglichen Gesuch einreichen, wenn sie zugleich die Befreiung von der Restschuld anstreben.

Grundvoraussetzung ist, dass ihr Kapital nicht zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens reicht. Der Zahlungspflichtige muss für den Antragstellung ein besonderes Formblatt vorlegen, das beim für ihn zuständigen Zahlungsgericht erhältlich ist. Werden die Gerichtskosten abgegrenzt, so sind die ersten Auszahlungen erst nach Begleichung der Restschuld zu leisten. Ist es dem Insolvenzschuldner nach diesem Zeitpunkt nicht möglich, die Gerichtskosten für das Konkursverfahren auf einmal zu tragen, wird eine Abschlagszahlung gemäß 4b Abs. 1 In. 1 In. vereinbar.

Die Höhe der Erstattungsraten für die Gerichtskosten für das Konkursverfahren richtet sich nach dem Gehalt der betreffenden Person. Wenn sich seine persönliche oder wirtschaftliche Situation erheblich ändert, muss er das zuständige Gerichtsverfahren informieren, damit die Tranchen angemessen angepaßt werden können. Wenn der Konkursschuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann die Verschiebung rückgängig gemacht werden und die Gebühren sind unverzüglich in voller Höhe zu zahlen.

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